Entscheidungsvorlage - VO/0104/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der Aufwandsentschädigungen für die Freiwillige Feuerwehr Wegberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
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Vorberatung
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30.05.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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13.06.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 22 Absatz 2 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) können ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr, die regelmäßig über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, anstelle eines Auslagenersatzes eine Aufwandsentschädigung von der Gemeinde erhalten.
Im Haupt- und Finanzausschuss am 07.12.2010 wurden pauschale Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Wegberg beschlossen, die seitens der Verwaltung einmal jährlich (traditionell im Juni) an die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Wegberg ausgezahlt werden. Mit der Zeit haben sich die Aufgaben und Funktionen innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr Wegberg geändert, sodass hier nach Absprache mit der Wehrleitung eine Anpassung vorgenommen werden soll.
Im Rat am 25.10.2016 wurden die Aufwandsentschädigungen für den Wehrleiter und die beiden stellvertretenden Wehrleiter mit Einführung des BHKG neu festgesetzt. Diese orientiert sich an der Entschädigungsverordnung. Hier wurde der Beschluss gefasst, dass eine Aufwandsentschädigung gewährt wird, die dem Mittelwert der Aufwandsentschädigung für ein Ratsmitglied und der Aufwandsentschädigung für einen Vorsitzenden einer Fraktion mit mehr als 10 Mitgliedern entspricht (siehe VO 3712/16). Nach Aktualisierung der Entschädigungsverordnung sollen auch die Aufwandsentschädigungen angepasst werden. Die Aufwandsentschädigungen an den Wehrleiter und die Stellvertreter werden seitens der Verwaltung quartalsweise ausgezahlt.
Folgende Positionen sollen angepasst werden:
Wehrleiter und Stellvertreter
Anpassung nach der Entschädigungsverordnung
Einsatzführungsdienst
Der Einsatzführungsdienst übernimmt die Vertretung für die Wehrleitung, wenn diese verhindert sind. Die Bezirksregierung Köln fordert diese klare Regelung. Daher wurde diese Funktion neu mit aufgenommen.
Löschzugführer / Löschgruppenführer / Jugendfeuerwehrwart
Hier wurden die Beträge entsprechend der Aufgaben neu verteilt und für alle gleich gehalten und vereinheitlicht.
Leiter BV-Staffel
Die Bauhof- und Verwaltungsstaffel mit zurzeit 17 Mitgliedern wird wie eine Löschgruppe eigenverantwortlich geführt. Daher steht dem Leiter der BV-Staffel eine Aufwandsentschädigung zu. Diese ist gleichzusetzen mit dem Leiter der Fachgruppe „Technische Einsatzleitung“. Daher wurde auch diese Funktion neu mit aufgenommen.
Gerätewarte
Auch hier wurden die Beträge angepasst, sodass alle Gerätewarte den gleichen Betrag erhalten.
Aus- und Fortbildung
Die Beträge für die Ausbilder und Teilnehmer wurden ebenfalls angepasst.
Bei der Fremdnutzung der Wärmeerfahrungsanlage (WEA) durch auswärtige Feuerwehren wurde bisher immer ein pauschaler Betrag von 850,00 Euro abgerechnet, der seiner Zeit mit der Einführung der WEA festgelegt wurde.
Nach Absprache mit dem Sachgebietsleiter sollen die Kosten nicht mehr pauschal abgerechnet werden, sondern pro Teilnehmer.
Zuwendung bei Sterbefällen
Die Zuwendung bei Sterbefällen wurde bisher aus dem Geschäft der laufenden Verwaltung gewährt. Zur Vereinfachung und für eine eindeutige und klare Regelung wurde diese ebenfalls neu mit aufgenommen.
Die Verwaltung schlägt daher nach Absprache mit dem Wehrleiter folgende Anpassung der Aufwandsentschädigungen für die Freiwillige Feuerwehr Wegberg vor:
Aufwandsentschädigungen
für die Freiwillige Feuerwehr Wegberg
Funktion | Betrag |
Wehrleiter | 9.600,00 € |
Stv. Wehrleiter | 4.800,00 € |
Stv. Wehrleiter | 4.800,00 € |
Funktion | Betrag |
Einsatzführungsdienst pro Tag | 20,00 € |
Funktion | Betrag |
Löschzugführer und Löschgruppenführer | 750,00 € |
Löschzugführer | 450,00 € |
Löschgruppenführer | 450,00 € |
Jugendfeuerwehrwart | 450,00 € |
Leiter TEL | 300,00 € |
Leiter BV-Staffel | 300,00 € |
Pressewart | 300,00 € |
Gerätewarte | 250,00 € |
Kameradschaftskasse je Gruppe | 50,00 € |
Kameradschaftskasse je Feuerwehrmann | 50,00 € |
Aus- und Fortbildung | Betrag |
Lehrgangsgeld am IdF (pro Tag) | 5,00 € |
Lehrgangsteilnehmer (45 min) | 3,00 € |
Ausbilder (45 min) | 15,00 € |
Ausbilder WEA bei eigener Nutzung (45 min) | 15,00 € |
Ausbilder WEA bei Fremdnutzung (45 min) | 15,00 € |
Fremdnutzung WEA pro Teilnehmer | 75,00 € |
Zuwendung bei Sterbefällen | Betrag |
Kranz oder Spende zur Grabpflege | 100,00 € |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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119,2 kB
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