Entscheidungsvorlage - VO/0142/23-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Sondergebiet Krematorium: Weitere Vorgehensweise zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Bebauungsplans I-51; Ergänzungsvorlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Finanzwirtschaft
- Finale Freigabe:
- Neumann, Marc
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften (WBVL)
|
Entscheidung
|
|
|
|
26.09.2023
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften am 24.08.2023 wurde die Frage gestellt, inwieweit Kommunen an einem Krematorium finanziell partizipieren können.
In der Stadt Mechernich wird nach den Grundsätzen des Bestattungsrechtes des Landes NRW ein privates Krematorium durch die Krematorium Bonn-Rhein-Erft GmbH betrieben. Dieses Krematorium ist über einen Konzessionsvertrag an die Stadt Mechernich gebunden.
Aktuell zahlt das Krematorium auf der Grundlage dieses Konzessionsvertrages einen Betrag i.H.v. 10,00 Euro je durchgeführter Feuerbestattung an die Stadt Mechernich.
In Mechernich werden durchschnittlich 9.000 Kremierungen/Jahr durchgeführt (=90.000 Euro/Jahr).
Für Wegberg kann bereits in der Anlaufphase mit 2.000 bis 3.000 Feuerbestattungen im Jahr kalkuliert werden. Dies entspricht bei 10 Euro je Einäscherung 20.000 bis 30.000 Euro/Jahr.
Nach der Anlaufphase ist mit einer stetig wachsenden Zahl an Kremierungen zu rechnen, insbesondere da ein sukzessives Ableben der geburtenstarken Jahrgänge in den kommenden 25 Jahren zu erwarten ist.
Neben den direkten Einnahmen aus dem Konzessionsvertrag kann zusätzlich mit nicht unerheblichen Einnahmen aus der Gewerbesteuer gerechnet werden.
