Mitteilungsvorlage - VO/0125/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Betriebskostenabrechnung für die kostenrechnende Einrichtung „Friedhöfe“ schließt das Haushaltsjahr 2022 mit einem Überschuss in Höhe von 46.470,56 ab (Überschuss im Haushaltsjahr 2021:  6.307,94 €).

 

Erläuterungen:

 

Zu I. 2.) Sonstige Betriebs- und Unterhaltungskosten

 

b) Instandhaltungskosten sind im Vergleich zum Vorjahr 2021 (76.441,44 €) im Jahr 2022 nur in Höhe von 50.637,07 € entstanden.

 

g1), g2)

Die Bewirtschaftungskosten (26.810,39 €) sind gegenüber 2021 (18.383,75 €) angestiegen. Der Anstieg ist durch die deutlich gestiegenen Energiekosten (Strom, Heizöl) entstanden. Die Kosten für die Abfallentsorgung sind ebenfalls deutlich um 8.374,73 € angestiegen (erhöhte Arbeitsumfänge in der Grünpflege auf den Friedhöfen und der Entsorgung der Grünabfälle).

 

m2)

Die Kosten des Baubetriebshofes (359.053,14 €) sind im Vergleich zum Vorjahr (339.235,10 €) um 19.818,14 € gestiegen. Diese Entwicklung ergab sich durch höhere Personalanteile und die weitere Anschaffung von Arbeitsmaterial/Fahrzeugen. Auch in der Betriebskostenabrechnung 2022 wurde kein Anteil für das öffentliche Grün in Abzug gebracht, da alle Kosten auf das Produkt: 130100 gebucht wurden und der Anteil für die Friedhöfe nicht mehr ermittelt werden kann. Dies hat auch zur Folge, dass die Vorratsfläche aus dem Vorjahr (20,16 %) übernommen werden musste.

 

 

Zu II. Finanzaufwand

2. Kalkulatorische Verzinsung

 

Die kalkulatorische Verzinsung ist aufgrund einer Gesetzänderung des § 6 KAG (es darf nur noch ein einheitlicher Zinssatz verwandt werden) von vormals 5,5 % auf 3,538 % geändert worden. In Folge dessen ist es zu einer geringeren Verzinsung in Höhe von 23.810,10 € gekommen.

 

 

 

Zu III) Gebührenfähige Kosten

 

Die Gebühreneinnahmen beliefen sich im Jahr 2022 auf 464.848,41 €. Sie lagen damit um 48.860,09 € höher als im Vorjahr (415.988,32 €).

 

Im Jahr 2022 ist ein leichter Anstieg der Bestattungszahlen zu verzeichnen (2021 = 268, 2022 = 282). Der Trend zur Feuerbestattung hält weiter an und machte im Jahr 2022 einen Anteil von 64,9 % aus.

 

 

Ausblick auf die nächste Gebührenkalkulation 2023:

 

Die fünfte Änderungssatzung wird derzeit vorbereitet. Sie wird auch die neuen Bestattungsformen (Baumbestattungen, Kolumbarium Rath-Anhoven) berücksichtigen.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

 

Alternativen:

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat nimmt die Betriebskostenabrechnung der kostenrechnenden Einrichtung „Friedhöfe“ für das Haushaltsjahr 2022 zur Kenntnis.

 

 

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Anlagen

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