Entscheidungsvorlage - VO/0172/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Doppelhaushalt 2022/2023 wurden für das Jahr 2023 für das Produkt ein Budget von 3.551.500 € angemeldet. Derzeit sind 1.929.124,02 € verausgabt und 1.738.737,11 € durch Aufträge gebunden. Hieraus ergibt sich ein Defizit von 116.361,13 € (Stand 15.08.2023). Anlage 2 stellt eine Übersicht der vorgenannten Zahlen dar.

 

Dieses Defizit lässt sich wie folgt erklären:

 

Im Jahr 2023 sollten die Kanäle in den Straßen „Industriestraße“ und „Siemensweg“ saniert werden. Diese waren ursprünglich investiv eingeplant. Während der Ausführungsplanung wurde aus technischer Hinsicht eine konsumtive Sanierung für geeigneter eingestuft, sodass circa 45% der Industriestraße und 100 % der Sanierungskosten des Siemensweges konsumtiver Natur sind.

 

Aufgrund von terminlichen Verzögerungen konnte eine Ausschreibung der TV-Inspektion 2022 erst zu Beginn des Jahres 2023 durchgeführt werden, sodass in 2023 2 Inspektionen geleistet und abgerechnet werden müssen.

 

Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2022/2023 wurde angenommen, dass die Freiflächenphotovoltaikanlage (Freifl.-PV-Anlage) im Bereich der Kläranlage Wegberg in Betrieb genommen werden kann, sodass im Jahr 2023 erste Einsparungen im Bereich der Bewirtschaftungskosten eingeplant wurden. Durch die nun aufgekommenen neuen Erkenntnisse verzögert sich die Errichtung der Freifl.-PV-Anlage. Diese nicht eingeplanten Kosten fehlen nun im Gesamtbudget. Derzeit wurden Stromrechnungen bis zum Monat Juli 2023 für beide Kläranlagen beglichen.

 

Nach aktuellen Schätzungen und Hochrechnungen werden circa 471.000 € an zusätzlichen Aufwendungen bis zum Ende des Haushaltsjahres 2023 erwartet. Hier ist ein Anteil der Stromkosten von 205.000 € enthalten. Weitere 150.000 € sind für Wartungsarbeiten in den Kläranlagen und den Pumpstationen vorgesehen. Die übrigen Mittel werden für die Beschaffung von Chemikalien, sowie für weitere Sachverhalte der Bewirtschaftung benötigt.

 

Somit ist zum Ausgleich des oben erläuterten Defizites und der weiteren Bewirtschaftung sowie Instandhaltung der öffentlichen Abwasserkanäle und der Kläranlagen eine Mittelübertragung von 587.361,13 € vorgesehen [Anlage 1].

 

Bei dem Produkt 11 03 01 – Abwasserbeseitigung handelt es sich um eine gebührenrechnende Einheit. Die oben aufgeführten Mehraufwendungen werden innerhalb der Betriebskostenabrechnung 2023 des vorgenannten Produktes berücksichtigt und haben entsprechende Auswirkung auf die künftigen Gebührensätze.

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Bei dem Produkt „11 03 01 – Abwasserbeseitigung“ handelt es sich um eine gebührenrechnende Einheit. Die im Sachverhalt geschilderten Kosten können zunächst über die Mehrerträge der Gewerbesteuer innerhalb des Haushaltes 2023 gedeckt werden.

 

Durch die aufkommenden Mehraufwendungen wird die Endabrechnung der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren des Jahres 2023 belastet.

 

Alternativen:

 

-keine-

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg zu beschließen, dass das Defizit durch die in der Anlage 1 befindliche Mittelübertragung, aus den Mehrerträgen der Gewerbesteuer gedeckt werden soll.

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Anlagen

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