Entscheidungsvorlage - VO/0201/23
Grunddaten
- Betreff:
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Anliegerbeteiligung gemäß § 8 KAG - Ergebnis Beleuchtungssanierung Weiherweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften (WBVL)
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Kenntnisnahme
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26.09.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Kenntnisnahme
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24.10.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 8a Absätze 3 und 4 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (KAG) ist soweit im Straßen- und Wegekonzept nach Absatz 1 beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen enthalten sind, die Gemeinde oder der Gemeindeverband verpflichtet, frühzeitig eine Versammlung der von dem Vorhaben betroffenen Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer (verbindliche Anliegerversammlung) durchzuführen. Ihnen sind die rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten vorzustellen. Sofern sich die Straßenausbaumaßnahme konkretisiert, sind zusätzlich Alternativen zum vorgesehenen Ausbaustandard und zu dem sich daraus ergebenden beitragspflichtigen Aufwand in der verbindlichen Anliegerversammlung mit den betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zu erörtern. Über das Ergebnis der verbindlichen Anliegerversammlung ist die Vertretung der Gemeinde oder des Gemeindeverbandes vor Beschlussfassung über die Durchführung einer Straßenausbaumaßnahme zu informieren.
Ausnahmsweise kann von der Durchführung einer verbindlichen Anliegerversammlung nach Absatz 3 abgesehen werden, wenn es sich um eine nur geringfügige Straßenausbaumaßnahme handelt. In diesem Fall kann die verbindliche Anliegerversammlung durch Beschluss der kommunalen Vertretung durch ein anderes Beteiligungsverfahren ersetzt werden.
Mit der Vorlage VO/0108/23 wurde durch den Rat beschlossen, dass eine verbindliche Anliegerversammlung im Bereich der Straßenbeleuchtungssanierung durch den Versand eines Flyers und das Einreichen der Stellungnahmen über das städtische Beteiligungsportal ersetzt werden kann.
Die Bindung der Information an das Vertretungsgremium, hier der Rat der Stadt Wegberg, bleibt weiterhin bestehen.
Bei der Beleuchtungssanierung handelt es sich um einen Auftrag, welcher bereits an die NEW vergeben worden ist, da es sich hierbei um eine, im Rahmen des bestehenden Dienstleistungsvertrages mit der NEW aus dem Jahre 2017, durchgeführte Sanierungsmaßnahme handelt. Die Straßenbeleuchtungsmaßnahmen werden in Absprache mit der Stadt und der NEW ermittelt und geplant. Eine Auftragsvergabe erfolgt entsprechend über die durch den Rat genehmigten investiven Haushaltsmittel.
Haushaltsrechtlich betrachtet handelt es sich hierbei um eine investive Maßnahme, da die Beleuchtung vor der Sanierung ganz oder teilweise im Eigentum der NEW stand und nach der Sanierung in das städtische Eigentum übergeben wird.
Im Rahmen des Beitragsverfahrens der „Beleuchtungssanierung Weiherweg“ wurden die Anlieger entsprechend mit Schreiben vom 31.08.2023 darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie sowohl schriftlich als auch über das Beteiligungsportal der Stadt Wegberg eine Stellungnahme zu den Beleuchtungspositionen bis spätestens Sonntag 24.09.2023 um 23:59 Uhr abgeben können. Der Auftrag bereits zur Sanierung der Straßenbeleuchtung des Weiherweges wurde bereits an die NEW Netz GmbH vergeben. Die Ausführung der Baumaßnahme ist für die 39./40. KW geplant.
Aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit wird der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergabe und Liegenschaften über die Durchführung des Anliegerbeteiligungsverfahrens und die Vergabe des Auftrags informiert. Den Ausschussmitgliedern wird am 25.09.2023 pünktlich zur fraktionellen Beratung eine Information über das Ergebnis des Beteiligungsverfahren zukommen.
