Entscheidungsvorlage - VO/0129/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis90/Die Grünen, die Linke, Freie Wähler Wegberg zur Ausweisung weiterer Konzentrationszonen für Windenergieanlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Bieker, Daniel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften (WBVL)
|
Entscheidung
|
|
|
|
25.07.2023
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Bezüglich des mit Datum vom 15.03.2022 von den Fraktionen SPD, Bündnis 90 / Die Grünen, die Linke und Freie Wähler gestellten Antrages auf Ausweisung weiterer Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Stadtgebiet Wegberg berichtet die Verwaltung im Folgenden über den aktuellen Stand der Entwicklungen der Raumordnungsplanung auf Landes- und Regionalebene.
Aufstellung sachlicher Teilplan Erneuerbare Energie durch Bezirksregierung Köln
In der letzten Sitzung des Fachausschusses wurde mit Vorlage VO/105/23 berichtet, dass im April 2023 durch die Bezirksregierung Köln die frühzeitige Unterrichtung zur Vorbereitung der Aufstellung des Teilplans „Erneuerbar Energien“ zum Regionalplan Köln erfolgte. Seit dieser Unterrichtung sind hierzu keine weiteren Schreiben bei der Stadt eingegangen. Die Verwaltung wird über den weiteren Verfahrensablauf berichten. Gemäß § 5 Abs. 1 Punkt f) der aktuellen Zuständigkeitsordnung für den Rat der Stadt Wegberg und seine Ausschüsse wird die Verwaltung eine mögliche städtische Stellungnahme dem Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergabe und Liegenschaften zur Entscheidung vorlegen.
Zweite Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen
Unter anderem als Grundlage zur Aufstellung des Teilplans Erneuerbare Energien – sowie der entsprechenden Pläne in den weiteren Regierungsbezirken – wird zurzeit die zweite Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) durch die Landesregierung betrieben. Siehe hierzu die Vorlage VO/0131/23 zur geplanten städtischen Stellungnahme in diesem Beteiligungsverfahren.
Mit der geplanten Änderung des LEP NRW wird bspw. festgelegt, dass im Regierungsbezirk Köln eine Fläche von 15.682 ha als Windenergiebereiche auszuweisen ist. Das entsprechend erforderliche Regionalplanverfahren soll gemäß den Zielen der LEP-Änderung 2025 abgeschlossen sein.
Bis zum Inkrafttreten der angepassten Regionalplanung soll gemäß der geplanten Änderung des LEP NRW eine Steuerung der Windenergienutzung im Übergangszeitraum erfolgen. Hierzu sind bereits vor dem formellen Aufstellungsbeschluss die Flächen, welche die Regionalplanungsträger in ihren Planentwürfen vorsehen für den Zubau von Windenergieanlagen zu beachten. Eine eigene städtische Ausweisung / Erweiterung von Konzentrationszonen bzw. Positivplanung für Windenergie auf anderen Flächen wäre nach der geplanten Änderung nicht zulässig. Die Grundlage für ein entsprechendes Einschreiten gegen raumbedeutsame Maßnahmen bildet hierbei §12 des Raumordnungsgesetzes und § 36 des Landesplanungsgesetzes. Durch Vermeidung von „unkontrolliertem“ Ausbau / Ausweisung von Windenergiebereichen will der Landesgesetzgeber eine gerechte bzw. ausgewogene Verteilung der Ausbauziele auf die einzelnen Planungsregionen, den Vorgaben zur Austarierung der Ausbauziele mit naturschutzrechtlichen Belangen und dem Grundsatz der Vermeidung übermäßiger Belastung einzelner Kommunen und deren Einwohner erreichen.
Einschätzung der Verwaltung zur weiteren Vorgehensweise
Aus Sicht der Verwaltung ist das Verfahren zur Änderung des LEP NRW sowie zur Aufstellung des sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien der Bezirksregierung Köln abzuwarten. Diese Verfahren sollen in 2024 und 2025 abgeschlossen sein. Erst im Nachgang dieser zeitnah abgeschlossen Verfahren ist eine weitere Betrachtung zum Vorhandensein möglicher zusätzlicher Potentialfläche im Stadtgebiet - welche dann gegebenenfalls als Positivplanung ausgewiesen werden könnten - sinnvoll und raumplanerisch zulässig.
Als Anlage zur Vorlage VO/0131/23 ist eine hochskallierte grobe Darstellung einer Abbildung zu mögliche Potentialflächen im Stadtgebiet auf Grundlage der Flächenanalyse „Windenergie NRW“ des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) beigefügt. Die Flächenanalyse Windenergie NRW hat jedoch nicht den Charakter detaillierter Standortgutachten und kann Analysen auf lokaler Ebene oder projektbezogene Untersuchungen entsprechend nicht ersetzen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung über den weiteren Fortgang der Verfahren zur Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen und zur Aufstellung des sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien der Bezirksregierung Köln zu berichten.
