Entscheidungsvorlage - VO/0145/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Bereits im Jahre 2016 wurde nach der Verlegung des Hauptsitzes der Volksbank an der Beecker Straße, über einen Antrag des seinerzeitigen Eigentümers auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für die rückwärtigen Grundstücksbereiche beraten. In der Sitzung am 26.04.2016 wurde dieser Antrag jedoch zurückgestellt.

 

Im Anschluss wurde das in Rede stehende Areal weiterveräußert. Die VDH Projektmanagement GmbH hatte daraufhin mit Datum vom 19.05.2020, im Namen des neuen Eigentümers, einen erneuten Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes gestellt. Beabsichtigt war insbesondere die Errichtung eines Garagenhofes. Dieses Ansinnen wurde von Seiten der politischen Gremien kritisch gesehen. Der Rat hat daher am 01.09.2020 beschlossen, vor einer Beschlussfassung erneut mit dem Investor Kontakt aufzunehmen.

 

Mit Datum vom 25.05.2023 wurde nun durch die VDH Projektmanagement GmbH, ein neuer Antrag (siehe Anlage 1) gestellt. Nach dem beigefügten städtebaulichen Entwurf ist nun die Errichtung von zwei Geschosswohnungsbauten beabsichtigt. Der größere Baukörper soll eine optische Drei- bis Viergeschossigkeit; der kleinere Baukörper eine optische Zwei- bis Dreigeschossigkeit erhalten. Die erforderlichen Stellplätze sollen in einer Tiefgarage untergebracht werden.

 

Die Verwaltung stimmt diesem städtebaulichen Entwurf zu und empfiehlt zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens den diesbezüglichen Aufstellungsbeschluss zu fassen. Die externen Planungskosten werden durch den Eigentümer übernommen.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll, da es sich um einen Plan der Innenentwicklung handelt, im Wege des beschleunigten Verfahrens nach § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) erfolgen. Hierdurch kann von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit abgesehen werden.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Durch diesen Beschluss entstehen keine Kosten.

 

 

Alternativen:

 

Keine Vorschläge der Verwaltung.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergaben schlägt dem Rat der Stadt Wegberg vor, die Aufstellung des Bebauungsplanes I-47, Wegberg – Beecker Straße / Parkplatz Volksbank zu beschließen.

 

Das Plangebiet liegt im Blockinnenbereich der Straßen Beecker Straße, Krankenhausstraße und Im Kieroth. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist in der beigefügten Kartengrundlage eindeutig festgelegt.

 

Städtebauliche Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umnutzung einer ehemaligen Parkplatzfläche für eine Geschosswohnungsbebauung zu schaffen.

 

Gemäß § 13a BauGB wird dieser Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen.

 

Grundlage für diesen Beschluss sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666 / SGV. NRW 2023) in Verbindung mit den §§ 2 und 13a des BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634). Beide Rechtsvorschriften gelten in der derzeit gültigen Fassung.

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Anlagen

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