Entscheidungsvorlage - VO/0074/23-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf die Vorlagen VO/0196/22 und VO/0074/23 und die bisherigen Beratungen im Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport, im Haupt- und Finanzausschuss und im Rat wird verwiesen.

 

Die Verwaltung hatte für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses eine Ergänzungsvorlage zur Gestaltung der zukünftigen Beitragstabelle angekündigt. Zusätzlich wird an dieser Stelle über die Absicht der Kreisverwaltung, die Übernahme von Elternbeiträgen durch das Kreisjugendamt zu beenden, berichtet.

 

 

1. Beträge zur Offenen Ganztagsgrundschule

 

Die Neuvergabe der Betreuungsleistung zur Durchführung der Offenen Ganztagsgrundschulen in der Stadt Wegberg ist europaweit ausgeschrieben worden. Die Auswertung ist soweit abgeschlossen, die Auswirkungen auf die Beiträge sind abzusehen. In der Ausschreibung ist bereits in Bezug auf die Eignung des Personals darauf geachtet worden, dass die Voraussetzungen des Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter, das ab 2026 den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz einräumt, grundsätzlich erfüllt werden können.

 

In den eingegangenen Angeboten sind auch aufgrund der vorgegebenen fachlichen Eignungsvoraussetzungen die Stundenlöhne für das Personal und die Verwaltungskosten im Vergleich zum jetzigen Vertrag deutlich erhöht worden. Hierdurch kommt es zu einem finanziellen Mehrbedarf, der sowohl durch Landeszuschüsse und auch durch Elternbeiträge refinanziert werden soll.

 

Die zu erwartenden Mehrausgaben liegen in einem Bereich von etwa 520.000,00 €/jährlich. Diese können durch Landeszuschüsse -die pauschal je Kind gewährt werden- und durch Elternbeiträge -die in der maximalen Höhe begrenzt sind- nicht aufgefangen werden. Zukünftig wird also verstärkt ein Eigenanteil an städtischen Mitteln eingebracht werden müssen. Von einer kostendeckenden Umsetzung kann  nicht ausgegangen werden. Entstehende Raumkosten können daher auch nicht refinanziert werden.

 

Um zumindest einen Teil dieser Mehrausgaben aufzufangen, soll der maximale Elternbeitrag, der nach Nummer 9 des Erlasses „Gebundene und offene Ganztagsgrundschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe 1“ erhoben werden darf, in Höhe von 221,00 € monatlich erhoben werden. In der bisherigen Satzung war der Beitrag für Eltern mit einem Jahreseinkommen von über 86.000,00 € bei 175,00 € festgesetzt. Zur besseren sozialen Ausgestaltung soll die bisherige Elternbeitragstabelle analog der Beitragseinstufung bei den Kita-Beiträgen des Kreisjugendamtes angepasst und damit um eine Stufe erweitert werden.

 

Vergleich bisherige und neue Beitragstabelle:

 

Bislang

 

Monatliche Elternbeiträge

 

Beitragsstufe

Jahreseinkommen

Beitrag pro Monat

1

bis 18.000 Euro

20 Euro

2

18.000,01 Euro bis 27.000 Euro

32 Euro

3

27.000,01 Euro bis 38.000 Euro

55 Euro

4

38.000,01 Euro bis 50.000 Euro

80 Euro

5

50.000,01 Euro bis 62.000 Euro

106 Euro

6

62.000,01 Euro bis 74.000 Euro

130 Euro

7

74.000,01 Euro bis 86.000 Euro

155 Euro

8

über 86.000 Euro

175 Euro

 

 

Neu

 

Monatliche Elternbeiträge

 

Beitragsstufe

Jahreseinkommen

Beitrag pro Monat

1

bis 27.000 Euro

34,00 Euro

2

27.000,01 Euro bis 38.000,00 Euro

59,00 Euro

3

38.000,01 Euro bis 50.000,00 Euro

86,00 Euro

4

50.000,01 Euro bis 62.000,00 Euro

115,00 Euro

5

62.000,01 Euro bis 74.000,00 Euro

141,00 Euro

6

74.000,01 Euro bis 86.000,00 Euro

167,00 Euro

7

86.000,01 Euro bis 98.000,00 Euro

190,00 Euro

8

98.000,01 Euro bis 110.000,00 Euro

210,00 Euro

9

über 110.000,00 €

221,00 Euro

 

Die vorgeschlagenen neuen Beiträge lassen  jährliche Mehreinnahmen in Höhe von rund 134.000,00 € erwarten.

Auch für die Ferienbetreuung sollen die Elternbeiträge wie folgt gering angehoben werden:

 

Täglicher Elternbeitrag – Ferienbetreuung

 

 

Beitragsstufe

Jahreseinkommen

Beitrag pro Tag

1

bis 27.000 Euro

2,00 Euro

2

27.000,01 Euro bis 38.000,00 Euro

3,00 Euro

3

38.000,01 Euro bis 50.000,00 Euro

4,00 Euro

4

50.000,01 Euro bis 62.000,00 Euro

5,00 Euro

5

62.000,01 Euro bis 74.000,00 Euro

6,00 Euro

6

74.000,01 Euro bis 86.000,00 Euro

7,00 Euro

7

86.000,01 Euro bis 98.000,00 Euro

8,00 Euro

8

98.000,01 Euro bis 110.000,00 Euro

9,00 Euro

9

über 110.000,00 €

10,00 Euro

 

Die vorgeschlagenen neuen Beiträge für die Ferienbetreuung führen zu erwarten­den jährlichen Mehrein­nahmen in Höhe von rund 12.000,00 €.

 

 

2. Übernahme der Elternbeiträge durch das Kreisjugendamt

 

Nach § 5 des Kinderbildungsgesetzes NRW kann das Jugendamt die Verpflichtung nach § 24 SGB VIII, für Kinder im schulpflichtigen Alter nach Bedarf Plätze in Tageseinrichtungen vorzuhalten, auch durch entsprechende Angebote in Schulen erfüllen. Dies gilt nach Ende des Kindergartenjahres auch für Kinder, die im selben Kalenderjahr eingeschult werden. Hierbei soll es mit den Trägern der freien Jugendhilfe zusammenwirken.

 

Der Schulträger oder das Jugendamt sollen eine soziale Staffelung der Beiträge vorsehen. Beiträge für Geschwisterkinder können ermäßigt werden. Dies gilt auch für Kinder, deren Geschwister in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege betreut werden.

 

Aus diesem Grund hatte der Jugendhilfeausschuss des Kreises Heinsberg in seiner Sitzung am 24.03.2009 beschlossen:

 

„Besuchen mehr als ein Kind einer beitragspflichtigen Person gleichzeitig eine Tageseinrichtung oder eine Offene Ganztagsschule, so werden die Beiträge für die Offene Ganztagsschule für das zweite und jedes weitere Kind übernommen. Ergeben sich ohne die vorgenannte Beitragsübernahme unterschiedlich hohe Beträge, so ist vom Beitragspflichtigen der höchste Beitrag zu zahlen.“

 

Die Stadt Wegberg hatte aufgrund der Haushaltslage im Vergleich zu anderen Kommunen bislang in der Beitragsstruktur hohe Elternbeiträge. Dies wurde in der Vergangenheit durch die Kommunalaufsicht des Kreises im Zuge des Haushaltssicherungskonzeptes auch immer als sinnvoll angesehen. Eine Auswertung des Kreisjugendamtes über die -auf Grundlage der Richtlinien zur Übernahme von Elternbeiträgen im Rahmen der offenen Ganztagsschule erfolgten- Erstattungen an die Städte und Gemeinden im Kreisjugendamtsbezirk hat nun ergeben, dass die Beträge infolge unterschiedlicher OGS-Auslastung und insbesondere unterschiedlich hoher OGS-Beiträge stark voneinander abweichen. Im Durchschnitt der Jahre 2020-2022 waren dies für die Stadt Wegberg 169.449,00 € jährlich, die das Kreisjugendamt der Stadt Wegberg bislang erstattet hat.

 

Die unterschiedliche Höhe der Erstattungsbeträge haben angesichts der differenzierten Jugendamtsumlage zu unterschiedlichen Erstattungsquoten der angehörigen Kommunen geführt. Dies ist jedoch nicht unüblich, da es auch in anderen Bereichen aufgrund der unterschiedlichen sozialen Strukturen und Größen der Jugendamtskommunen zu unterschiedlichen Leistungen und Kosten und damit auch immer zu einer Umlage kommen dürfte, die nicht genau dem Satz der differenzierten Jugendamtsumlage entsprechen dürfte.

 

Die übrigen dem Kreisjugendamtsbezirk angehörigen Kommunen haben sich daher in einer Zusammenkunft am 21.04.2023 dafür ausgesprochen, die Regelung der Geschwisterkindbefreiung schnellstmöglich zu beenden und diese Frage in die Eigenverantwortung der Kommunen zu übergeben. Diese Regelung soll im Jugendhilfeausschuss des Kreises Heinsberg am 23.05.2023 als Vorschlag an den Kreistag (20.06.2023) so beschlossen werden.

 

Dies bedeutet, dass eine Summe (bezogen auf die bisherigen Befreiungen) von jährlich rund 169.449,00 € zusätzlich von der Stadt Wegberg übernommen werden müsste, wenn eine Beitragsbefreiung bei gleichzeitigem Besuch eines Geschwisterkindes in einer Kita weiter erfolgen soll. Durch die weiter oben vorgeschlagene Anhebung der Beiträge würde sich dieser Betrag dann auf ca. 180.000,00 € erhöhen. Gleichzeitig erfolgt eine Entlastung der Jugendamtsumlage für diesen Bereich in Höhe von rund 45.000,00 €.

 

Nicht zuzumuten sind Kostenbeiträge nach dem Gesetz immer dann, wenn Eltern oder Kinder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch des SGB, Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des Zwölften Buches des SGB oder Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes beziehen oder wenn die Eltern des Kindes Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten. Die Übernahme von Kostenbeiträgen für den Fall der Unzumutbarkeit ist damit bereits von Gesetzes wegen vorgesehen und erfolgt weiter vom Kreisjugendamt.

 

Die Verwaltung hatte die Kostenübernahme der ausgefallenen Leistungen bei gleichzeitigem Besuch eines Geschwisterkindes in der Kita als eine Maßnahme des Jugendhilfeträgers immer begrüßt, da die Eltern vieler Kinder hierdurch eine Entlastung erfahren haben. Sie ist der Auffassung, dass diese Aufgabe weiter beim Jugendhilfeträger angesiedelt bleiben sollte.

 

Für den Fall, dass der Jugendhilfeausschuss des Kreises Heinsberg am 23.05.2023 die  bisherige Refinanzierung ausgefallener Elternbeiträge streicht, muss die Verwaltung angesichts der auf die Stadt insgesamt zukommenden erheblichen Mehraufwendungen  vorschlagen, dass die derzeit noch gültige Satzungsregelung, wonach eine Beitragsbefreiung bei gleichzeitigem Besuch eines Kindes in der OGS und eines Geschwisterkindes in einer Kita möglich ist, entfallen soll.

 

Nehmen mehr als ein Kind der nach § 2 Absatz 1 Beitragspflichtigen am OGS-Angebot teil, so ist für das erste Kind der volle Beitrag der entsprechenden Einkommensstufe zu entrichten. Für das zweite und jedes weitere betreute Kind ist der Betrag der niedrigsten Einkommensstufe zu entrichten. Dies soll auch weiter so gelten.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen Mehreinnahmen durch Elternbeiträge im Produktsachkonto 030203/432130 von ca. 146.000,00 € jährlich. Der auf 2023 entfallende anteilige Mehrertrag beträgt ca. 60.833,00 €.

 

Durch die Neuvergabe der Betreuungsleistungen entstehen im Vergleich zu den bisherigen Aufwendungen Mehraufwendungen in Höhe von ca. 520.000,00 € jährlich. Für 2023 wird ein anteiliger Mehraufwand in Höhe von ca. 216.000,00 € erwartet.

 

Durch die ab dem 01.08.2023 voraussichtlich entfallende Regelung des Jugendamtes zur Übernahme der Elternbeiträge, wird ein Ertragsausfall in Höhe von rund 170.000,00 € jährlich erwartet. Anteilig entfallen hiervon auf 2023 rund 71.000,00 €.

 

 

Alternativen:

Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat,

 

1. die Elternbeiträge wie vorgestellt zu erheben,

2. eine Befreiung von den Elternbeiträgen für Kinder, die eine OGS besuchen und deren Geschwisterkinder eine Kita besuchen, nicht mehr vorzusehen und

3. die als Anlage beigefügte Zweite Änderungssatzung zur Beitragssatzung OGS Primarbereich zu beschließen.

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Anlagen

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