Mitteilungsvorlage - VO/0158/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

1. Fertigstellung der Ertüchtigungsmaßnahmen in der Neuen Turnhalle der Grundschule Wildenrath
(zuletzt siehe die Mitteilung im WBVL am 16.05.2023, TOP 1.3, Punkt 1., sowie die   ausführliche Darstellung des Sachverhalts in der Sitzung am 07.02.2023, TOP 3.6)  

Es wird zunächst auf die ausführliche Darstellung des Sachverhalts in der Vorlage der Sitzung am 07.02.2023 verwiesen.

Am 06.01.2023 wurde für die Neue Turnhalle der Grundschule Wildenrath vorsorg­lich eine Nutzungsuntersagung verfügt. Festgestellte mangelhafte Ausführungen von Stahl­beton­bauteilen beim damaligen Bau der Turnhalle mussten ertüchtigt werden.

In der Mitteilung zur Sitzung am 16.05.2023 hatte die Verwaltung prognostiziert, dass eine Fertigstellung der Arbeiten und Freigabe der Nutzung bereits Mitte bis Ende Mai erfolgen könnte. Aufgrund eines Ausführungsfehlers des mit der Sanierung beauf­trag­ten Unternehmens verzögerte sich dies leider, so dass die relevanten Arbeiten an der Trag­konstruktion der Turnhalle letztendlich leider erst Mitte Juni beendet wurden.

Nach Prüfung und Abnahme der Ertüchtigungsmaßnahmen durch den beauftragten Prüf­ingenieur wurde mit Schreiben vom 20.06.2023 die Ordnungsverfügung der Nut­zungs­untersagung aufgehoben.

Es folgten noch Beiarbeiten des Malers an den von der Sanierung betroffenen Bau­tei­len, eine Grundreinigung der Halle und aller angrenzenden Räume (Sanitär- und Um­klei­de­bereiche, Geräteräume, Multifunktionsraum, etc.) durch ein Reini­gungs­unter­nehmen, sowie der Rückbau verschiedener Maßnahmen zur Baustellensiche­rung.

Die Nutzung der Turnhalle konnte für die Schule und die betroffenen Vereine am 24.07.2023 wieder freigegeben werden.

 

Beteiligte Planer und ausführende Unternehmen

Statische Untersuchungen + Prüfung: Hegger + Partner, Aachen

Radar-Bewehrungsortungen: Ing.- Büro Raupach-Bruns-Wolff, Aachen

Betonstemm- und Ertüchtigungen: Firma BMS, Niederkrüchten 

Malerarbeiten: Malerbetrieb Wilibert Bonus, Wegberg

Reinigungsdienstleistungen: Bosa Services, Ratingen

 

 

2.   Rückbau des Schornsteins an der Edith-Stein-Realschule

      (zuletzt im WBVL am 16.05.2023, TOP 1.3, Punkt 6)

Für den Rückbau des Schornsteins hatten zum Submissionstermin am 16.05.2023 zwei Firmen ein Angebot eingereicht. Auf das günstigere Angebot konnte der Zuschlag erteilt werden.

Wie geplant begann das beauftragte Unternehmen mit der Baustelleneinrichtung und den vorbereitenden Arbeiten für die Rückbaumaßnahme direkt am ersten Tag der Sommerferien, dem 22.06.2023. Sie dauerten aufgrund der tech­nischen Komplexität des Rückbaus, der wegen der Schadstoffbelastung der Materialien in einem luftdicht geschlos­se­nen Gerüstturm im Unterdruck­verfahren zu erfolgen hatte, jedoch relativ lange an. Erst Ende der zweiten Ferien­woche am 11.07.2023 konnte das Unter­nehmen die Arbeitsvorbereitungen abschlie­ßen und mit dem eigent­lichen Abbruch des Betonschornsteins beginnen.

Sehr bald wurde festgestellt, dass zwar die losen Stellen und Abplatzungen am Be­ton deutlich umfang­rei­cher waren als angenommen. Die grundsätzlich vorhandene Beton­festigkeit der Umfassungswände erwies sich jedoch als so hoch, dass ein stär­kerer Abbruch­roboter zum Einsatz kommen muss­te, um das angestrebte terminliche Ziel zum Ende der Sommerferien halten zu können.

Erschwerend kam weiter hinzu, dass die oberen Meter des Schornsteins aus tech­ni­schen Gründen per Hand abzubrechen waren, was eine zusätzliche terminli­che Verzö­gerung mit sich brachte.

Letztlich war es möglich, den 18m hohen oberirdischen Teil bis zum Beginn der letzten Ferienwoche abzubrechen. Der im Treppenaufgang „steckende“ unterirdische Teil des Schornsteins sollte bis zum Ende der letzten Ferienwoche folgen.

Mit der umfassenden Reinigung und dem Rückbau des Gerüstturmes, sowie mit dem Abbau und der Räumung der Baustelleneinrichtung war zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage noch nicht begonnen worden. Dies sollte jedoch nach Möglichkeit bis zum Ende der ersten Schulwoche komplett abgeschlossen werden.

Da der ursprünglich Plan der Verwaltung, den kompletten Rückbau bis zum Ende der Ferien abzuschließen, nicht eingehalten werden konnte, musste für die ersten ca. zwei Unterrichtswochen der Haupteingang der Realschule gesperrt bleiben. Mit der Schul­leitung und dem zuständigen Fachbereich Bildung und Soziales wurden die daraus für den Schul­beginn am 07.08.23 resultierenden organisatorischen Konsequenzen und Probleme er­örtert und Lösungen abgestimmt. So wurde z.B. als Hauptzugang in die Schule vor­übergehend ein Nebeneingang aktiviert.

Nach Ende der Rückbaumaßnahme ist es erforderlich, die voraussichtlich in Mitlei­den­schaft gezogene Treppenanlage mit ihren Stufen- und Pflaster­flächen wieder instand zu setzen. In welchem Umfang dies nötig ist, und wie lange diese Arbeiten andauern werden, kann erst nach Räumung der Baustelle und Inaugenscheinnahme der betref­fenden Flächen beurteilt werden.

Der Haupteingang der Realschule kann zwar unmittelbar nach Räumen der Baustelle wie­der freigegeben werden, es wird jedoch voraussichtlich für einige Wochen ein Teil­bereich der Treppenanlage für die Instandsetzungsarbeiten abgesperrt bleiben.

In der Sitzung kann gegebenenfalls mündlich eine aktuelle Information zum Stand der Dinge ergänzt werden.

Die Rückbaumaßnahme wurde während der gesamten Dauer von der zuständigen Stelle der Bezirksregierung Köln begleitet.

Über den Rückbau des Schornsteins und die festgestellten Gesamtkosten wird die Ver­waltung dann wie gewohnt in einer der nächsten Sitzungen noch einmal ab­schließend berich­ten.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften nimmt Kenntnis.

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