Mitteilungsvorlage - VO/0125/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Betriebskostenabrechnung für die Erhebung von Friedhofsgebühren für das Haushaltsjahr 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Finale Freigabe:
- Theisse, Ulrike
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Wegberg
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
13.06.2023
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Betriebskostenabrechnung für die kostenrechnende Einrichtung „Friedhöfe“ schließt das Haushaltsjahr 2022 mit einem Überschuss in Höhe von 46.470,56 ab (Überschuss im Haushaltsjahr 2021: 6.307,94 €).
Erläuterungen:
Zu I. 2.) Sonstige Betriebs- und Unterhaltungskosten
b) Instandhaltungskosten sind im Vergleich zum Vorjahr 2021 (76.441,44 €) im Jahr 2022 nur in Höhe von 50.637,07 € entstanden.
g1), g2)
Die Bewirtschaftungskosten (26.810,39 €) sind gegenüber 2021 (18.383,75 €) angestiegen. Der Anstieg ist durch die deutlich gestiegenen Energiekosten (Strom, Heizöl) entstanden. Die Kosten für die Abfallentsorgung sind ebenfalls deutlich um 8.374,73 € angestiegen (erhöhte Arbeitsumfänge in der Grünpflege auf den Friedhöfen und der Entsorgung der Grünabfälle).
m2)
Die Kosten des Baubetriebshofes (359.053,14 €) sind im Vergleich zum Vorjahr (339.235,10 €) um 19.818,14 € gestiegen. Diese Entwicklung ergab sich durch höhere Personalanteile und die weitere Anschaffung von Arbeitsmaterial/Fahrzeugen. Auch in der Betriebskostenabrechnung 2022 wurde kein Anteil für das öffentliche Grün in Abzug gebracht, da alle Kosten auf das Produkt: 130100 gebucht wurden und der Anteil für die Friedhöfe nicht mehr ermittelt werden kann. Dies hat auch zur Folge, dass die Vorratsfläche aus dem Vorjahr (20,16 %) übernommen werden musste.
Zu II. Finanzaufwand
2. Kalkulatorische Verzinsung
Die kalkulatorische Verzinsung ist aufgrund einer Gesetzänderung des § 6 KAG (es darf nur noch ein einheitlicher Zinssatz verwandt werden) von vormals 5,5 % auf 3,538 % geändert worden. In Folge dessen ist es zu einer geringeren Verzinsung in Höhe von 23.810,10 € gekommen.
Zu III) Gebührenfähige Kosten
Die Gebühreneinnahmen beliefen sich im Jahr 2022 auf 464.848,41 €. Sie lagen damit um 48.860,09 € höher als im Vorjahr (415.988,32 €).
Im Jahr 2022 ist ein leichter Anstieg der Bestattungszahlen zu verzeichnen (2021 = 268, 2022 = 282). Der Trend zur Feuerbestattung hält weiter an und machte im Jahr 2022 einen Anteil von 64,9 % aus.
Ausblick auf die nächste Gebührenkalkulation 2023:
Die fünfte Änderungssatzung wird derzeit vorbereitet. Sie wird auch die neuen Bestattungsformen (Baumbestattungen, Kolumbarium Rath-Anhoven) berücksichtigen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
60,1 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
546 kB
|
