Entscheidungsvorlage - VO/0160/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorstellung geplanter Baumaßnahmen des Fachbereichs Gebäudewirtschaft oberhalb der Wertgrenze von 50.000,- €, hier: Sanierung der Flutlichtanlage des Hans-Gisbertz-Stadions
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Gebäudewirtschaft
- Finale Freigabe:
- Schreurs, Hans-Josef
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften (WBVL)
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Entscheidung
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22.08.2023
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Sachverhalt
Gemäß Zuständigkeitsordnung für den Rat der Stadt Wegberg und seine Ausschüsse entscheidet der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften über städtische Baumaßnahmen mit geschätzten Gesamtkosten ab 50.000,- € (inkl. Ust.). Auf dieser Grundlage stellt der Fachbereich Gebäudewirtschaft dem Ausschuss nachfolgend eine geplante Baumaßnahme vor, deren Wert oberhalb dieser festgelegten Wertgrenze liegt.
Sachverhalt
Die Flutlichtanlage des Hans-Gisbertz-Stadions, bestehend aus sechs Masten mit insgesamt 21 Strahlern, bedarf einer technischen Erneuerung. Die Lichttechnik ist veraltet, entspricht nicht dem heutigen Stand der Technik und weist einen sehr hohen Stromverbrauch auf. Ersatz-Leuchtmittel sind teuer und immer schwerer zu beschaffen.
Die Ausleuchtung des Spielfeldes ist aus technischer Sicht nicht optimal und entspricht auch nicht der Beleuchtungsklasse II (DIN EN12193 „Sportstätten“) für den Spielbetrieb in Bezirks- und Landesliga.
Die Flutlichtmasten werden regelmäßig einer Standsicherheitsprüfung unterzogen, nach deren Ergebnis sie in einem guten Zustand sind und weiter genutzt werden können.
Eigentümer der Flutlichtanlage ist die Stadt Wegberg. Nutzer des Hans-Gisbertz-Stadions ist zu rund 95% der Verein SC Wegberg, der auch die Gesamtstromkosten aus dem Betrieb der Flutlichtanlage trägt.
Sanierung der Flutlichtanlage
Mit der Konzeption der Erneuerung der Flutlichtanlage wurde bereits Mitte 2022 das Büro PLB Jansen Elektrofachplanung aus Rheurdt beauftragt. Dieses Büro ist auch für die Planung der neuen Flutlichtanlage des Kunstrasenplatzes im Projekt „Sport am Beeckbach“ verantwortlich.
Der Fachplaner hat die Bestandssituation der Flutlichtanlage des Hans-Gisbertz-Stadions untersucht und eine Optimierung mit Hilfe einer Lichtsimulationsberechnung vorgenommen. Es sollen die alten 21 Strahler von den Masten demontiert und durch 19 hocheffiziente LED-Flutlichtstrahler ersetzt werden.
Förderantrag, Kosten und Zuwendungsbescheid
Auf der Grundlage der Konzeption und der Berechnungen des Büros PLB Jansen hat die Verwaltung mit Datum vom 02.06.2022 einen online-Antrag auf finanzielle Förderung beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gestellt.
Die Sanierungskosten werden insgesamt auf 80.500,- € geschätzt.
Mit Schreiben vom 29.06.2023 des Projektträgers ZUG Zukunft-Umwelt-Gesellschaft gGmbH (vormals ptj-Jülich) erhielt die Verwaltung nun den Zuwendungsbescheid. Es handelt sich um eine Zuwendung aus den Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Gesamtbaukosten 80.500,- €
Zuwendungsfähige Gesamtausgaben 79.982,- €
Förderquote 40 %
Fördersumme 31.992,- €
Voraussichtlicher Eigenmitteleinsatz 48.508,- €
(80.500,- abzgl. 31.992,- )
Bewilligungszeitraum 01.07.2023 bis 30.06.2024
Die Zuwendung wird in den Jahren 2024 und 2025 mit Beträgen von 25.594,- € bzw. 6.398,- € zur Verfügung gestellt.
Laut Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides ist bei Veröffentlichungen eine Information zur Nationalen Klimaschutzinitiative aufzunehmen. Daher die folgenden Erläuterungen:
Nationale Klimaschutzinitiative
„Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzinitiativen ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.“

CO²-Vermeidung
Bereits im Zuge der Förderantragstellung war die voraussichtliche CO²-Vermeidung, die mit der Sanierung der Flutlichtanlage verbunden sein wird, rechnerisch zu ermitteln. Gemäß Berechnungen des Büros PLB Jansen ist von einer durchschnittlichen Stromeinsparung von 50,7 % auszugehen. Rechnerisch ergibt sich daraus eine CO²-Vermeidung von 207 t über die angenommene Lebensdauer der Flutlichtanlage von 20 Jahren.
Weitere Vorgehensweise und Termine
Ursprünglich sollte die Erneuerung der Flutlichtanlage noch im vergangenen Jahr 2022 geplant, ausgeschrieben und durchgeführt werden. Aufgrund der sehr langen Bearbeitungsdauer des Förderantrags durch den Zuwendungsgeber von mehr als einem Jahr ist es nun Ziel der Verwaltung, den positiven Beschluss des Ausschusses vorausgesetzt, die Maßnahme nach Möglichkeit noch in diesem Jahr umzusetzen.
Die weitere Planung und die erforderliche Erstellung der Ausschreibungsunterlagen soll ebenfalls das Büro PLB Jansen vornehmen.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung
Die ermittelten Gesamtbaukosten für die Erneuerung der Flutlichtanlage des Hans-Gisbertz-Stadions betragen 80.500,- € brutto. Diese Mittel sind im Haushaltsplan 2023 unter dem Produktsachkonto 080102 521100 – Instandhaltung Außensportanlagen enthalten. Ebenso sind auch die Erträge in Höhe von 31.992,- € aus der finanziellen Förderung im Haushaltsplan enthalten.
Durch die Sanierungsmaßnahme ist eine Reduzierung der Stromkosten aus dem Betrieb der Flutlichtanlage in Höhe von rund 50% zu erwarten. Mit dem Hauptnutzer des Stadions, dem SC Wegberg ist eine Vorvereinbarung darüber getroffen worden, dass bei Realisierung der Maßnahme eine Kostenbeteiligung seitens des Vereins erfolgt. Vorgesehen ist, dass dies über einen noch festzulegenden Zeitraum durch eine Erhöhung der Stromkostenerstattung über die eigentliche Stromrechnung hinaus erfolgt. So wird gewährleistet, dass neben dem nutzenden Verein auch die Stadt Wegberg einen wirtschaftlichen Vorteil aus der Sanierungsmaßnahme des Flutlichts generiert. Die Details und genauen Zahlen sollen nach Abschluss der Maßnahme vom zuständigen Fachbereich Bildung und Soziales mit dem Verein endgültig vereinbart werden, wenn die festgestellten Sanierungskosten vorliegen.
