Entscheidungsvorlage - VO/0189/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschaffung eines Hubsteigers für den städtischen Baubetriebshof
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Baubetriebshof
- Finale Freigabe:
- Pape, Ingmar
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften (WBVL)
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Entscheidung
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26.09.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung beabsichtigt einen neuen Hubsteiger mit größerer Reichweite für den Baubetriebshof zu beschaffen. Beim Baubetriebshof wird bereits ein Hubsteiger mit einer Arbeitshöhe von 23m eingesetzt. Die genannte Zahl wird jedoch nur in nahezu senkrechtem Zustand, direkt über dem Fahrzeug erreicht. Im Rahmen von Baumpflegearbeiten, vor Allem in Parkanlagen und auf Friedhöfen kommt es jedoch darauf an, auch über die Außenmaße des Fahrzeugs hinaus in möglichst großer Höhe und möglichst großer Entfernung arbeiten zu können. Hier reicht der eigene, bestehende Hubsteiger vielfach nicht aus. Aus diesem Grunde finden hierzu immer wieder Anmietungen größerer Geräte statt, die wiederum entsprechende Kosten nach sich ziehen. Diese lassen sich wie folgt beziffern und durch entsprechende Mietrechnungen belegen:
2021 (01.01. - 31.12.) 48.900,73€
2022 (01.01. - 31.12.) 45.284,54€
2023 (01.01. – 05.09.) 38.715,23€
Gesamt (01.01.2021 – 05.09.2023) 132.900,50€
Die Erfahrung der letzten Monate und Jahre zeigt, dass die Notwendigkeit zur Durchführung baumpflegerischer Maßnahmen stetig zunimmt, um die Bäume einerseits verkehrssicher und andererseits gleichermaßen gesund zu erhalten. Vor Allem Bestände alter Buchen und Eichen (aber auch anderer Baumarten, die sich in der Alters-/ Reifephase befinden) bedürfen inzwischen einer immer intensiveren Kontrolle in immer kürzeren Abständen mit sich jeweils anschließenden Maßnahmen. Bei den Bäumen im Stadtpark beispielsweise ergibt sich die Notwendigkeit zur Totholzentfernung derzeit bis zu drei Mal jährlich. Es kommt häufiger vor, dass zwei Kolonnen parallel in der Baumpflege tätig sind.
Das bestehende Eigengerät zeigt zwar von der Tendenz her eine zunehmende Reparaturanfälligkeit; In Anbetracht der dargestellten Aufwendungen für Anmietungen soll das Fahrzeug jedoch trotzdem zunächst parallel zur Neuanschaffung weiterbetrieben werden. Nur wenn immer wieder zwei Kolonnen parallel an der Abarbeitung der erforderlichen Maßnahmen arbeiten, können die notwendigen Maßnahmen innerhalb der jeweils gesetzten Frist erbracht werden.
Die neu zu beschaffende Maschine soll bei möglichst kompakten Abmessungen eine möglichst große Reichweite in horizontaler, diagonaler und vertikaler Richtung haben und gleichzeitig eine Korblast, die es ermöglicht, in Bedarfsfällen mit 2 Personen von diesem aus zu arbeiten. Die Marktsondierung hat einige in Frage kommende Modelloptionen hervorgebracht, in die genaue Betrachtung wird nach Zustimmung zur Beschaffung eingestiegen.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Für die vorliegende Maßnahme wurden im Haushaltsplan 2023 unter der Investitionsnummer 01 18 00 –B068 insgesamt 240.000€ veranschlagt. Aus der Nutzungsdauer von 11 Jahren (lt. Ziffer 4.079 der örtlichen Abschreibungstabelle) ergibt sich bei linearer Abschreibung ein jährlicher Afa – Betrag von rund 21.820€. Unter Annahme eines Zinssatzes von 3,75% für einen Kommunalkredit (Angabe der Kämmerin: 3,5 – 4,0%) und einer „einfachen“ Berechnung ergeben sich über die Nutzungsdauer hinweg jährliche Zinsbelastungen von (im Mittel der Jahre) 4.500€, sodass für Abschreibung und Zinsbelastung in Summe mit einem jährlichen Betrag von 26.318,18€ zu kalkulieren ist. Setzt man diesen Betrag in Relation zu den oben aufgelisteten Mietaufwendungen der jüngsten Vergangenheit, erschließt sich eine deutliche Rentierlichkeit. Zudem ist man unabhängig von Preissteigerungen der Vermieter. Wie oben beschrieben, wird die Einsatznotwendigkeit bedingt durch die auch hier vor Ort sichtbaren Folgen der immer trockener werdenden Sommermonate mit gleichzeitig extremen Temperaturen, kurz- bis mittelfristig zunehmen, sodass andernfalls mit noch steigenden Mietkosten zu rechnen wäre. Das Beispiel des Bestandsgerätes (Erstzulassung: 2008) zeigt zu-dem, dass eine Nutzungsdauer über jene der Abschreibungstabelle hinaus realistisch und möglich ist.
Alternativen:
Keine Alternativen
