Entscheidungsvorlage - VO/0104/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 22 Absatz 2 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) können ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr, die regelmäßig über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, anstelle eines Auslagenersatzes eine Aufwandsentschädigung von der Gemeinde erhalten.

 

Im Haupt- und Finanzausschuss am 07.12.2010 wurden pauschale Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Wegberg beschlossen, die seitens der Verwaltung einmal jährlich (traditionell im Juni) an die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Wegberg ausgezahlt werden. Mit der Zeit haben sich die Aufgaben und Funktionen innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr Wegberg geändert, sodass hier nach Absprache mit der Wehrleitung eine Anpassung vorgenommen werden soll.

 

Im Rat am 25.10.2016 wurden die Aufwandsentschädigungen für den Wehrleiter und die beiden stellvertretenden Wehrleiter mit Einführung des BHKG neu festgesetzt. Diese orientiert sich an der Entschädigungsverordnung. Hier wurde der Beschluss gefasst, dass eine Aufwandsentschädigung gewährt wird, die dem Mittelwert der Aufwandsentschädigung für ein Ratsmitglied und der Aufwandsentschädigung für einen Vorsitzenden einer Fraktion mit mehr als 10 Mitgliedern entspricht (siehe VO 3712/16). Nach Aktualisierung der Entschädigungsverordnung sollen auch die Aufwandsentschädigungen angepasst werden. Die Aufwandsentschädigungen an den Wehrleiter und die Stellvertreter werden seitens der Verwaltung quartalsweise ausgezahlt.

 

Folgende Positionen sollen angepasst werden:

 

Wehrleiter und Stellvertreter

Anpassung nach der Entschädigungsverordnung

 

Einsatzführungsdienst

Der Einsatzführungsdienst übernimmt die Vertretung für die Wehrleitung, wenn diese verhindert sind. Die Bezirksregierung Köln fordert diese klare Regelung. Daher wurde diese Funktion neu mit aufgenommen.

 

Löschzugführer / Löschgruppenführer / Jugendfeuerwehrwart

Hier wurden die Beträge entsprechend der Aufgaben neu verteilt und für alle gleich gehalten und vereinheitlicht.

 

Leiter BV-Staffel

Die Bauhof- und Verwaltungsstaffel mit zurzeit 17 Mitgliedern wird wie eine Löschgruppe eigenverantwortlich geführt. Daher steht dem Leiter der BV-Staffel eine Aufwandsentschädigung zu. Diese ist gleichzusetzen mit dem Leiter der Fachgruppe „Technische Einsatzleitung“. Daher wurde auch diese Funktion neu mit aufgenommen.

 

Gerätewarte

Auch hier wurden die Beträge angepasst, sodass alle Gerätewarte den gleichen Betrag erhalten.

 

Aus- und Fortbildung

Die Beträge für die Ausbilder und Teilnehmer wurden ebenfalls angepasst.

Bei der Fremdnutzung der Wärmeerfahrungsanlage (WEA) durch auswärtige Feuerwehren wurde bisher immer ein pauschaler Betrag von 850,00 Euro abgerechnet, der seiner Zeit mit der Einführung der WEA festgelegt wurde.

Nach Absprache mit dem Sachgebietsleiter sollen die Kosten nicht mehr pauschal abgerechnet werden, sondern pro Teilnehmer.

 

Zuwendung bei Sterbefällen

Die Zuwendung bei Sterbefällen wurde bisher aus dem Geschäft der laufenden Verwaltung gewährt. Zur Vereinfachung und für eine eindeutige und klare Regelung wurde diese ebenfalls neu mit aufgenommen.

 

Die Verwaltung schlägt daher nach Absprache mit dem Wehrleiter folgende Anpassung der Aufwandsentschädigungen für die Freiwillige Feuerwehr Wegberg vor:

 

Aufwandsentschädigungen

für die Freiwillige Feuerwehr Wegberg

 

Funktion

Betrag

Wehrleiter

9.600,00 €

Stv. Wehrleiter

4.800,00 €

Stv. Wehrleiter

4.800,00 €

 

Funktion

Betrag

Einsatzführungsdienst pro Tag

20,00 €

 

Funktion

Betrag

Löschzugführer und Löschgruppenführer

750,00 €

Löschzugführer

450,00 €

Löschgruppenführer

450,00 €

Jugendfeuerwehrwart

450,00 €

Leiter TEL

300,00 €

Leiter BV-Staffel

300,00 €

Pressewart

300,00 €

Gerätewarte

250,00 €

Kameradschaftskasse je Gruppe

50,00 €

Kameradschaftskasse je Feuerwehrmann

50,00 €

 

Aus- und Fortbildung

Betrag

Lehrgangsgeld am IdF (pro Tag)

5,00 €

Lehrgangsteilnehmer (45 min)

3,00 €

Ausbilder (45 min)

15,00 €

Ausbilder WEA bei eigener Nutzung (45 min)

15,00 €

Ausbilder WEA bei Fremdnutzung (45 min)

15,00 €

Fremdnutzung WEA pro Teilnehmer

75,00 €

 

Zuwendung bei Sterbefällen

Betrag

Kranz oder Spende zur Grabpflege

100,00 €

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die Anpassungen der Aufwandsentschädigungen für die Freiwillige Feuerwehr Wegberg können für das Haushaltsjahr 2023 innerhalb des Budgets 021500 gedeckt werden.

Die Mittel werden entsprechend bei den zukünftigen Haushaltsplanungen berücksichtigt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg, die Anpassung der Aufwandsentschädigungen für die Freiwillige Feuerwehr Wegberg entsprechend der aufgeführten Aufstellung zu beschließen und beauftragt die Verwaltung, diese zu gewähren.

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Anlagen

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