Mitteilungsvorlage - VO/0151/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 05.06.2021 hat der Antragsteller den in der Anlage beigefügten Bürgerantrag/Anregung zur Verringerung einer Lärmbelästigung eingereicht.

 

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Bereits im Vorfeld gab es mit dem Antragsteller mehrere Ortstermine an der Pumpstation in der Anton-Racky-Straße. Dort wurde ihm erläutert, dass beim Neubau des Regenüberlaufbeckens im Jahre 2019/2020 und der damit verbundenen Sanierung der Pumpstation neue, energieeffizientere und immissionsärmere Pumpen verbaut wurden. Eine Lärmbelästigung konnte vor Ort nicht festgestellt werden.

Außer dem im Betreff genannten Bürgerantrag hatte der Antragsteller bei der für Immissionschutz zuständigen Stelle des Kreises Heinsberg eine Lärmmessung beantragt.

Diese Messung wurde nach Auskunft der Kollegen vom Kreis Heinsberg auch durchgeführt und ergab keine Überschreitung der zulässigen Grenzwerte durch die Pumpengeräuche (Wert der Zeitintervalle, in denen die Pumpe je Stunde anspringt).

Selbst eine Hochrechnung für einen (nicht realistischen) Dauerbetrieb überschreitet nicht den Grenzwert.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

keine

 

Alternativen:

keine

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung den Antragsteller abschließend zu unterrichten.

 

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Anlagen

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