Entscheidungsvorlage - VO/0097/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Wegberger Mühle
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Finale Freigabe:
- Thies, Frank
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus (KUVT)
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Entscheidung
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09.05.2023
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
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Entscheidung
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30.05.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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13.06.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Wegberger Mühle (Ramachers Mühle) wurde 2003 von der Stadt erworben. Die grundlegende Sanierung und der Umbau des denkmalgeschützten Gebäudes wurde im Jahr 2009 durchgeführt.
Das Bauwerk wird rege durch Wegberger Vereine (z. B. Historischer Verein), Café Longo und für kulturelle Veranstaltungen genutzt.
Der Naturpark Schwalm-Nette eröffnete dort mit der Stadt Wegberg 2020 einen Info-Point für Touristen, Spaziergänger und Radfahrer.
Die Wegberger Mühle ist durch ihre zentrale Lage zwischen der Burg Wegberg, dem Rathaus und dem ehemaligen Kloster ein Fixpunkt der Mühlenstadt Wegberg.
Ortsunkundigen ist es jedoch nicht immer offensichtlich, dass es sich bei dem Gebäude um eine Wassermühle handelt. Durch ein in der Fassade angebrachtes Fenster ist das ehemals genutzte Mahlwerk auch von außen zu bewundern. Allerdings ist durch das fehlende Wasserrad der charakteristische Wiedererkennungswert verloren gegangen.
Das alte Wasserrad wurde in den 60er Jahren zurückgebaut. Für einen besonders wirtschaftlichen Betrieb war es effektiv, eine höhere Einstauung der Schwalm vorzunehmen. Hierdurch standen längere Betriebszeiten und mehr Energie zur Verfügung. Durch die Einstauung waren die Beeinträchtigungen für die Bürger jedoch sehr groß. Daher wurde das Staurecht von der Stadt vom Müller Ende der 60er Jahre erworben und der Betrieb eingestellt.
Das Wasserrad wurde demontiert und der Bereich mit Erdreich verfüllt und ein Pflanzbeet angelegt.
Um die charakteristische Silhouette einer Wassermühle wiederherzustellen, ist unstrittig ein Wasserrad von entscheidender Bedeutung. Während der Renovierungsarbeiten im Jahr 2009 stand der Innenbereich und die damit mögliche Nutzung im Fokus. Ein Wasserrad kam aufgrund der hohen Anschaffungskosten nicht in Betracht.
Auch hatte die Mühlenstadt Wegberg aktuell keine Planungen, welche sich mit der Möglichkeit zur Schaffung eines neuen Wasserrades auseinandersetzen. Daher sind auch keine finanziellen Mittel hierfür in den aktuellen Haushaltsplänen veranschlagt und beschlossen.
In der Mühlenstadt Wegberg gibt es viele Mühlen, die von den Besitzern und Förder- und Museumsvereinen mit viel Herzblut in einem guten Zustand gehalten werden.
Die Schrofmühle wird aktuell in mehreren Bereichen renoviert. Im Bereich des Wasserrades soll z. B. eine Fischtreppe gebaut werden. Das vorhandene Wasserrad der Schrofmühle ist für den Echtbetrieb einer Mühle mit der wirklichen Bewegung von Mühlsteinen ausgelegt. Für die dortigen Anforderungen war das Mühlrad nicht mehr geeignet und wird im Rahmen einer Förderung ersetzt.
Das alte Wasserrad wird durch Herrn Dr. F. Schmitz kostenfrei der Stadt überlassen. Das alte Mühlrad entspricht in der Dimensionierung und der Funktionsweise einem Mühlrad, welches man in der Wegberg Mühle einsetzen könnte.
Entgegen des ursprünglichen Einsatzgebietes wäre die Beanspruchung sehr viel geringer, da lediglich das Eigengewicht und eine minimale Rotationsenergie zu verarbeiten ist.
Für den Einbau eines Wasserrades benötigt man zwei Auflagepunkte für die Achse. Für einen Einsatz an der Wegberger Mühle wäre der vorhandene Auflagerpunkt am Gewässer bereits vorgegeben. Ein separates Auflager vor der Außenwand des Gebäudes ist zu errichten. Ein Durchbruch durch die Wand ist nicht vorgesehen.
Das Wasserrad wäre somit ein selbstständig vom Gebäude stehendes Bauwerk.
Es gibt einige Vermutungen, wie die Schwalm in einem Bypass zum Wasserrad ursprünglich geführt wurde. Eine mögliche Theorie ist, dass damals nur Erde auf das gemauerte Gerinne geschüttet wurde und somit die notwendigen Gerinne vorgegeben sind. Klar ist, dass die Schwalm in keiner Weise aufgestaut werden soll und eine mögliche Bewegung des Rades nur durch die vorhandene Fließgeschwindigkeit eines kleinen Bypasses der Schwalm zu gewährleisten ist.
Die Renaturierung der Schwalm neben dem Stadtweiher wird zeitnah vom Schwalmverband durchgeführt. Auch bei dem Eingriff ins Gewässer an der Wegberger Mühle ist der Schwalmverband und die Untere Wasserbehörde zu beteiligen.
Die Denkmalbehörde ist aufgrund des Denkmals Wegberger Mühle ebenfalls zu beteiligen.
Als erster Schritt ist das Erdreich zu entfernen und die vorhandene Struktur des Gerinnes zu analysieren. Hierfür muss zwischen Außenmauerwerk der Mühle und dem alten Auflager des früheren Wasserrades das Erdreich entnommen werden. Dadurch könnten das alte Gerinne und eventuell ein nur verschlossener Bypass begutachtet werden.
Die Arbeiten sind von der Brücke aus durchzuführen, da Ausleger vom Bagger dort optimal arbeiten können.
Die sanierungsbedürftige gemauerte Absturzsicherung der Brücke muss dafür jedoch rückgebaut werden. Für eine spätere neue Absturzsicherung (ähnlich der Sicherung Burggraben) ist zur Verankerung und Herstellung der notwendigen Robustheit ein Betonrahmen herzustellen. Die zur Sichtung und weiteren Planung durchzuführenden Tätigkeiten können durch den Baubetriebshof ausgeführt werden. Neben Material (Absturzsicherung, Betonierarbeiten) fallen Mitarbeiterstunden und Baggerstunden an.
Für weitere Planungen, Statik und detaillierte Ausführungen sind die o.g. Behörden zu beteiligen. Eine weitere Kostenschätzung kann erst mit der genaueren Sondierung erfolgen.
Das Wasserrad, die Welle und die bis jetzt bekannten notwendigen Tätigkeiten können von Mitarbeitern des Baubetriebshofes und den Mitarbeitern der Gebäudewirtschaft durchgeführt werden.
Für weitere Fachplanungen ist geplant, ansässige Planer zum Wohle der Öffentlichkeit (pro bono) zu gewinnen.
Die Maßnahme sollte zeitnah durchgeführt werden, da eine längere Nicht-Nutzung des alten Wasserrades zum Verziehen des Holzes führen kann.
Nach der Sondierung sollte das weitere mögliche Vorgehen im Ausschuss dargestellt werden.
