Entscheidungsvorlage - VO/0208/23
Grunddaten
- Betreff:
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Bürgerantrag gemäß § 24 GO NW Barrierefreier Zugang zum Spielplatz am Sportplatz in Merbeck
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Erste Beigeordnete / Dezernat III
- Finale Freigabe:
- Thies, Frank
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport (BISKDS)
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17.10.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Herr Rüdiger Birmann wandte sich zunächst an die Verwaltung mit einer Beschwerde über den fehlenden barrierefreien Zugang zum Spielplatz am Sportplatz in Merbeck. Obwohl der Eingangsbereich gepflastert wurde, wurde der Bordstein nicht abgesenkt. Als positiven Vergleich nannte Herr Birmann den Spielplatz in Tüschenbroich (s. Anlage 1: Kommunikation und Anlage 2: Bürgerantrag)
Die Verwaltung reagierte auf diese Beschwerde mit dem Hinweis, dass die jüngsten Pflasterarbeiten am besagten Zugang primär mit dem Ziel durchgeführt wurden, die Rasenfläche besser pflegen zu können und die Umlaufsperren so anzupassen, dass ein Durchfahren mit Kinderwagen möglich ist.
Darüber hinaus gibt es alternative Zugänge zum Spielplatz, die stufenfrei sind. Zusätzlich ist in nur 200 m Entfernung auch der Schulhof der Grundschule Merbeck, der außerhalb der Schulzeiten als öffentlicher, barrierefreier Spielplatz dient. Als mittelfristig durchzuführende Maßnahme wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, im Bereich des Zugangs zum Sportplatz eine 0 - Absenkung des Bordsteins vorzusehen und von dieser Absenkung an einen Weg in angemessener Breite bis an den Bereich des Vereinsheimes zu pflastern. So wäre dann nicht nur der Spielplatz, sondern auch der Sportplatz barrierefrei erreichbar. Letztlich würden den unstrittig hoch zu priorisierenden Belangen der Barrierefreiheit direkt in doppelter Hinsicht genüge getan, da somit nicht nur der Spielplatz, sondern gleichzeitig auch der Sportplatz und das zugehörige Vereinsheim barrierefrei zu erreichen wäre.
Herr Birmann reagierte darauf mit weiteren Bedenken und reichte einen formellen Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW ein, in welchem er auf Beschlüsse und Satzungen der Stadt Wegberg in Bezug auf die Belange von Menschen mit Behinderungen hinwies und die Absenkung des Bordsteins forderte.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt im Bereich des Zugangs zum Sportplatz mittelfristig einen barrierefreien Zugang zum Sportplatz umzusetzen, dabei Tast- und Rollbordsteine einzuplanen und von dieser Absenkung aus einen Weg in angemessener Breite bis zum Bereich des Vereinsheims zu pflastern, um sowohl den Spielplatz als auch den Sportplatz barrierefrei erreichbar zu machen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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258,2 kB
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2
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öffentlich
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112,2 kB
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