Mitteilungsvorlage - VO/0137/23
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der CDU-Fraktion vom 07.06.2023 gem. § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberghier: Rettung von Rehkitzen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Finanzwirtschaft
- Finale Freigabe:
- Neumann, Marc
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften (WBVL)
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22.08.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Kenntnisnahme
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Städtische Entwicklungsflächen, für die ein Bebauungsplan aufgestellt wird, werden in der Regel aus der Verpachtung genommen, um unabhängig von aufstehender Frucht notwendige Untersuchungen von Grund und Boden (Kampfmittelräumdienst, Denkmalschutz, Bodengutachten) sowie Vermessungsarbeiten (Feststellung von Höhen) durchführen zu können.
Soweit eine extensive Nutzung möglich ist (z.B. eine Nutzung als Weide oder Dauergrünland), müssen Flächen dennoch regelmäßig bewirtschaftet (gemäht) werden, um a) gutachterliche und vermessungstechnische Aufträge ausführen lassen zu können und um b) die Entwicklungsfläche dauerhaft als solche zu sichern.
Dies geschieht in der Gestalt, dass ortsansässigen Landwirten die mündliche Erlaubnis erteilt wird, Flächen zu mähen und das anfallende Heu zu behalten.
So ist es auch im Bereich des Neubaugebietes an der Venloer Straße durch einen Harbecker Landwirt geschehen.
Dieser Landwirt bedauert es sehr, dass zwei Rehkitze ihr Leben lassen mussten, trotz eines vorausgegangenen Einsatzes einer Drohne.
Das aktuelle Bespiel zeigt, dass auch moderne Technik nicht davor schützt, dass wildlebende Tiere zu Schaden kommen können.
Um zukünftig solche Vorfälle auszuschließen, wurde mit dem Landwirt vereinbart, dass vor einer eventuellen nächsten Mahd neben der Drohne auch Hunde der jagdausübungsberechtigten Person zum Einsatz kommen, welche die wildlebenden Tiere aufscheuchen und vertreiben bzw. anzeigen sollen, falls der natürliche Fluchttrieb ausbleibt.
Diese Vorgehensweise gilt für alle Landwirte gleichermaßen, die die Erlaubnis von der Stadt erhalten, städt. Flächen zu mähen.
