Entscheidungsvorlage - VO/0207/23
Grunddaten
- Betreff:
-
18. Änderung des FNP "Sondergebiet Photovoltaik Grenzlandring"; Erneute Herbeiführung der Beschlüsse:- Abwägung- Feststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Stever, Michael
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften (WBVL)
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Vorberatung
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21.11.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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19.12.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Es wird Bezug genommen auf die Beratungsvorlage VO/0085/23. Diese wurde am 13.06.2023 im Rat beraten. Der Rat hat in dieser Sitzung eine Abwägung der bis zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Stellungnahmen beschlossen sowie den Feststellungsbeschluss zur 18. Änderung des FNP getroffen.
Im Anschluss hieran wurde durch die Verwaltung bei der Bezirksregierung Köln die Genehmigung der FNP-Änderung beantragt. Die Bezirksregierung Köln hat die Genehmigung zur 18. Änderung des FNP, mit Hinweis auf die nicht erfolgte Beteiligung des Trägers einer über dem Plangebiet verlaufenden Hochspannungsleitung, abgelehnt. Die Abwägung sei aus diesem Grunde fehlerhaft.
Diese Beteiligung wurde zwischenzeitlich nachgeholt. Der Träger der Leitung, die Westnetz GmbH, hat mit Datum vom 21.09.2023 eine Stellungnahme abgegeben.
Aufgrund dieser Umstände ist die durch den Rat die bereits erfolgte Abwägung zu wiederholen und der darauf aufbauende Feststellungsbeschluss erneut herbeizuführen.
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 21.12.2021 den Aufstellungsbeschluss zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik Grenzlandring“ gefasst.
Städtebauliche Zielsetzung ist es, die im Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellte Parzelle als Sondergebiet zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auszuweisen.
Der Geltungsbereich des Plangebietes für die 18. Änderung des Flächennutzungsplans ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich (Anlage 1).
Ferner sind als Anlagen 2 und 3 die Planurkunde sowie die Begründung zur 18. Änderung des FNP „Sondergebiet Photovoltaik Grenzlandring“, in der erneut ergänzten Fassung, beigefügt.
Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur 18. Änderung des FNP´s wurde vom 17.10.2022 bis einschließlich 21.11.2022 durchgeführt.
Die in diesem Zeitraum seitens der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingereichten Stellungnahmen sind in tabellarischer Form aufgearbeitet worden. Diese ist als Anlage 4 der Vorlage beigefügt.
Seitens der Öffentlichkeit wurden in diesem Verfahrensschritt keine Anregungen oder Stellungnahmen abgegeben.
Die Auslegung des Entwurfs der 18. Änderung des Flächennutzungsplans ist vom 14.02.2023 bis einschließlich 16.03.2023 erfolgt.
Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sind während dieses Zeitraums nicht eingegangen.
Die während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sind der Anlage 5 zu entnehmen. Ferner wurde die Tabelle noch um die nach Abschluss der Offenlage eingeholte Stellungnahme der Westnetz GmbH ergänzt.
Aus Sicht der Verwaltung ergeben sich hieraus keine Änderungen der Planunterlagen.
Aufgrund der Anpassung des Abwägungsentwurfes stehen als nächster Verfahrensschritt erneut die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen (Anlagen 4 und 5) und anschließend die Fassung des Feststellungsbeschlusses zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik Grenzlandring“ an.
Hieran schließt sich dann ein erneuter Antrag an die Bezirksregierung Köln auf Genehmigung der 18. Änderung des FNP´s „Sondergebiet Photovoltaik Grenzlandring“ an.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. | Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, er möge - unter Berücksichtigung der Ausführungen in den Anlagen 4 und 5 - den von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschlussempfehlungen hinsichtlich der vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen, wie dort beschrieben, folgen.
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2. | Für den Fall, dass der Rat der Stadt im Sinne des Beschlussvorschlages Nr. 1 entscheidet, wird dem Rat ferner empfohlen, er möge den Feststellungsbeschluss zur 18. Änderung des FNP „Sondergebiet Photovoltaik Grenzlandring“ fassen.
Städtebauliche Zielsetzung ist es, die im Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellte Parzelle als Sondergebiet zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auszuweisen.
Die genaue Abgrenzung des Gebietes ist aus dem der Beratungsvorlage beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderliche Genehmigung bei der Bezirksregierung Köln einzuholen und den Beschluss anschließend öffentlich bekanntzumachen.
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Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBL. 2023 I Nr. 221), in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 489). | |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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478,9 kB
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2
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24,5 MB
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3
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5,4 MB
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4
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262,9 kB
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5
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(wie Dokument)
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131,2 kB
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