Entscheidungsvorlage - VO/0192/23
Grunddaten
- Betreff:
-
15. Änderung des FNP "Helpensteinstraße"; - Abwägung - Feststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Stever, Michael
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften (WBVL)
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Vorberatung
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26.09.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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24.10.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 02.03.2021 den Aufstellungsbeschluss zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes „Helpensteinstraße“ gefasst.
Städtebauliche Zielsetzung ist es, am südlichen Rand von Arsbeck eine rund 5 ha große zusätzliche Wohnbaufläche auszuweisen.
Der Geltungsbereich des Plangebietes für die 15. Änderung des Flächennutzungsplans ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich (Anlage 1).
Ferner sind als Anlagen 2 und 3 die Planurkunde sowie die Begründung zur 15. Änderung des FNP „Helpensteinstraße“ in der nach der Offenlage ergänzten Fassung (04.09.2023) beigefügt.
Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur 15. Änderung des FNP´s wurde vom 28.02.2022 bis einschließlich 04.04.2022 durchgeführt.
Die in diesem Zeitraum seitens der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingereichten Stellungnahmen sind in tabellarischer Form aufgearbeitet worden. Diese ist als Anlage 4 der Vorlage beigefügt.
Seitens der Öffentlichkeit wurden in diesem Verfahrensschritt keine Anregungen oder Stellungnahmen abgegeben.
Die Auslegung des Entwurfs der 15. Änderung des Flächennutzungsplans (Offenlage) ist vom 19.06.2023 bis einschließlich 31.07.2023 erfolgt.
Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sind während dieses Zeitraums nicht eingegangen. Die während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sind der Anlage 5 zu entnehmen.
Aus Sicht der Verwaltung ergeben sich hieraus keine Änderungen der Planunterlagen.
Als nächster Verfahrensschritt steht nun der Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen (Anlagen 4 und 5) und anschließend die Fassung des Feststellungsbeschlusses zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes „Helpensteinstraße“ an.
Hierauf folgt anschließend ggf. ein Antrag an die Bezirksregierung Köln auf Genehmigung der 15. Änderung des FNP´s „Helpensteinstraße“.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. | Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, er möge - unter Berücksichtigung der Ausführungen in den Anlagen 4 und 5 - den von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschlussempfehlungen hinsichtlich der vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen, wie dort beschrieben, folgen.
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2. | Für den Fall, dass der Rat der Stadt im Sinne des Beschlussvorschlages Nr. 1 entscheidet, wird dem Rat ferner empfohlen, er möge den Feststellungsbeschluss zur 15. Änderung des FNP „Helpensteinstraße“ fassen.
Das Plangebiet liegt angrenzend zur Ortslage Arsbeck und wird begrenzt von der Helpensteinstraße und der Ortsumgehung Arsbeck (B 221n). Die genaue Abgrenzung des Gebietes ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.
Städtebauliche Zielsetzung ist es, am südlichen Rand von Arsbeck eine rund 5 ha große zusätzliche Wohnbaufläche auszuweisen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderliche Genehmigung bei der Bezirksregierung Köln einzuholen und den Beschluss anschließend öffentlich bekanntzumachen.
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Grundlage für diesen Beschluss sind die §§ 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBL. I Nr. 176) geändert worden ist, in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 489). | |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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12,9 MB
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3
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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4
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(wie Dokument)
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234,9 kB
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5
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(wie Dokument)
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179,4 kB
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