Entscheidungsvorlage - VO/0087/23
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes der Stadt Wegberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus (KUVT)
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Vorberatung
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09.05.2023
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
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Vorberatung
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30.05.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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13.06.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Sitzung vom 31.01.2023 wurde der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wegberg mit der Vorlage VO/0010/23 darüber informiert, dass die Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes für 2022 aufgrund der Haushaltslage und des neuen Straßenkatasters ausgesetzt worden ist.
Zum zukünftigen und nachhaltigen Straßenmanagement ist es erforderlich neben dem Straßen- und Wegekonzept ein vollumfängliches Straßenkataster zu erstellen und zu pflegen.
Der Vorgang sowie die Ergebnisse des Straßenkatasters werden in gleicher Sitzung durch das Ingenieurbüro GSA vorgestellt.
Um unabhängig vom Straßenkataster eine rechtssichere und fachlich korrekte Beitragsabrechnung der Straßenbeleuchtung zu ermöglichen, müssen in diesem Jahr zwei Fortschreibungen des Straßen- und Wegekonzeptes erfolgen.
Die erste Fortschreibung wird hauptsächlich das im Jahr 2021 beschlossene Straßen- und Wegekonzept überarbeiten. Aktuell bekannte Maßnahmen werden ergänzt und Planungen zur Umsetzung angepasst [Anlage 1]. Bereits abgeschlossene Maßnahmen werden durchgestrichen mitgeführt.
Eine zeitnahe Entscheidung ist erforderlich, um rechtssichere Beitragserhebungsverfahren unter Einbeziehung der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge anzustoßen und durchzuführen.
Eine vollumfängliche Überarbeitung des Konzepts ist für die zweite Jahreshälfte vorgesehen. Nach erfolgter Auswertung des Straßenkatasters werden entsprechende Maßnahmenprioritäten gesetzt, die dann in eine neue Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzepts einfließen.
Die NEW wurde durch die Verwaltung beauftragt ein Konzept vorzulegen, welches das Ziel verfolgt, alle bestehenden veralteten Beleuchtungsanlagen bis zum Ende der Vertragslaufzeit (31.12.2027) auf LED umgerüstet zu haben. Dieses Straßenbeleuchtungskonzept fließt ebenfalls in die neue Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes ein.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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35,6 kB
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