Entscheidungsvorlage - VO/0097/23-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Wegberger Mühle - Ergänzungsvorlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Erste Beigeordnete / Dezernat III
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
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Vorberatung
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30.05.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 3 Absatz 6 d der Zuständigkeitsordnung der Stadt Wegberg hat der Haupt- und Finanzausschuss über die Annahme von Schenkungen mit einem Wert über 2.500 € zu entscheiden. Bei einem Wert zwischen 500 € und 2.500 € hat der Bürgermeister dem HFA zu berichten.
Die Wertermittlung für ein über 20 Jahre altes Mühlenrad gestaltet sich schwierig. Dem Technischen Beigeordneten liegen keine aktuellen Kosten für ein neues Mühlenrad in Maßanfertigung vor. Eine Recherche ergeben vermutlich Neubaukosten von ca. 35.000 €.
Ein neues Rad ist für den Einsatz zum Beispiel in aktiven Mühlen mit den notwendigen Kraftbelastungen z. B. zur Bewegung der Mühlensteine ausgelegt und geeignet.
Das vorliegende Rad ist in einem guten technischen Zustand und ist für den geplanten Einsatz mit geringer Krafteinwirkung geeignet.
Das Wasserrad hat in der neuen Funktion keine schweren Mühlensteine zu bewegen.
Für gebrauchte Wasserräder existiert kein Markt. Ein Marktwert ist daher nicht zu bestimmen. Wird das Rad nicht für den ursprünglichen Zweck verwandt, ist lediglich der Brennwert ein möglicher Orientierungswert für eine Wertbestimmung.
Es handelt sich um ca. 1 m² Holz. Aktuell wird Brennholz je m² mit ca. 200 € gehandelt.
Die Verwaltung legt sich auf einen möglichen Wert von 500 € fest.
Aufgrund einer möglichen fehlerhaften Einschätzung der Verwaltung ist eine Annahme der Schenkung durch den Haupt- und Finanzausschuss von der Verwaltung gewünscht.
