Entscheidungsvorlage - VO/0190/23
Grunddaten
- Betreff:
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Beschaffung eines neuen Radladers für den städtischen Baubetriebshof
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Baubetriebshof
- Finale Freigabe:
- Pape, Ingmar
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften (WBVL)
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Entscheidung
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26.09.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beim Baubetriebshof wurden bis ca. zur Jahreshälfte 2022 zwei Radlader eingesetzt, ehe einer davon einen technischen Defekt erlitt und nicht mehr wirtschaftlich instand zu setzen war. Die Maschinen wurden bzw. werden beim Baubetriebshof sowohl auf dem Baubetriebshof – Gelände als auch den verschiedensten Baustellen benötigt.
Auf dem Gelände des BBH´s ist dauerhaft eine Maschine unabkömmlich, da hiermit der komplette Materialumschlag, also Be- und Entladen von Lieferanten (palettiertes Stückgut/ Sperrgut > in der Regel ohne vorherige Terminankündigung) und die (Rück-) Verladung von Schüttgut vorgenommen wird. Hierbei handelt es sich sowohl um die Materialien, die von den Mitarbeitern von den verschiedenen Baustellen in Kleinmengen mitgebracht und in den entsprechenden Schüttgutboxen zwischengelagert und schließlich in großen Transporteinheiten entsorgt werden, als auch um Baustoffe, die zur Generierung günstigerer Beschaffungspreise in großen Einheiten angeliefert und von den Mitarbeitern in den jeweils benötigten Kleinmengen mit zu den Baustellen genommen werden. Diese Vorgänge fallen täglich über den ganzen Tag verteilt mehrmals an, sodass zu den vorgenannten Zwecken ständig eine Maschine am Baubetriebshof vor Ort sein muss.
Auf den verschiedenen Baustellen wird häufig ein Radlader benötigt, um dort Materialien zu (ent-) laden oder innerhalb der Baustelle zu transportieren. Diese Einsätze beschränken sich in manchen Fällen auf wenige Stunden, in anderen Fällen auf mehrere Tage.
In 2021 befand sich das zwischenzeitlich ausgefallene Gerät über einen Zeitraum von mehreren Monaten (Schwierigkeiten bei der Ersatzteilverfügbarkeit) in einer umfassenden Reparatur. Für die gesamte Dauer wurde seinerzeit eine Maschine angemietet, was entsprechende Kosten für die Anmietung nach sich gezogen hat.
Nach dem endgültigen Ausfall wurde im Sinne der Machbarkeitsüberprüfung bislang getestet, auf ein dauerhaft bereitstehendes Zweitgerät zu verzichten. In diesem Zeitraum fanden bzw. finden dann bedarfsweise immer wieder Anmietungen entsprechender Geräte statt, was ebenfalls entsprechende Mietaufwendungen nach sich zieht. Hinzu kommt dabei das Problem, dass es hier vor Ort lediglich einen Anbieter gibt, der ein entsprechendes Mietgerät vorhält, und dieses bei entsprechenden Anfragen auch an weitere Kunden vermietet. Hierdurch ergab bzw. ergibt sich im Testzeitraum bzw. seither bereits häufig ein Verfügbarkeitsproblem. Dies kann durch den Rückgriff auf andere Mietstationen gelöst werden (was im Regelfall dann auch notwendigerweise so gemacht wird), die jedoch außerhalb des Stadtgebietes liegen. Hieraus ergeben sich hohe Kosten für Anlieferung und Abholung der Maschine, die (in Summe von Anlieferung + Abholung) bei rund einer dreifachen Tagesmiete oder teils sogar darüber liegen. Zudem sind entsprechende Mietvorgänge in der Regel nicht spontan möglich, was aber aufgrund der häufig gegebenen, terminlichen Enge notwendig ist.
In der Abwägung zeigt und bewies sich, dass nicht auf eine eigene Zweitmaschine im Fuhrpark verzichtet werden kann.
Zur Beschaffung vorgesehen ist eine Maschine der 5-6 Tonnen – Klasse mit einer Hubkraft von rund 2,2 Tonnen und einem Schaufelvolumen von rund 1m³. Sowohl das ausgefallene, als auch das im Bestand befindliche Gerät entsprechen dieser Größenklasse. Ein Hauptaugenmerk soll darauf liegen, dass die Geräteaufnahme kompatibel zu den vorhandenen Anbaugeräten (Palettengabel(n)/ Kehrbesen/ Schaufel für schweres und für (Leicht-) Gut) ist, um hier keine zusätzlich erforderlichen Kosten zu erzeugen.
Geeignete Maschinen gibt es von verschiedenen Herstellern, in die genaue Betrachtung wird nach Zustimmung zur Beschaffung eingestiegen.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Für die vorliegende Maßnahme wurden im Haushaltsplan 2023 unter der Investitionsnummer 01 18 00 –B075 insgesamt 82.500€ veranschlagt.
Die Nutzungsdauer beträgt laut Ziffer 6.034 der örtlichen Abschreibungstabelle 9 Jahre, das Beispiel des vorhandenen (wie auch des ausgefallenen) Radladers (> Maschinenalter: 15 Jahre) zeigt, dass ein darüberhinausgehender Nutzungszeitraum durchaus möglich ist.
Um Missverständnissen vorzubeugen, wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass es sich bei der hier vorgesehenen Beschaffung nicht um den Teleskopradlader für die Grünannahmestelle handelt, dessen Mittelansatz laut Beschluss des Stadtrates kürzlich zur Deckung von überplanmäßigen Aufwendungen an anderer Stelle im laufenden Haushaltsjahr verwendet wird, sondern um eine gänzlich andere Maßnahme. Im Übrigen wäre eine Doppelnutzung der hier behandelten Maschine mit jener für die Grünannahmestelle nicht möglich.
Entsprechende Maschinen bieten verschiedene Hersteller zwischenzeitlich auch mit Elektro – Antrieb an, was in der Anschaffung jedoch zu deutlich höheren Preisen führt. Derzeit prüft die Verwaltung, ob es hierzu Fördermöglichkeiten gibt. Sofern dies der Fall sein sollte würde unter Beachtung der Förderhöhe in jedem Fall abgewogen, ob dies eine in Frage kommende Alternative sein kann.
Alternativen:
Keine Alternativen
