Mitteilungsvorlage - VO/0193/23
Grunddaten
- Betreff:
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Mitteilung des Fachbereichs 303 - Gebäudewirtschaft zu aktuellen und abgeschlossenen Baumaßnahmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Gebäudewirtschaft
- Finale Freigabe:
- Schreurs, Hans-Josef
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften (WBVL)
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Kenntnisnahme
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26.09.2023
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Sachverhalt
1. Errichtung von Ladesäulen für die Elektromobilität am Rathaus
Vor einigen Jahren wurde auf dem Innenhof des Rathauses (Standort vor der kürzeren Gebäudeseite) eine Elektro-Ladesäule installiert und als Ladestation für die Elektrofahrzeuge der Verwaltung genutzt.
Es sollten jedoch weitere Ladestationen, gegebenenfalls an anderer Stelle des Innenhofs errichtet werden. Zur finanziellen Unterstützung stellte die Verwaltung daher im Jahr 2021 über das Förderprogramm progres.nrw – Emissionsarme Elektromobilität einen Antrag auf Zuwendung für die Schaffung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.
Der Zuwendungsbescheid über einen Betrag von 7.200,- € wurde im August 2021 erteilt.
Errichtet werden sollten die geplanten zwei Doppelsäulen mit insgesamt vier Ladestellen im Bereich der vorhanden Stellplätze Richtung Wegberger Mühle. Maßnahmenpartner war die NEW AG, die mit der Lieferung und Installation der Ladestellen beauftragt wurde. Aufgrund terminlicher Verzögerungen bei der Lieferung der Komponenten konnte die erste Ladesäule erst Anfang 2023 in Betrieb genommen werden, die zweite Säule Mitte 2023.
Die Arbeiten an den Außenanlagen (Erd- und Schachtarbeiten, Pflasterarbeiten, etc.) wurden vom Baubetriebshof ausgeführt.
Die Kosten der Maßnahme betrugen rund 16.390,- €. Demgegenüber steht der Ertrag aus der Förderung in Höhe von 7.200,- €. Die Mittel wurden im Haushalt der Stadt Wegberg über die Investitionsmaßnahme 140101 I001 – Maßnahmen Klimaschutz zur Verfügung gestellt.
Die Ladesäulen stehen ausschließlich für Fahrzeuge der Verwaltung zur Verfügung. Die vorhandene alte Ladesäule soll rückgebaut werden. An dieser Stelle des Innenhofs wird voraussichtlich ab Anfang 2024 das Einsatzfahrzeug der Verwaltungsstaffel der Feuerwehr Wegberg dauerhaft stehen.
2. „Sport am Beeckbach“ – Sanierung der Sportanlagen
(zuletzt im WBVL am 16.05.2023, TOP 1.6 mit Vorstellung der Entwurfsplanung LP 3)
Nach der Vorstellung des Projekts in der Ausschusssitzung am 16.05.2023 wurde die Entwurfsplanung (LP 3) dem beauftragten Büro Geo 3 freigegeben, so dass das die Baugenehmigungsplanung (LP 4) bearbeitet bzw. fertiggestellt werden konnte.
Zwischenzeitlich wurde die Planung in einer online-Besprechung vorab der vom Zuwendungsgeber beauftragten OFD NRW (Oberfinanzdirektion Bau) vorgestellt. Dieser obliegt die spätere baufachliche Prüfung.
In der Folge der Vorabstimmung wurde ein Ergänzungsgutachten zur Versickerung des Niederschlagswassers erforderlich, was die Fertigstellung der Baugenehmigungsplanung leider verzögerte.
Der Bauantrag konnte schließlich am 23.08.2023 bei der genehmigenden Behörde, dem Fachbereich 301 eingereicht werden.
Danach erfolgte die Erstellung und Zusammenstellung der Unterlagen (das sogenannte „Paket 2“) für die baufachliche Prüfung durch die OFD NRW. Erst mit positiver Prüfung dieser Unterlagen wird der bisher lediglich vorläufige Zuwendungsbescheid („Paket 1“) für die Gesamtmaßnahme offiziell bestätigt.
Die Unterlagen wurden durch die Verwaltung Anfang September eingereicht.
Nach Auskunft der OFD NRW ist mit einem Bescheid nicht vor dem „Spätherbst“ zu rechnen, was gegebenenfalls bedeutet, dass der finale Zuwendungsbescheid erst Ende des Jahres im Dezember erteilt werden könnte.
Die weitere Planung der Maßnahme (Ausführungsplanung - LP 5 sowie Vorbereitung der Ausschreibungen - LP 6) darf durch den Zuwendungsempfänger jedoch bereits vorher in eigener Verantwortung fortgeführt werden. Um einen möglichst zügigen Projektfortgang zu gewährleisten, wird die Verwaltung daher von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und das Büro Geo 3 mit den weiteren Leistungsphasen bereits jetzt beauftragen.
Ausschreibungsverfahren dürfen bis zur Erteilung des finalen Zuwendungsbescheides noch nicht eingeleitet werden. Ebenso ist die Beauftragung und/oder Durchführung von Bauleistungen nicht zulässig.
