Mitteilungsvorlage - VO/0222/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

"Windader West"

 

Im Zusammenhang mit bundesrechtlichen Vorgaben zum Ausbau der Offshore-Windenergie sind zur Anbindung von Nordrhein-Westfalen an die Windparks in der Nordsee vier Netzverknüpfungspunkte (NVP) geplant. Zwei dieser Punkte liegen südlich des Stadtgebietes (NVP Rommerskirchen, NVP Oberzier) und sollen gemäß Netzentwicklungsplan Strom bis 2036 fertiggestellt werden. Zur Anbindung dieser Netzverknüpfungspunkte plant die Vorhabenträgerin, die Amprion Offshore GmbH, eine gebündelte Verlegung von Gleichstrom-Erdkabel, die sogenannte „Windader West“.

 

Für diese Maßnahme ist eine Raumverträglichkeitsprüfung erforderlich. In Nordrhein-Westfalen ist hierzu ein gebündeltes Verfahren unter Federführung der Bezirksregierung Düsseldorf vorgesehen. Die Beantragung ist für das erste Halbjahr 2024 geplant. Im Rahmen des Verfahrens wird die Stadt Wegberg als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Im Vorfeld der Raumverträglichkeitsprüfung wurden durch die Vorhabenträgerin bereits mögliche Trassenkorridore ermittelt. Geplant ist, wie beschrieben, eine gebündelte Verlegung der Erdleitungen und keine Aufteilung auf verschiedene Trassen. Eine der gegebenenfalls möglichen Trassen streift das Stadtgebiet Wegberg im Nordosten.

Durch die Vorhabenträgerin ist ein komplett offenes Verfahren mit einer regelmäßigen Unterrichtung und Information der Öffentlichkeit geplant.

Diesbezüglich wird die Amprion Offshore GmbH am 24.10.2023, dem Tag der Ratssitzung, mit einem Infomobil auf dem Rathausplatz über das Projekt „Windader West“ öffentlich informieren. Nach unserem Kenntnisstand wird die Vorhabenträgerin den Termin rechtzeitig im Vorfeld über die lokale Presse bekanntgeben.

 

Die Verwaltung wird über den weiteren Verfahrensablauf berichten. Gemäß § 5 Abs. 1 Punkt f) der aktuellen Zuständigkeitsordnung für den Rat der Stadt Wegberg und seine Ausschüsse wird die Verwaltung eine mögliche städtische Stellungnahme dem Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften zur Entscheidung vorlegen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt Kenntnis.

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