Entscheidungsvorlage - VO/0160/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß Zuständigkeitsordnung für den Rat der Stadt Wegberg und seine Aus­schüs­se entscheidet der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften über städtische Baumaßnahmen mit geschätzten Gesamtkosten ab 50.000,- € (inkl. Ust.). Auf dieser Grundlage stellt der Fachbereich Gebäudewirt­schaft dem Aus­schuss nachfolgend eine geplante Baumaßnahme vor, deren Wert oberhalb dieser festgelegten Wertgrenze liegt.

 

Sachverhalt

Die Flutlichtanlage des Hans-Gisbertz-Stadions, bestehend aus sechs Masten mit ins­­gesamt 21 Strahlern, bedarf einer technischen Erneuerung. Die Lichttechnik ist ver­altet, entspricht nicht dem heutigen Stand der Technik und weist einen sehr hohen Stromverbrauch auf. Ersatz-Leuchtmittel sind teuer und immer schwerer zu beschaf­fen.

Die Ausleuchtung des Spielfeldes ist aus technischer Sicht nicht optimal und ent­spricht auch nicht der Beleuchtungsklasse II (DIN EN12193 „Sportstätten“) für den Spiel­betrieb in Bezirks- und Landesliga.

Die Flutlichtmasten werden regelmäßig einer Standsicherheitsprüfung unterzogen, nach deren Ergebnis sie in einem guten Zustand sind und weiter genutzt werden kön­nen. 

Eigentümer der Flutlichtanlage ist die Stadt Wegberg. Nutzer des Hans-Gisbertz-Stadions ist zu rund 95% der Verein SC Wegberg, der auch die Gesamtstromkosten aus dem Betrieb der Flutlichtanlage trägt.

 

Sanierung der Flutlichtanlage

Mit der Konzeption der Erneuerung der Flutlichtanlage wurde bereits Mitte 2022 das Büro PLB Jansen Elektrofachplanung aus Rheurdt beauftragt. Dieses Büro ist auch für die Planung der neuen Flutlichtanlage des Kunstrasenplatzes im Projekt „Sport am Beeckbach“ verantwortlich.

Der Fachplaner hat die Bestandssituation der Flutlichtanlage des Hans-Gisbertz-Stadions unter­sucht und eine Optimierung mit Hilfe einer Lichtsimulationsberechnung vorgenom­men. Es sollen die alten 21 Strahler von den Masten demontiert und durch 19 hoch­effiziente LED-Flutlichtstrahler ersetzt werden.

 

Förderantrag, Kosten und Zuwendungsbescheid

Auf der Grundlage der Konzeption und der Berechnungen des Büros PLB Jansen hat die Verwaltung mit Datum vom 02.06.2022 einen online-Antrag auf finanzielle Förderung beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gestellt.

Die Sanierungskosten werden insgesamt auf 80.500,- €  geschätzt.

Mit Schreiben vom 29.06.2023 des Projektträgers ZUG Zukunft-Umwelt-Gesellschaft gGmbH (vormals ptj-Jülich) erhielt die Verwaltung nun den Zuwendungsbescheid. Es handelt sich um eine Zuwendung aus den Mitteln der Nationalen Klimaschutz­initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

 Gesamtbaukosten    80.500,- €

 Zuwendungsfähige Gesamtausgaben 79.982,- €

 Förderquote         40 %

 Fördersumme     31.992,- €

 Voraussichtlicher Eigenmitteleinsatz  48.508,- €

 (80.500,- abzgl. 31.992,- )

 Bewilligungszeitraum    01.07.2023 bis 30.06.2024

Die Zuwendung wird in den Jahren 2024 und 2025 mit Beträgen von 25.594,- € bzw. 6.398,- €  zur Verfügung gestellt.

 

Laut Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides ist bei Veröffentlichungen eine Information zur Nationalen Klimaschutzinitiative aufzunehmen. Daher die fol­gen­den Erläuterungen:

 Nationale Klimaschutzinitiative

„Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundes­umweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzinitiativen ab: Von der Entwicklung lang­fristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Förder­maßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.“

 

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CO²-Vermeidung

Bereits im Zuge der Förderantragstellung war die voraussichtliche CO²-Ver­meidung, die mit der Sanierung der Flutlichtanlage verbunden sein wird, rechnerisch zu ermit­teln. Gemäß Berechnungen des Büros PLB Jansen ist von einer durchschnittlichen Stromeinsparung von 50,7 % auszugehen. Rechnerisch ergibt sich daraus eine CO²-Vermeidung von 207 t über die angenommene Lebensdauer der Flutlichtanlage von 20 Jahren.

 

Weitere Vorgehensweise und Termine

Ursprünglich sollte die Erneuerung der Flutlichtanlage noch im vergangenen Jahr 2022 geplant, ausgeschrieben und durchgeführt werden. Aufgrund der sehr langen Bearbeitungsdauer des Förderantrags durch den Zuwendungsgeber von mehr als einem Jahr ist es nun Ziel der Ver­waltung, den positiven Beschluss des Ausschusses vorausgesetzt, die Maß­nahme nach Möglichkeit noch in diesem Jahr umzusetzen.

Die weitere Planung und die erforderliche Erstellung der Ausschreibungsunterlagen soll ebenfalls das Büro PLB Jansen vornehmen.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung

Die ermittelten Gesamtbaukosten für die Erneuerung der Flutlichtanlage des Hans-Gisbertz-Stadions betragen 80.500,- € brutto. Diese Mittel sind im Haus­halts­plan 2023 unter dem Produktsachkonto 080102 521100 – Instandhaltung Außensport­anlagen enthalten. Ebenso sind auch die Erträge in Höhe von 31.992,- € aus der finanziellen Förderung im Haushaltsplan enthalten.

Durch die Sanierungsmaßnahme ist eine Reduzierung der Stromkosten aus dem Betrieb der Flutlichtanlage in Höhe von rund 50% zu erwarten. Mit dem Hauptnutzer des Stadions, dem SC Wegberg ist eine Vorvereinbarung darüber getroffen worden, dass bei Realisierung der Maßnahme eine Kostenbeteiligung seitens des Vereins erfolgt. Vorgesehen ist, dass dies über einen noch fest­zulegenden Zeitraum durch eine Erhöhung der Stromkostenerstattung über die eigentliche Stromrechnung hinaus erfolgt. So wird gewährleistet, dass neben dem nutzenden Verein auch die Stadt Wegberg einen wirtschaftlichen Vorteil aus der Sanierungsmaßnahme des Flutlichts generiert. Die Details und genauen Zahlen sollen nach Abschluss der Maß­nahme vom zuständigen Fachbereich Bildung und Soziales mit dem Verein endgültig vereinbart werden, wenn die festgestellten Sanierungskosten vorliegen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften beschließt die Sanie­rung der Flutlichtanlage des Hans-Gisbertz-Stadions, wie im Vorlagentext be­schrieben.

 

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