Entscheidungsvorlage - VO/0095/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Seit dem Jahr 2019 führt die Stadt Wegberg jährlich den Wettbewerb Heimat-Preis durch. Die Preisverleihung für das Jahr 2022 und 2021 fand zuletzt am 03.02.2023 im Haus St. Georg in Watern statt.

 

In seiner Sitzung am 26.02.2019 (TOP 10) hatte der Rat der Stadt Wegberg die Kriterien für den Wettbewerb Heimat-Preis beschlossen, nachdem er bereits in der Sitzung am 18.12.2018 (TOP 6.2.1) beschlossen hatte, dass die Stadt Wegberg am Förderprogramm Heimat-Preis teilnimmt.

 

Neue Förderperiode des Landes Nordrhein-Westfalen

 

Am 31.01.2023 hat das Land Nordrhein-Westfalen eine neue Richtlinie für die neue Förderperiode 2023 – 2027 erlassen. Am 01.02.2023 hat die Stadt Wegberg dann direkt den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Durchführung des Heimat-Preis 2023 gestellt.

 

Die Bezirksregierung Köln hat daraufhin am 13.04.2023 die Stadt telefonisch darüber informiert, dass für die neue Förderperiode 2023 - 2027 auch ein neuer Ratsbeschluss zu fassen sei. Die Stadt hat dann am gleichen Tag der Bezirksregierung per Email mitgeteilt, dass die Verwaltung noch in diesem Jahr einen entsprechenden Ratsbeschluss herbeiführen werde und den entsprechenden Beschluss dann nachreiche. Laut Bezirksregierung könne dadurch der bereits vorliegende Antrag der Stadt weiterbearbeitet werden.

 

Für den neuen Ratsbeschluss über die Teilnahme am Förderprogramm Heimat-Preis hat die Verwaltung die bisherigen „Kriterien zum Heimat-Preis der Stadt Wegberg“ auf der Grundlage der o.g. Richtlinie entsprechend aktualisiert. Nach Beschlussfassung durch den Rat werden sie entsprechend veröffentlicht.

 

Die Verwaltung hat die Neufassung der Kriterien in folgenden Punkten ergänzt:

 

 

Fundstelle

Inhalt

Präambel, letzter Satz

NEU: „Im Sinne von Ziffer 2.1 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus der Nordrhein-Westfalen-Initiative „Heimat-Preis“ (Heimat-Preis Nordrhein-Westfalen)  – Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung – StabH 01.20.01.03-2023-HP-001 – trägt die Stadt dazu bei, vor Ort ehrenamtliches Engagement und nachahmenswerte Praxisbeispiele im Bereich der Gestaltung von Heimat zu würdigen.“

Neu § 2 Abs. 2

„Sofern das Land Nordrhein-Westfalen Schwerpunkte festlegt, sind diese von der Stadt Wegberg bei der Auslobung zu berücksichtigen.“

§ 2 Abs. 6 neuer Satz 2

„Die Preise sind bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres zu vergeben.“

 

 

Preisverleihung 2023 und in den Folgejahren

 

Die Verwaltung möchte ab diesem Jahr die Preisverleihung grundsätzlich am 05.12., am Internationalen Tag des Ehrenamtes durchführen. In diesem Jahr fällt der 05.12 auf einen Dienstag. Laut Sitzungskalender für den Rat der Stadt Wegberg und seine Ausschüsse sind keine Sitzungen an diesem Tag geplant.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Im Doppelhaushalt 2022 / 2023 sind beim Produkt 09 02 01 in Ertrag und Aufwand bei den Sachkonten 414100 (Zuweisungen vom Land) sowie 531800 (Aufwend. f.Zuschüsse an übrige Bereiche) die entsprechenden Haushaltsmittel für das Haushaltjahr 2023 veranschlagt sowie in der mittelfristigen Ergebnisplanung vorgesehen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen, dass die Stadt Wegberg auch für den Zeitraum 2023 – 2027 wieder den Wettbewerb Heimat-Preis auf der Grundlage des Landesförderprogrammes durchführt und die hierzu erforderlichen Förderanträge stellt.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die aktualisierten „Kriterien zum Heimat-Preis der Stadt Wegberg“ zu beschließen.
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Anlagen

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