Entscheidungsvorlage - VO/0146/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Zuge der vorbereitenden Tätigkeiten für die Errichtung einer funktionalen, ökologischen und pflegeoptimierten Außenanlage war im Frühjahr 2023 eine Diskussion über die vorhandene Hecke geführt worden.

Die vorbereitenden Tätigkeiten und Entnahme der Hecke wurden zurückgestellt und sollten überprüft werden.

Mit der Errichtung neuer Bebauung im planungsrechtlichen Außenbereich sind häufig  Eingriffe in Natur und Landschaft verbunden. Diese müssen der Eingriffsregelung (§§ 13ff. BNatSchG) zufolge entsprechend kompensiert werden. So ist der Verursacher u.a. verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen), siehe § 15 Absatz 2 Satz 1 BNatSchG.

 

Im Vorfeld der Baumaßnahme wird für die Analyse der ökologischen Wertigkeit eine „Eingriffsbilanz“ mit der Bewertung der Fläche vorgenommen.

Die Bewertung erfolgt auf Basis der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“ (Anlage 1).

 

Das Fachbüro analysiert die ökologische Wertigkeit der vorhandenen Fläche im Zustand vor dem Bau der Feuerwache (IST-Zustand).

Tabelle 1: Ökologische Wertigkeit der Flächen des Geltungsbereichs im Zustand vor dem Bau der Feuerwache (IST-Zustand)

 Code

Biotoptyp

Ausgangswert A

Fläche (m2)

Einzelflächenwert

1.1

Versiegelte Fläche

0

481

0

1.3

Teilversiegelte Fläche

1

50

50

2.3

Straßenbegleit-grün mit Gehölzbestand

4

259

1.036

3.1

Acker, intensiv

2

15.279

30.558

4.5

Intensivrasen

2

10

20

5.1

Ackerbrache

4

121

484

7.2

Hecke mit lebensraum-typischen Gehölzen > 50%

5

156

780

Fläche gesamt: 16.356 m2

Gesamtflächenwert A: 32.928

 

Daraus ergibt sich ein ökologischer Ausgangswert von 32.928 Punkten.

 

Der ökologische Wert des Eingriffsbereichs Zustand nach dem Bau der Feuerwache wurde durch das Fachbüro für Freiraumplanung nach der gleichen Vorgehensweise ermittelt.

 

Die geplante Umsetzung des Planzustandes ergibt die folgenden ökologischen Wertigkeiten nach dem Bau der Feuerwache (Planzustand)

Tabelle 2: Ökologische Wertigkeit innerhalb des Geltungsbereichs nach dem Bau der Feuerwache (Planzustand)

Code

Biotoptyp

Planwert P

Fläche (m2)

Einzelflächenwert

1.1

Versiegelte Fläche

(Wege und Gebäude der Feuerwache)

0

5.046

0

1.1*

Verkehrsfläche (Rad- und Fußweg)

0

374

0

1.3

Teilversiegelte Fläche Parkplatz

Rettungswache

1

54

54

2.3

Straßenbegleit-grün mit Gehölzbestand

4

494

1.976

2.4

Saum ohne Gehölze (Fläche M3)

4

2.667

10.668

3.1

Acker, intensiv

2

10

20

4.1

Extensive Dachbegrünung

0,5

1.608

804

4.5

Intensivrasen

2

1.574

3.148

4.5

Staudenrabatten

überwiegend mit zusätzlich < 50% heimischen Gehölzen

2

764

1.528

7.1

Hecke

3

286

858

7.2

Gehölzstreifen mit Bäumen 1. und 2. Ordnung sowie Sträuchern im Unterwuchs (Fläche M1)

5

1.399

6.995

7.2

Freiwachsendes Gehölz (Fläche M2) z. T. mit Unterpflanzung Saum (M2b)

5

2.080

10.400

Fläche gesamt: 16.356 m²

Gesamtflächenwert P: 36.451

 

 

Tabelle 2: Gesamtbilanz

Gesamtbilanz:

Differenz von Planwert P und Ausgangswert A

36.451 - 32.928

+ 3.523

 

In der Gesamtbilanz ergibt sich nach Durchführung des geplanten Vorhabens ein Plus von 3.523 Punkten.

Trotz des Bauwerkes der Feuerwache und großer Versiegelung für Übungs-, Bewegungs- und Parkflächen entsteht eine Fläche mit einer besseren ökologischen Wertigkeit.

Die neue Bepflanzung ist für Pflegeaufwand, optischen Eindruck und ökologische Wertigkeit sinnvoll und sollte umgesetzt werden.

Die Neugestaltung inklusive Pflanzplan ist der Anlage 2 zu entnehmen.

Zu den Ersatzmaßnahmen gehören u.a.

255 m Heckenpflanzungen

752 m² Staudenpflanzen

35 Bäume 1. Ordnung

46 Bäume 2. Ordnung.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die Finanzierung erfolgt über die Maßnahme Erd- und Landschaftsbauarbeiten „Neubau Feuerwache Wegberg“.

 

Alternativen:

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus beschließt die Umsetzung gemäß Pflanzplan Anlage 2.

 

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Anlagen

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