Entscheidungsvorlage - VO/0075/23-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlängerung des Sportstättenübergabevertrages mit dem FC Wegberg Beeck hier: Ergänzungsvorlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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13.06.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf die bisherige Beratung und die Vorlage VO/0075/23 wird verwiesen. In der Vorlage hatte die Verwaltung den Vorschlag gemacht, den Sportstättenübergabevertrag über die städtische Sportanlage in Beeck in der vorgelegten Fassung mit dem FC Wegberg-Beeck 1920 e.V. bis zum 31.12.2034 zu verlängern.
Der Haupt- und Finanzausschuss war sich einig, dass ein Weg gefunden werden soll, der es dem Verein ermöglicht, Zuschüsse zum Umbau der Heizungsanlage und zu anderen Maßnahmen zur Instandsetzung der Sportstätte in Anspruch zu nehmen. Eine Verlängerung des bisherigen Sportstättenübergabevertrages wurde mehrheitlich aber nicht angestrebt. Aus der Beratung heraus wurde die Verwaltung beauftragt, mit dem Verein umsetzbare Alternativvorschläge zu einer Verlängerung des Sportstättenübergabevertrages zu entwickeln und die dem Verein erteilte Förderzusage dem Rat vorzulegen. Konkret wurde angeregt, einen Pflegevertrag von einem Nutzungsvertrag zu trennen.
Die Förderzusage liegt dieser Vorlage bei und ist aus Gründen des Datenschutzes nur für den Rat sichtbar.
Die Verwaltung hat mit dem Vorsitzenden des FC Wegberg-Beeck gesprochen. Er erklärte sich bereit, den Sportstättenübergabevertrag in der bisherigen Ausgestaltung weiter bis zum 31.12.2031 laufen zu lassen und einen Nutzungsüberlassungsvertrag für die Zeit danach und bis zum 31.12.2033 neu abzuschließen. Damit wäre die Anforderung aus dem Förderbescheid, dass die Sportanlage dem Verein noch mindestens 10 Jahre zur Nutzung zur Verfügung stehen muss, erfüllt und ein Zuschuss könnte fließen.
Die Verwaltung weist allerdings darauf hin, dass bei dieser Konstellation das Nutzungsrecht bis zum 31.12.2033 beim Verein liegt und die Stadt ggf. ab dem 31.12.2031 für zwei Jahre in die Verpflichtung kommen kann, die Pflege der Sportanlage selbst zu übernehmen. Diese Kosten könnten den Betrag von 25.000,00 € jährlich (jetzige Pflegepauschale) auch übersteigen.
Alternativ hat der Verein angeboten den Vertrag sofort zu lösen und die Pflege und Instandhaltung wieder komplett in die Verantwortung der Stadt zu legen. Dies würde bedeuten, dass die Stadt auch wieder für alle Arbeiten (Baumschnitt, Rassenmähen, Pflege des Kunstrasens, Unterhaltung des Umkleidehauses, Ersatz der Heizungsanlage usw.) verantwortlich wäre. Auch bei dieser Lösung werden die fälligen Aufwendungen den Betrag von 25.000,00 € jährlich (jetzige Pflegepauschale) deutlich übersteigen.
Desweiteren hat die Verwaltung den Buchwert der Anlage und der Aufbauten mit 138.159,00 € ermittelt. Die Idee aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, das Gelände ggf. für einen symbolischen Preis zu veräußern und gleichzeitig den Pflegevertrag aufzulösen, hätte für die Stadt zur Folge, dass jährlich 25.000,00 € eingespart würden und so nach rund 6 Jahren eine Kostenersparnis eintreten würde. Gleichzeitig würde sich durch den Verkauf aber auch das Eigenkapital in einer Summe verringern.
Diese Möglichkeit muss genauer mit dem Verein besprochen werden, der hierzu grundsätzlich bereit wäre. Dies war aber in der Kürze der Zeit nicht möglich. Die Verwaltung schlägt daher vor, zunächst eine Entkoppelung von Pflegepauschale und Nutzungsüberlassung für die Zeit nach dem 31.12.2031 zu vereinbaren. Hiernach soll dann in weitere Gespräche mit dem Verein über einen Verkauf eingetreten werden.
Anlagen
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(wie Dokument)
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220,8 kB
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