Entscheidungsvorlage - VO/0093/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligungsbericht zum 31.12.2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Quartiersentwicklung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
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Vorberatung
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30.05.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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13.06.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 30.03.2023 (TOP 8) festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses vorliegen.
Aufgrund der vorliegenden Voraussetzungen des § 116 a Gemeindeordnung NRW (GO NRW) zur Befreiung von der Aufstellung eines Gesamtabschlusses und eines Gesamtlageberichtes hat die Stadt Wegberg gemäß § 117 GO NRW einen Beteiligungsbericht zu erstellen. Über den Beteiligungsbericht ist ein gesonderter Beschluss des Rates in öffentlicher Sitzung herbeizuführen
Der Beteiligungsbericht hat folgende Informationen zu sämtlichen verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form zu enthalten
- die Beteiligungsverhältnisse,
- die Jahresergebnisse der verselbständigten Aufgabenbereiche,
- eine Übersicht über den Stand der Verbindlichkeiten und die Entwicklung des Eigenkapitals jedes verselbständigten Aufgabenbereiches sowie
- Leistungsbeziehungen der Beteiligungen untereinander und mit der Gemeinde.
§ 53 der Verordnung über das Haushaltswesen der Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen - KomHVO NRW) bestimmt, dass im Beteiligungsbericht gesondert anzugeben und zu erläutern sind
- die Beteiligungsverhältnisse,
- die Ziele der Beteiligung und
- die Erfüllung des öffentlichen Zwecks.
Die entsprechenden Informationen für die Beteiligungen der Stadt Wegberg können dem als Anlage beigefügten Beteiligungsbericht 2021 entnommen werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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922,6 kB
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