Entscheidungsvorlage - VO/0212/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Offene Ganztagsgrundschule hier: Erweiterungen der bestehenden Schulgebäude
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport (BISKDS)
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17.10.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Hinblick auf die Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz hat die Verwaltung mit allen Schulleitungen der Grundschulen Gespräche über den dadurch entstehenden Raumbedarf geführt.
Hierbei hat sich herausgestellt, dass es -bis auf die Grundschule Wildenrath- an allen Grundschulstandorten -auch unter Berücksichtigung einer multifunktionalen Nutzung der vorhandenen Räume- einen zusätzlichen Raumbedarf gibt. Dieser gestaltet sich jedoch aufgrund der vorhandenen unterschiedlichen örtlichen Voraussetzungen sehr individuell.
Insgesamt ist festzustellen, dass die Schulgebäude der Grundschulen nicht mehr den Anforderungen an moderne Schulgebäude entsprechen. Teilweise wurden die Schulen bereits in den 50er Jahren des vorigen Jahrhunderts gebaut. So haben z.B. die Einführung des „Gemeinsamen Lernens“ und auch die vielen Einzelintegrationsmaßnahmen dazu geführt, dass Differenzierungsräume, in denen kleine Gruppen abgetrennt von den Regelklassen gefördert werden können, fast überall gänzlich fehlen. Ein barrierefreier Zugang ist nur zu ganz wenigen Schulen möglich. Behindertengerechte Toilettenanlagen fehlen in den meisten Grundschulen. Ein maßgeblicher Punkt ist auch die Mittagssituation, die aufgrund der zu erwartenden Teilnahmezahlen der OGS-Kinder in den meisten Schulen zu Erweiterungen der Schulküchen und Essensräume führen muss.
Um hier die Standorte zukunftsgerecht gut aufzustellen und an die Anforderungen einer modernen Schule anzupassen, ist daher ein Konzept zur Umsetzung der verschiedenen Maßnahmen erforderlich. Hieran arbeitet die Verwaltung, nachdem nun die einzelnen Schulen besucht worden sind. In diesem Konzept soll für jede Schule der Umbaubedarf und eine zeitliche Perspektive aufgeführt werden.
Das Konzept soll dann im Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport (BISKDS) und im Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften (WBVL) vorgestellt und beraten werden.
