Entscheidungsvorlage - VO/0220/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen, Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde – Forstbetriebsbezirk Wassenberg hat den Entwurf des Forstwirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2023 vorgelegt.

 

Sowohl die Ansätze für die Aufwendungen (56.474,00 €), als auch die Erträge (5.000,00 €) im Forstwirtschaftsplan, erhöhen sich gegenüber des Vorjahres leicht.

 

In der beigefügten schriftlichen Erläuterung zum Wirtschaftsplan führt Herr Gingter unter anderem aus, dass der Witterungsverlauf des Jahres 2023, im Vergleich zu den letzten vier Jahren mit Bezug auf die Bodenfeuchte und den Niederschlag, ein erfreuliches und gutes Jahr war. Böden ab 80 cm Tiefe seien auf den leichten Standorten jedoch weiterhin als trocken zu bezeichnen.

 

Vor allem Flachwurzler und Altbäume zeigen deutliche Trockenschäden. Hier ist besonders die Buche zu nennen. Eine Verjüngung auf natürlichem Wege ist äußerst schwierig bis gar nicht vorhanden. Die Buche ist den klimatischen Herausforderungen nicht so gewachsen, wie z. B. die Traubeneiche oder andere standortgerechte und klimatisch deutlich angepasstere Baumarten. 80 % der hiesigen Buchenwaldgesellschaften fallen bereits in einen anderen Waldentwicklungstyp, bei der die Buche als Leitbaumart durch die Traubeneiche und anderen Leitbaumarten trockenheitsbedingt abgelöst wird. Sie wird nicht verschwinden, aber sie wird im Konkurrenzkampf zurückweichen.

 

Aus den vorgenannten Gründen schlägt Herr Gingter dem Rat der Stadt Wegberg mit dem Forstwirtschaftsplan 2024 erstmalig vor, im Wald ein 10.000 Bäume Programm zu etablieren und als Initialplan weiter jährlich neu zu beratend fortzuführen. So soll dauerhaft die Chance gewährleistet werden unseren Wald zu erhalten, zu entwickeln und den nächsten Generationen einen Wald der Zukunft zu hinterlassen.

 

Die 10.000 Bäume sollen an den Stellen zur Pflanzung kommen, wo aktiv umgebaut und klimaplastisch angereichert und unterstützt werden muss.

 

Nach dem jetzigen Stand, hängt jede Neuaufforstung von der Bodenfeuchte der Waldflächen im Frühjahr ab. Der Witterungsverlauf 2023 soll als Chance genutzt werden, die ausgesetzten Aufforstungen vorzunehmen und den Jungpflanzen einen besseren Start, als in den vergangenen Jahren zu geben.

 

Vorbereitend zu den Aufforstungen werden nur da Bäume entnommen, wo Platz für Neue oder die vorhandene Aufforstung gepflegt und mit Licht versorgt werden muss. Einschläge erfolgen nur anlassbezogen und zur Beseitigung von kranken und absterbenden Bäumen. Auf den Erhalt ausreichender Totholzanteile, vornehmlich stehend oder alternativ liegend, wird geachtet.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Der Aufwand für die im Forstwirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 genannten Maßnahmen in Höhe von 56.474,00 Euro wird im Produkt Wald,- Forst- und Landwirtschaft (13 03 00) beim Sachkonto 522130 (Instandhaltung; Forstwirtschaftsplan) für den Haushaltsplan 2024 angemeldet. Der Ertrag aus Holzeinschlag und Holzverkauf in Höhe von 5.000,00 Euro wird im Produkt Wald-, Forst- und Landwirtschaft (13 03 00) beim Sachkonto 442100 (Verkauf Forstwirtschaft) für den Haushalt 2024 angemeldet

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Rat der Stadt Wegberg vorzuschlagen, den Forstwirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 zu beschließen und im Haushalt 2024 die Aufwendungen und Erträge wie dargestellt zu veranschlagen.

 

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Anlagen

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