Entscheidungsvorlage - VO/0191/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Verwaltung setzt bereits seit Mitte des Jahres 2021 einen zweiten Baumkontrolleur ein, um die Baumkontrollen zur Wahrung der Verkehrssicherungspflicht und damit zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen jeweils fristgerecht nachweisen zu können. Hierbei unterstützt der zweite Kontrolleur den Hauptkontrolleur einerseits in der Kontrolle des innerstädtischen Baumbestands (in allen Stadtteilen) entlang von Straßen und Gehwegen sowie in Parks, auf Friedhöfen und auf sonstigen städtischen Liegenschaften. Andererseits und vorrangig ist es seine Aufgabe, die regelmäßige und fristgerechte Kontrolle der Waldränder (in Fällen, wo der Wald in städtischem Besitz ist) entlang bewohnter Gebiete, entlang von Bahntrassen und Stromleitungen sowie sonstiger (per Gesetz) schützenswerter Gebäude/ Grundstücke/ Einrichtungen/ Liegenschaften vorzunehmen.

Um zu den jeweiligen Einsatzorten zu gelangen und das entsprechend benötigte Werkzeug (Tablet PC, Schonhammer, Sondierstab etc.) mitführen zu können, benötigt er hierzu stets ein Fahrzeug. In der Vergangenheit nutzte er hierzu in der Regel Fahrzeuge, die gerade jeweils nicht anderweitig benötigt wurden. Inzwischen mussten jedoch aufgrund nicht mehr erteilter Plaketten zur Hauptuntersuchung („TÜV“) diverse Altfahrzeuge ausgesondert werden, da eine HU – konforme Instandsetzung nicht mehr wirtschaftlich möglich gewesen wäre. Somit verbleiben mittlerweile (wenn überhaupt) nur Großfahrzeuge (Unimog/ LKW – Kipper etc.), die in seltenen Fällen genutzt werden können. Abgesehen davon, dass die Parkplatzsuche hiermit im innerstädtischen meist erfolglos verläuft, ist dies im Sinne des Klimas nicht sinnvoll. Da die Kontrollen wie oben beschrieben vielfach in Wäldern durchgeführt werden müssen, erscheint es als unzumutbar, den Einsatz privater PKW vorauszusetzen.

Aus den vorgenannten Gründen soll somit ein (Elektro-) Fahrzeug für den zweiten Baumkontrolleur beschafft werden. Hier genügt ein einfaches Fahrzeug mit (maximal) 2 Sitzen. Die Marktsondierung hat ergeben, dass es sowohl klassische Elektro - PKW gibt die (auch preislich) in dieses Muster fallen, als auch kleine Elektro – (Nutz-) Fahrzeuge, die dann zusätzlich über einen kleinen Laderaum verfügen. In die genaue Betrachtung wird nach Zustimmung zur Beschaffung eingestiegen.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Für die vorliegende Maßnahme wurden im Haushaltsplan 2023 unter der Investitionsnummer 01 18 00 –B107 insgesamt 25.000€ veranschlagt.

Die Nutzungsdauer beträgt laut Ziffer 6.037 der örtlichen Abschreibungstabelle 7 Jahre.

Ein aktuelles Förderprogramm (progres.emob – NRW) stellt eine Förderung in Höhe von 40% in Aussicht, sodass sich der Eigenanteil, welcher durch die Stadt Wegberg zu tragen ist, auf 60% beschränken würde.  Derzeit ist davon auszugehen, dass die Förderung in Anspruch genommen werden kann.

 

Alternativen:

Keine Alternativen

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften stimmt der Beschaffung zu und beauftragt die Verwaltung, das Ausschreibungsverfahren schnellstmöglich einzuleiten.

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