Entscheidungsvorlage - VO/0179/23
Grunddaten
- Betreff:
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Mittelübertragung: 150103I302 - Erschließung Gewerbegebiet Rath-Anhoven
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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05.09.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Haushaltsplanung des Doppelhaushaltes 2022/2023 wurde für die Erschließung des Gewerbegebietes Rath-Anhoven ein Ansatz von 3.000.000 € im laufenden Haushalt eingeplant. Aus den Ermächtigungen aus Vorjahren wurden 385.000 € in den Haushaltsrest übertragen. Aus den Mitteln des Haushaltsrestes wurden bereits weitere Gutachten beauftragt, sodass noch ein Gesamtrestvolumen von 3.289.000 € zur Verfügung steht.
Zur Erschließung des Gewerbegebietes kann eine Förderung beantragt werden. Diese Förderung wurde beantragt und bewilligt. Gegenüber dem Fördergeber wurde folgende Erklärung abgegeben:
„Für die Beantragung der Förderung wurde die ursprüngliche Kalkulation der Baukosten im Jahr 2021 als Kostenvoranschlag aufgestellt. Im weiteren Verlauf der detaillierten Ausarbeitung des Kostenanschlags wurde leider festgestellt, dass mehrere wichtige Faktoren nicht berücksichtigt wurde, welche nun zu erheblichen Baukostensteigerungen führen.
Zunächst ist die Baupreisentwicklung um 25 % seit der ursprünglichen Kalkulation zu nennen. Diese hat sich im Laufe der letzten Jahre deutlich erhöht.
Des Weiteren wurden die Baustelleneinrichtungskosten zu gering angesetzt, was zu einer weiteren Kostensteigerung geführt hat. Auch die Kosten und Aufwände für die erforderlichen Erdbewegungen wurden zu gering angesetzt und haben sich nun als deutlich höher herausgestellt.
Ein weiterer Faktor, der nicht ausreichend berücksichtigt wurde, sind die Kosten und Aufwände für die Schmutzwasserkalkulation und Bauwerke. Hierbei handelt es sich um eine wichtige Komponente der Erschließung, die in der ursprünglichen Kalkulation des Kostenvoranschlags ebenfalls nicht ausreichend berücksichtigt wurde.
Insgesamt wird die nicht ausreichende Berücksichtigung dieser Faktoren zu einer erheblichen Kostensteigerung von 2.060.925 EUR für die Erschließung des Gewerbegebietes Rath-Anhoven führen.“
Aufgrund der Baukostensteigerung wird voraussichtlich auch eine Honoraranpassung notwendig werden, sodass die Gesamtkosten der Maßnahme auf 5.780.000 € anwachsen werden. Abzüglich der im Haushaltsplan stehenden Mittel von 3.289.000 € ist eine Mittelübertragung in Höhe von 2.491.000 € erforderlich.
Die Deckung soll über die Maßnahmen 150103I306 „Erschließung Baugebiet Wohnen an der Schwalm“ [2.030.820 €], 110200B003 „Teleskopradlader“ [98.000 €] und 150103I200 „Erwerb Grundstücke“ [362.300 €] erfolgen.
Die Erschließung des Baugebietes Wohnen an der Schwalm wird aufgrund von personellen Gründen innerhalb der Haushaltsplanung 2024 verschoben.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
In der Haushaltsplanung 2024 werden alle Mittel der betroffenen Maßnahmen erneut angemeldet.
Die Kostensteigerung wurde dem Fördergeber mitgeteilt. Der Verwaltung wurde bereits ein neuer Bescheid auf Basis der neuen Kostenberechnung zugestellt. Der Fördergeber hat die Mehrkosten akzeptiert und das Fördervolumen entsprechend erhöht.
Alternativen:
keine
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Wegberg stimmt der Mittelübertragung aus den Mitteln für die Erschließung des Baugebietes Wohnen an der Schwalm, dem Teleskopradlader und der Maßnahme Erwerb Grundstücke auf die Maßnahme Erschließung Gewerbegebiet Rath-Anhoven zu. Die Gesamthöhe der Mittelübertragung beträgt 2.491.120 €. [Anlage 1]
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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52,5 kB
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