Entscheidungsvorlage - VO/0040/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die NRW-Landesregierung hat den Gesetzentwurf über die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ (Errichtungsgesetz d-NRW AöR) am 06.10.2016 beschlossen. Mit der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV) NRW ist das Gesetz über die Errichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ am 05.11.2016 in Kraft getreten.

 

Die d-NRW ist als Kommunalvertreter für das Land Nordrhein-Westfalen die zentrale Anlaufstelle für NRW-Kommunen. Als Mitglied der d-NRW können verfügbare Onlinedienste über das Kommunalvertretermodell sowie den FIT-Store nachgenutzt werden. Die d-NRW gilt zudem als Intermediär zwischen den Ländern und den Kommunen.

 

Mit der Verabschiedung des Onlinezugangsgesetzes und der Installation der d-NRW als OZG-Koordinierungsstelle für die Kommunen sieht die Verwaltung ausschließlich Vorteile für den Beitritt. So können z.B. die Kommunen bei einer Mitgliedschaft die Angebote der AöR im Rahmen von ausschreibungsfreier Inhouse-Beauftragung nutzen.

Ein Großteil der Kommunen, Kreise und kreisfreien Städte in NRW sind mittlerweile Mitträger der d-NRW. Stand 24.01.2023 sind bereits 378 Gemeinden, Städte, Kreise und Landschaftsverbände wirksam beigetreten.

 

Aktuell wird über die d-NRW die Online-Plattform „Bauportal.NRW“ aufgebaut.

 

Beitretende Gemeinden, Städte, Kreise und Landschaftsverbände entrichten eine einmalige Stammkapitaleinlage in Höhe von 1.000 €. Die Träger unterstützen die Anstalt bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit der Maßgabe, dass ein Anspruch der Anstalt gegen die Träger oder eine sonstige Verpflichtung der Träger, der Anstalt Mittel zur Verfügung zu stellen, nicht besteht.

Im Falle einer späteren Kündigung wird den Mitträgern das eingebrachte Stammkapital unverzinslich erstattet.

Der Beitritt erfolgt durch einseitige Erklärung. Diese ist als Anlage 1 der Vorlage beigefügt.

 

Für den Beitritt in die d-NRW AöR ist ein Ratsbeschluss erforderlich.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die einmalige Stammkapitaleinlage soll unter der Investitionsnummer 15 04 00 I 004 geführt werden. Bei der Mitgliedschaft handelt es sich jedoch um eine außerplanmäßige Investition, daher wird nach positivem Beschluss eine Mittelübertragung i.H.v. 1.000,00 € von der Investitionsnummer 01 06 00 B 010 erfolgen.

Weitere Kosten zum jetzigen Stand nicht zu erwarten.

 

 

Alternativen:

 

Die Stadt Wegberg tritt der Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ nicht bei.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat der Stadt Wegberg vor, dass die Stadt Wegberg der Anstalt öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt beitritt und ein Stammkapital in Höhe von 1.000,00 € zeichnet.

 

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Anlagen

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