Mitteilungsvorlage - VO/0121/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Beigefügte über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen unterhalb

der Erheblichkeitsgrenze gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW sind im I. und II. Quartal 2023

erfolgt. Dadurch dass sehr weitreichende Deckungskreise in der Haushaltssatzung festgelegt wurden, sind nur wenige Mittelübertragungen zur Kenntnisnahme bestimmt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Wegberg nimmt Kenntnis.

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Anlagen

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