Entscheidungsvorlage - VO/0175/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeinsame Erklärung der Stadt Wegberg und der GlasfaserPlus GmbH, Köln zum Glasfaserausbau im Stadtgebiet Wegberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Finanzwirtschaft
- Finale Freigabe:
- Neumann, Marc
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
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Vorberatung
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29.08.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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05.09.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Aktuell betreiben die Telekom Deutschland GmbH sowie die Deutschen Glasfaser Wholesale GmbH getrennt voneinander den eigenwirtschaftlichen, d.h. eigenfinanzierten Ausbau des Glasfasernetzes im Stadtgebiet Wegberg.
Zum Ausbau des Glasfasernetzes in den Ortslagen Arsbeck und Dalheim (geplanter Baubeginn September 2023) ist die Telekom Deutschland GmbH nunmehr ein Joint Venture mit der IFM Holdings Pty Ltd, einem kapitalstarken Partner/Investor, eingegangen. Beide Unternehmen sind mit je 50% an der eigens gegründeten GlasfaserPlus GmbH beteiligt.
Da der Zugang zu schnellem Internet zu einem der wichtigsten Standortfaktoren, sowohl für Unternehmen als auch für Privathaushalte, gehört, soll eine Gemeinsame Erklärung der Stadt Wegberg und der GlasfaserPlus GmbH zum Glasfaserausbau im Stadtgebiet Wegberg abgegeben werden.
Der Inhalt der Erklärung befindet sich aktuell in der juristischen Prüfung, um Nachteile bzw. weitreichende (finanzielle) Bindungen der Stadt auszuschließen.
Bis zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wird die geprüfte Fassung vorgelegt.
Mit Beschluss des Rates der Stadt Wegberg vom 26.01.2021 wurde bereits mit der Deutschen Glasfaser Wholesale GmbH ein Kooperationsvertrag geschlossen. Auch wurde aufgrund eines Ratsbeschlusses vom 07.11.2021 mit der Telekom Deutschland GmbH eine gemeinsame Erklärung zum Breitbandausbau getroffen.
Aufgrund der in der Vergangenheit gemachten (meist negativen) Erfahrungen mit den diversen für die Tiefbauarbeiten beauftragten Firmen für die Verlegung der Glasfaserleitungen im öffentlichen Verkehrsraum, legt die Verwaltung einen besonderen Fokus auf die fachgerechte und saubere Ausführung der Arbeiten. Aufbruchgenehmigungen werden nur noch sukzessive erteilt, wenn im Rahmen der Abnahme von Tiefbauarbeiten der Nachweis erbracht wird, dass Arbeiten fachgerecht und sauber ausgeführt wurden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg die Verwaltung zu beauftragen, mit der GlasfaserPlus GmbH eine gemeinsame Erklärung zu dem geplanten Glasfaserausbau im Stadtgebiet Wegberg, abzugeben.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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198 kB
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