Mitteilungsvorlage - VO/0180/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Datum vom 23. Juni 2023 hat die CDU-Fraktion die in der Anlage beigefügte Anfrage gemäß § 17 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wegberg gestellt.

 

Frage 1:

Wie setzen sich die in der Stadt Wegberg erhobenen OGS-Beiträge zusammen?

 

Antwort der Verwaltung:

 

Die Ausgestaltung der Offenen Ganztagsgrundschule (OGS) erfolgt auf der Grundlage der Durchführungserlasse des Landes als qualitatives Bildungsangebot. Mit dem Kooperationspartner Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Heinsberg e.V. (AWO), der als überparteilicher und überkonfessioneller Verband der freien Wohlfahrtspflege Beschäftigungsträger des angestellten Personals ist, wird nach den Schulkonzepten in regelmäßiger Absprache mit den Schulleitungen und der Verwaltung die quantitative und qualitative Ausgestaltung evaluiert und ggf. nachgesteuert.

 

Hiermit ist die Stadt Wegberg in diesem Bereich bereits gut auf den 2026 kommenden Rechtsanspruch und die damit verbundenen Anforderungen vorbereitet. Da zukünftig das Landesjugendamt (Landschaftsverband Rheinland – LVR) in die Organisation der OGS mit eingebunden werden soll, ist zu erwarten, dass die fachlichen Anforderungen an die Ausgestaltung der OGS deutlich steigen werden. Insbesondere wird derzeit das Fachkräftegebot (es sollen nach einer Übergangszeit nur noch Fachkräfte wie Erzieher*innen, Sozialarbeiter*innen, Kinderpfleger*innen usw. dort eingesetzt werden dürfen) diskutiert. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels in diesem Bereich ist es daher wichtig, bereits jetzt die entsprechenden dauerhaften Strukturen zu schaffen. Im Gegensatz zu anderen Kommunen des Kreises ist dieser Vorgang in Wegberg bereits weitestgehend abgeschlossen. Da es bislang an genauen zentralen Vorgaben fehlt, sind die Angebote in den Kommunen sehr unterschiedlich ausgelegt und von der Qualität nicht vergleichbar. Die Ausgestaltung der OGS wird sich mit der Einführung einer neuen Fachaufsicht (Landschaftsverband) in den Kommunen aber angleichen müssen. Aus diesem Grunde gibt es zum Thema „Vergleichbarkeit“ bereits eine Steuerungsgruppe auf Kreisebene. Hier werden kreisweite Standards abgesprochen, um die OGS-Angebote vergleichbarer zu machen.

 

Durch das – auch im Vergleich zu anderen Kommunen - qualitativ hochwertige Angebot in Wegberg kommt es auf der Kostenseite zu entsprechend höheren Ausgaben.  Der Rat und der Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport hatten im letzten Jahr nach einem Bericht des damaligen Trägers „Spielend lernen e.V.“ zudem entschieden, bei einem künftigen Neuabschluss des Kooperationsvertrages vom Vertragspartner eine tarifgerechte Bezahlung seiner Beschäftigten zu verlangen. Dies ist in der Ausschreibung für den neuen Kooperationsvertrag umgesetzt worden und hat zu einer Volumensteigerung von insgesamt 600.000,00 Euro geführt.

 

 

Frage 2:

Welche Mittel aus dem allgemeinen Haushalt werden bisher ggf. für eine Senkung der OGS-Beiträge herangezogen?

 

Antwort der Verwaltung:

 

Die Finanzierung der Offenen Ganztagsgrundschule erfolgt durch Fördermittel des Landes und durch Elternbeiträge, die durch Satzung örtlich festgelegt sind. Diese Einnahmen decken die Ausgaben des OGS-Angebotes aber nicht mehr, so dass auch allgemeine Mittel des Haushaltes zur Deckung der Ausgaben herangezogen werden müssen.

 

Neben den Raumkosten und den in der Verwaltung anfallenden Personalkosten, die beide nicht in die OGS-Beiträge miteinkalkuliert wurden, wird der zukünftig aufzubringende Anteil der Stadt an den laufenden Kosten (Pädagogisches Personal in der OGS und Sachmittel) den städtischen Haushalt mit derzeit jährlich rund 220.000,00 € belasten. Die tatsächliche Entwicklung hängt allerdings stark von der Anzahl der Anmeldungen und dem tatsächlichem Aufkommen der Elternbeiträge ab.

 

 

Frage 3:

Mit welchem Gesamtbetrag würde der allgemeine Haushalt der Stadt Wegberg durch eine Beibehaltung der Geschwisterkindregelung belastet?

 

Antwort der Verwaltung:

 

Im Schuljahr 2021/2022 betrug der beim Kreis angemeldete Erstattungsbetrag 191.911,00 €. Nach Hochrechnung der Ergebnisse des ersten Halbjahres 2022/2023 (das zweite Halbjahr ist noch nicht schlussgerechnet) wird für das gesamte Schuljahr 2022/2023 ein Erstattungsbetrag von rund 216.000,00 € angemeldet werden.

Künftig, also ab dem 01.08.2023, rechnet die Verwaltung aufgrund der neuen Richtlinien des Kreises nur noch mit einer Erstattung in Höhe von rund 65.000,00 € jährlich. Das sind rund 150.000,00 € weniger an Erstattung als im Schuljahr 2022/2023. Wenn also die Stadt Wegberg die bisherige Geschwisterkindregelung beibehalten wollte, müsste sie diese Summe von rund 150.000,00 € zusätzlich aus allgemeinen Deckungsmitteln finanzieren.

 

 

Frage 4:

Hat bei der erneuten Ausschreibung der OGS-Betreuung in 2023 ein allgemeiner Austausch zu Anforderungen und Vorgehen mit den Nachbarkommunen (Best Practice) stattgefunden? Welche Erkenntnisse konnten dabei gewonnen werden?

 

Antwort der Verwaltung:

 

Der zuständige Fachbereich steht im ständigen Austausch mit den Fachkolleginnen und -kollegen anderer Städte im Kreis Heinsberg. In der Stadt Erkelenz ist konkret eine Grundschule besucht worden. Das dort praktizierte Modell der OGS ist mit der Schulamtsleiterin und dem Schulleiter besprochen worden.

 

Als mögliches Einsparpotential sind im Rahmen der neuen Ausschreibung folgende Änderungen zum bisherigen Modell übernommen worden:

 

-          Verwaltungsanteile wurden aus den Schulen auf die Stadt und zentral auf den Kooperationspartner verlagert,

-          Vorbereitungszeiten wurden gekürzt,

-          die Ausstattung mit IT (PC, email, Verwaltungsprogramme) wurde dem Kooperationspartner übertragen,

-          Ferienbetreuung wird dezentral nur noch durchgeführt, wenn für die konkrete Schule mindestens 25 Kinder angemeldet sind (ansonsten wird ein zentrales Angebot gemacht),

-          es wurde eine multifunktionale Raumausstattung erarbeitet, die den Raumbedarf minimiert,

-          eine zusätzliche Mittagsbetreuung („sichere 13“) wird angeboten.

 

Ein andauernder Austausch unter den Kreiskommunen - unter Beteiligung des Schulamtes und des Kreisjugendamtes - wird insbesondere im Hinblick auf den Rechtsanspruch ab 2026 für sehr wichtig erachtet.

 

 

Frage 5:

Welche Auswirkungen hat/kann die aktuell zwischen dem Träger AWO und den Mitarbeitern öffentlich geführte Diskussion um nicht abgeschlossene neuen Arbeitsverträge zwischen den bisherigen Mitarbeitern des Vereins „Kooperativ spielend Lernen e.V“ und der AWO als neuem Arbeitgeber haben?

 

Antwort der Verwaltung:

 

Bislang waren die Mitarbeiter*innen an den Standorten in Wegberg beim Träger „Spielend lernen e.V.“ angestellt. Hierbei handelte es sich um eine Tochterorganisation des AWO Kreisverbandes Heinsberg e.V., die inzwischen nicht mehr als Beschäftigungsträger aktiv ist.

 

Allen Mitarbeitenden wurde von der AWO und der Verwaltung sehr frühzeitig signalisiert, dass ein Kooperationsvertrag vergaberechtlich neu ausgeschrieben werden muss. Weiter wurde mitgeteilt, dass vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels - unabhängig vom Ausschreibungsergebnis - aber jeder neue Beschäftigungsträger sehr daran interessiert ist, das vorhandene Personal zu übernehmen. Entsprechende Anfragen anderer Bewerber hatte es im Vorfeld gegeben. Die AWO selbst hatte den Mitarbeitenden für den Fall, dass der Auftrag in Wegberg nicht an die AWO gehen werde, bereits zugesichert weitere Beschäftigungsmöglichkeiten zu eröffnen.

 

Die Verwaltung ihrerseits hatte sehr früh die Mitarbeitenden darüber informiert, dass auch die Stadt an einer weiteren Beschäftigung der Mitarbeitenden in den entsprechenden Einrichtungen interessiert ist.

 

Aufgrund der Verzögerungen im Ausschreibungsverfahren und vor dem Hintergrund, dass der Verein „Spielend lernen e.V.“ zukünftig kein Beschäftigungsträger mehr sein wird, hat dieser aus Gründen der Rechtssicherheit die Arbeitsverträge gekündigt. Die AWO hat den Gekündigten nach Zuschlagserteilung durch die Stadt unverzüglich mitgeteilt, dass sie nun zum Tarif der AWO – und damit zu deutlich besseren Konditionen als vorher - weiter beschäftigt werden können.

 

Nach Wahrnehmung der Verwaltung wurde die öffentliche Diskussion nur von einigen Kräften forciert und war wohl mehr der temporären Unsicherheit als einer Unzufriedenheit mit der Betreuungssituation geschuldet.

 

Die Auswirkungen dieser Diskussion sind daher sehr gering, die allermeisten Mitarbeitenden haben rechtzeitig vor dem 01.08.2023 die neuen Arbeitsverträge unterschrieben, eine große Fluktuation war nicht zu beobachten.

 

Der Betrieb der OGS war jederzeit gesichert und lief auch in den Sommerferien problemlos. Vor dem Hintergrund des allgemeinen Fachkräftemangels bleibt die Personalgewinnung aber weiterhin eine Herausforderung.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Kosten.

 

Alternativen:

Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt die Antwort der Verwaltung auf die Anfrage zur Kenntnis.

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Anlagen

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