Mitteilungsvorlage - VO/0202/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilungen des Bürgermeisters - Öffentlicher Teil am 17.10.2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport (BISKDS)
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Kenntnisnahme
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17.10.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Liste der offenen Anträge
Die aktuelle Liste der noch unerledigten Anträge nach § 2 der Geschäftsordnung, die in die Zuständigkeit des Ausschusses für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport fallen, ist als Anlage der Vorlage beigefügt.
2. Bericht über die Situation der Flüchtlinge
Stand: 15.09.2023
Die aktuell 90 Flüchtlinge sind in Wegberg wie folgt untergebracht:
Nordstraße 76 Personen
Philosophenweg 14 Personen
Insgesamt 90 Personen
Des Weiteren leben momentan 107 Flüchtlinge aus der Ukraine in Wegberg, hiervon sind einige Personen nach wie vor noch in privaten Haushalten untergebracht, viele der Geflüchteten konnten allerdings auch eigenen Wohnraum finden und sind inzwischen berufstätig oder beziehen Leistungen vom Jobcenter (Hartz IV). Eine Person befindet sich im Monat September noch im Leistungsbezug des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG).
Zurzeit kann die Stadt Wegberg eine sehr geringe Anzahl von ankommenden Geflüchteten aus der Erstaufnahmeeinrichtung LEA Bochum registrieren. Diese werden der Stadt Wegberg aufgrund von Familiennachzug oder anderen triftigen Gründen zugewiesen. Diese Personen fallen nach Antragsstellung zunächst in den Leistungsbezug des AsylbLG. Nach Registrierung beim Ausländeramt des Kreises Heinsberg und Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), verlassen sie im Folgemonat den Zuständigkeitsbereich des AsylbLG.
Es ist davon auszugehen, dass in den nächsten Monaten immer wieder eine kleinere Anzahl an Geflüchteten in Wegberg zu registrieren ist, diese aber wie dargestellt nach kurzer Zeit aus dem Zuständigkeitsbereich des AsylbLG fallen.
Die Anzahl der Wohnsitzzuweisungen nach § 12a AufenthG von Bürger/Innen der Ukraine oder von afghanischen Ortskräften bleibt weiter schwer zu kalkulieren. Seit kurzer Zeit erfolgen hier wieder vermehrt Zuweisungen durch die Bezirksregierung Arnsberg. Aktuell kommt es auch vermehrt zu Wohnsitzzuweisungen nach § 12a AufenthG bei syrischen Flüchtlingen.
Diesen Personen wurde ein subsidiärer Schutz zuerkannt, so dass sie ab dem Folgemonat des BAMF-Bescheides ebenfalls in den Leistungsbezug des Jobcenters fallen.
3. Familienzentrum Sonnenschein in Arsbeck
Die städtische Kindertageseinrichtung in Arsbeck hat sich in den Jahren 2007 und 2008 zu einem Familienzentrum weiterentwickelt und ist 2008 als Familienzentrum Sonnenschein zertifiziert worden. Das Gütesiegel galt und gilt (jeweils) für 4 Jahre.
Im Jahr 2012 erfolgte die 1. Rezertifizierung, in 2016 die zweite und in 2020 die dritte, zuletzt ausgestellt am 05.09.2020; das Gütesiegel gilt somit aktuell noch bis zum 04.09.2024.
In Absprache zwischen der Verwaltung, der Kindergartenleitung und dem Team des Kindergartens wurde entschieden, sich nunmehr nicht mehr zur Rezertifizierung anzumelden, da in den letzten Jahren immer deutlicher wurde, dass die Angebote, die das Familienzentrum vorhalten muss, von den Eltern nicht mehr angenommen werden. Besonders die Angebote zur Beratung und Unterstützung für Kinder und Familien, wie Infoabende zu pädagogischen Themen, wurden und werden nicht mehr besucht.
Darüber hinaus wird die Zertifizierung immer anspruchsvoller; um alle Bereiche abzudecken, müsste sich das Personal zu Fachkräften der einzelnen Bereiche (Bewegungsförderung, Inklusion, Kindertagespflege usw.) qualifizieren lassen, was sehr zeitintensiv und teuer wäre und wodurch viel Zeit für die eigentliche Arbeit am Kind verloren ginge.
Daher haben sich die Leitung und das Team des Kindergartens nach 16 Jahren als Familienzentrum entschieden, dem Kindergarten eine neue Ausrichtung zu geben, welche als Kind- und zukunftsorientierter erachtet wird; der Kindergarten möchte sich zur
"Nachhaltigen Kita - mit Kindern aktiv für die Welt"
weiterentwickeln und auszeichnen lassen; in Zusammenarbeit mit dem sogenannten Wissenschaftsladen Bonn (WILA), einem gemeinnützigen Verein und staatlich anerkannten Träger der Weiterbildung.
Die Hauptaufgabe der Kita wird es dann sein, nachhaltige Themen oder Schwerpunkte (noch mehr) in der Einrichtung umzusetzen und in das Bewusstsein der Eltern und Kinder zu bringen.
4. Schülerfahrkarten und Deutschlandticket
Über die beabsichtigte Einführung des Deutschlandtickets hatte die Verwaltung bereits in der Sitzung am 02.05.2023 berichtet.
Zwischenzeitlich ist der Umtausch der Streckenfahrkarten in die Deutschlandtickets nach anfänglichen Problemen und für das laufende Schuljahr abgeschlossen.
Mit der NEW mobil und aktiv GmbH konnte leider keine Einigung über eine Aussetzung bestehender Verträge erzielt werden, so dass die Jugendlichen aus dem Stadtgebiet Mönchengladbach, die in Wegberg eine weiterführende Schule besuchen, anstelle eines Deutschlandtickets weiter „Schoko-Tickets“ erhalten. Diese haben einen deutlich geringeren Geltungskreis (nur im VRR und Kragentarife). Es besteht für diesen Personenkreis aber -unabhängig von der Vereinbarung mit der NEW mobil und aktiv GmbH- die Möglichkeit, für 29,00 € im Monat als „Selbstzahler“ ein entsprechendes Ticket selbst zu erwerben. Dies würde dann über die WestVerkehr GmbH ausgehändigt. Einige der Betroffenen haben dies auch schon in Anspruch genommen.
Ob und wie es mit dem Deutschlandticket weitergehen wird, wird derzeit kontrovers diskutiert. Im Zentrum dieser Diskussionen steht die Frage der Finanzierbarkeit.
Die Verwaltung wird über die Entwicklungen berichten.
5. Stärkungspakt NRW
Zur Aufrechterhaltung des Betriebs von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sowie zur Anpassung an eine erhöhte Nachfrage (durch die Pandemie) wurden allen Kommunen in Nordrhein-Westfalen für den Zeitraum von Januar bis Dezember 2023 Unterstützungsleistungen gewährt. Der Stadt Wegberg wurden insgesamt 134.127,00 € zur Verteilung zugewiesen.
Anfänglich war bis zum Juni 2023 der Verwendungszweck dieser pauschalen Förderung nicht klar. Neben den einzelnen Einrichtungen der sozialen Infrastruktur können nach Klärung der Richtlinien auch Bürgerinnen und Bürger über kommunale Verfügungsfonds bzw. Härtefallregelungen direkt oder mittelbar unterstützt werden. Dies gilt insbesondere zur Vermeidung von Überschuldungen, Energiesperren und Wohnungsverlusten.
Diese Unterstützungsleistungen, welche sich in ihrer Zuweisungshöhe an der Zahl der Mindestsicherungsbeziehenden bemisst, können die Kommunen entweder selbst auszahlen und/oder ganz oder teilweise an Dritte im Wege der Beleihung weitergeben.
Die Verwaltung hat die im sozialen Umfeld tätigen Vereine auf dieses Programm hingewiesen und auch soziale Einzelfälle geprüft. Da das Programm einen Nachrangigkeitsvorbehalt enthält (Leistungen dürfen nur ausgezahlt werden, wenn kein anderer Leistungsträger verpflichtet ist, zu leisten) und einen Antrag erfordert, war eine Auszahlung von Leistungen eher problematisch. Einige Leistungen wurden auch vom Kreis Heinsberg übernommen, der ebenfalls Gelder aus dem Stärkungspakt NRW erhalten hat.
Insgesamt konnten bis jetzt 2.484,08 € ausgezahlt werden. 36.037,66 € sind zur Ausgabe noch fest verplant.
6. Schwimmkurse in den Weihnachtsferien
Bis zum 13.09.2023 sind in diesem Jahr in Deutschland 263 Menschen ertrunken. Nicht erst seit Corona ist zu beobachten, dass die Zahl der Kinder, die bei Einschulung schwimmen können, aus verschiedensten Gründen immer weiter zurückgeht.
Mit dem Projekt „Mathe schützt nicht vor Ertrinken" konnte dieser Entwicklung zum Teil schon entgegengewirkt werden. Trotzdem gibt es immer noch eine Vielzahl von Kindern, die nicht schwimmen können und deren Eltern ggf. auch nicht in der Lage sind, Schwimmkurse zu bezahlen.
Aus diesem Grund planen der Kreissportbund, das Kreisjugendamt und die AOK Rheinland/Hamburg gemeinsam mit weiteren Partnern das Angebot zusätzlicher Schwimmkurse für Kinder. Hierfür sollen Mittel aus dem Stärkungspakt NRW und Projektmittel der AOK verwendet werden. Die Durchführung der Schwimmkurse soll während der Weihnachtsferien 2023/2024 erfolgen.
Die Stadt Wegberg wird sich während der Schließungszeit des GrenzlandRingBades in den Weihnachtsferien an dieser Aktion beteiligen und das Anliegen damit unterstützen.
7. Moderne Sportstätte 2022
Es wird Bezug genommen auf die Mitteilung in der Ausschuss-Sitzung am 25.10.2022.
Mit Zuwendungsbescheid vom 06.09.2023 wurde der Stadt Wegberg von der NRW.BANK in Münster antragsgemäß eine Zuwendung aus Landesmitteln gemäß der Förderrichtlinie „Moderne Sportstätte 2022“ in Verbindung mit dem Programmaufruf II in Höhe von 45.510,00 Euro bewilligt.
In Absprache mit dem Stadtsportverband und mehreren interessierten Bürgerinnen und Bürgern der Stadt wurden zwischenzeitlich bereits 8 „seniorengerechte“ Outdoor-Fitness-Geräte zzgl. Hinweisschildern und einem Standortschild im Gesamtwert von 34.864,92 € angeschafft. Der Rest der Fördermittel wird für den Aufbau und für Baumaterialien verwendet.
Mit Schreiben vom 22.09.2023 wurden daher die zulässigen 35 % der bewilligten Zuwendung (nach Vergabe des Auftrages) abgerufen, weitere 35 % dürfen nach Fertigstellung der Maßnahme angefordert werden, die verbleibenden 30 % nach positiver Prüfung des Verwendungsnachweises.
Die Geräte sowie die Schilder sollen in den nächsten Wochen von Mitarbeitern des städtischen Baubetriebshofs im Stadtpark in unmittelbarer Nähe zum Spielplatz aufgebaut werden.
Das Projekt muss bis zum 31.12.2023 fertiggestellt sein.
8. Spielgeräte Gymnasium und Realschule
a) Maximilian-Kolbe-Gymnasium
Bereits vor 2 Jahren ist Frau Kuchenbecker mit verschiedenen Vorschlägen der Schülervertretung zur Neugestaltung des Schulhofes an die Verwaltung herangetreten.
Einer der Wünsche war die Anschaffung einer neuen Sitzgarnitur, die dann auch Ende 2021 gekauft und im Frühjahr 2022 durch den städtischen Baubetriebshof aufstellt wurde.
Zeitgleich aufgebaut wurde auf der Rasenfläche zu den Tennisplätzen auch ein Spiel-/Klettergerät „Kubus“, welches ebenfalls in Absprache mit der Schule/ der Schülervertretung angeschafft wurde.
Als letztes wurden nach den diesjährigen Sommerferien von einer Fachfirma die drei gewünschten Bodenmarkierungen (Schachfeld, Dartscheibe, Hinkelkästchen) auf dem Schulhof des Gymnasiums aufgebracht und die dazugehörenden Utensilien (Schachfiguren, Wurfsäckchen) käuflich erworben.
b) Edith-Realschule
Von Seiten der Realschule besteht ebenfalls der Wunsch, ein neues Spiel-/Klettergerät zu erwerben und aufbauen zu lassen. Der Förderverein der Schule hat hier auch schon signalisiert, sich an der Finanzierung beteiligen zu wollen.
Die Verwaltung ist zurzeit noch in Gesprächen mit der Schulleitung und der Feuerwehr hinsichtlich eines geeigneten Standortes unter Berücksichtigung der erforderlichen Feuerwehrbewegungsflächen.
9. Ferienprogramm 2023
Die Stadt Wegberg hat unter dem Motto „Summer Time 2023 in der Stadt Wegberg“ ein gemeinsames Ferienprogramm mit dem Basislager Wegberg, dem Haus Sankt Georg sowie mit dem evangelischen Jugendzentrum „Haus Schalom“, dem „Katho“ Jugendzentrum St. Martin und der städtischen Streetworkerin initiiert.
Die verschiedenen Einrichtungen haben dabei sowohl Wochenveranstaltungen wie auch einzelne Veranstaltungen der verschiedensten Art angeboten. Die Stadt Wegberg hat die Anbieter dabei mit einem Zuschuss von jeweils 1.000,00 € unterstützt und den Druck einer gemeinsamen Broschüre und die Werbung übernommen.
Die Stadt Wegberg selbst hat in Zusammenarbeit mit der Kreispolizeibehörde ein Fahrrad-Fahrsicherheitstraining für Kinder und Jugendliche durchgeführt und auch in Zusammenarbeit mit Vereinen Veranstaltungen angeboten.
Ein Kindertrödelmarkt konnte auch wieder durchgeführt werden.
Die Veranstaltungen und Aktionen wurden erstmals zentral zusammengefasst und beworben und hatten einen regen Zulauf, so dass diese Form der Zusammenarbeit auch in den Folgejahren weitergeführt werden soll.
10. Förderprogramm „Aufholen nach Corona“
Für den Zeitraum 01.01.2023 bis 05.08.2023 wurden der Stadt Wegberg aus dem Förderprogramm „Aufholen nach Corona“ nach 2022 erneut Mittel in Höhe von 43.817,21 € ausgezahlt.
In Zusammenarbeit mit den Schulen wurden daraus Fahrten, Materialien und Bildungsgutscheine finanziert. Die Bildungsgutscheine wurden dann bei lokalen Nachhilfeunternehmen eingelöst. Damit konnte vielen Kindern und Jugendlichen, die durch die Pandemie Lernprobleme bekommen hatten, geholfen werden.
Die von den Schulen organisierten Fahrten und Ausflüge fanden regen Anklang und trugen dazu bei, die sozialen Kontakte der Schülerinnen und Schüler untereinander zu intensivieren.
Insgesamt wurden 32.871,49 € zweckentsprechend verausgabt.
Anlagen
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