Mitteilungsvorlage - VO/0238/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Sport am Beeckbach - Sportanlagen, hier: Erhalt eines Zuwendungsbescheides für die Flutlichtanlage des Kunstrasenplatzes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Gebäudewirtschaft
- Finale Freigabe:
- Schreurs, Hans-Josef
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften (WBVL)
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Kenntnisnahme
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21.11.2023
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Sachverhalt
In der Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften am 26.09.2023 hatte die Verwaltung zuletzt über den Stand der Maßnahme mitgeteilt (VO/0193/23, TOP 1.4 Punkt 2.)
Sachverhalt
Der Tennenplatz, der in der Gesamtmaßnahme „Sport am Beeckbach“ zu einem Kunstrasenplatz umgebaut wird, besitzt bereits eine bestehende Flutlichtanlage aus sechs Masten mit acht Strahlern. Die Lichttechnik ist veraltet, entspricht nicht dem heutigen Stand der Technik und weist einen sehr hohen Stromverbrauch auf. Ersatz-Leuchtmittel sind teuer und immer schwerer zu beschaffen.
Die Ausleuchtung des Spielfeldes ist aus technischer Sicht nicht optimal und entspricht auch nicht der Beleuchtungsklasse III (DIN EN12193 „Sportstätten“) für den Trainingsbetrieb und Punktspiele auf Kreisebene.
Die Flutlichtmasten werden regelmäßig einer Standsicherheitsprüfung unterzogen, nach deren Ergebnis sie in einem guten Zustand sind und weiter genutzt werden können.
Sanierung der Flutlichtanlage
Mit der Konzeption der Erneuerung der Flutlichtanlage wurde bereits Mitte 2022 das Büro PLB Jansen Elektrofachplanung aus Rheurdt beauftragt. Dieses Büro ist im Übrigen auch für die Planung und Realisierung der neuen Flutlichtanlage des Hans-Gisbertz-Stadions (siehe Vorlage im WBVL vom 22.08.2023, VO/0160/23, TOP 1.4) verantwortlich.
Der Fachplaner hat die Bestandssituation der Flutlichtanlage des Tennenplatzes untersucht und für den Umbau des Platzes zu einem Kunstrasen-Großspielfeld eine Optimierung mit Hilfe einer Lichtsimulationsberechnung vorgenommen. Es sollen die alten acht Strahler von den Masten demontiert und durch neue hocheffiziente LED-Flutlichtstrahler ersetzt werden.
Förderantrag, Kosten und Zuwendungsbescheid
Die Sanierung der Flutlichtanlage des Tennenplatzes ist zwar eine Teilmaßnahme des Projekts „Sport am Beeckbach – Sanierung Sportanlagen“ (Teilmaßnahme 8). Jedoch hatte die Verwaltungen schon zu Beginn des Projekts entschieden, dass die Flutlichtsanierung „über Eigenmittel“ finanziert werden soll, also nicht im Förderpaket der Gesamtmaßnahme enthalten sein soll. Grund für diese Entscheidung ist es, dass dadurch zusätzliche Fördermittel speziell für die Flutlichterneuerung generiert werden können, was ansonsten aufgrund einer entstehenden Doppelförderung nicht möglich gewesen wäre.
Die berechneten Gesamtbaukosten zur Erneuerung der Flutlichtanlage betragen 44.447,- € brutto.
Auf der Grundlage der Konzeption und der Berechnungen des Büros PLB Jansen hat die Verwaltung mit Datum vom 02.06.2022 einen online-Antrag auf finanzielle Förderung beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gestellt.
Mit Schreiben vom 17.10.2023 des Projektträgers ZUG Zukunft-Umwelt-Gesellschaft gGmbH (vormals ptj-Jülich) erhielt die Verwaltung nun den Zuwendungsbescheid. Es handelt sich um eine Zuwendung aus den Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Zuwendungsfähige Gesamtausgaben 34.096,- €
Förderquote 40 %
Fördersumme 13.638,40 €
Voraussichtlicher Eigenmitteleinsatz 30.808,60 €
(44.447,- abzgl. 13.638,40)
Bewilligungszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024
Die Zuwendung wird im Jahr 2025 zur Verfügung gestellt.
Laut Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides ist bei Veröffentlichungen eine Information zur Nationalen Klimaschutzinitiative aufzunehmen. Daher die folgenden Erläuterungen:
Nationale Klimaschutzinitiative
„Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzinitiativen ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.“

CO²-Vermeidung
Bereits im Zuge der Förderantragstellung war die voraussichtliche CO²-Vermeidung, die mit der Sanierung der Flutlichtanlage verbunden sein wird, rechnerisch zu ermitteln. Gemäß Berechnungen des Büros PLB Jansen ist von einer durchschnittlichen Stromeinsparung von 51,2 % im Vergleich zur Altanlage auszugehen. Rechnerisch ergibt sich daraus eine CO²-Vermeidung von 80 t über die angenommene Lebensdauer der Flutlichtanlage von 20 Jahren.
