Mitteilungsvorlage - VO/0245/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Mühlrad für die Wegberger Mühle, hier: Informationen zum Stand der Maßnahme
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Gebäudewirtschaft
- Finale Freigabe:
- Schreurs, Hans-Josef
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften (WBVL)
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
21.11.2023
|
Sachverhalt
Sachverhalt
In der Sitzung des Ausschusses für Klima, Umwelt, Verkehr und Tourismus am 09.05.2023 stellte die Verwaltung das Projekt vor, an der Giebelwand der Wegberger Mühle ein Wasserrad als selbstständig stehendes Bauwerk zu errichten (siehe hierzu TOP 4, VO/0097/93).
Der Ausschuss traf in der Sache keine Entscheidung, sondern verwies an den Haupt- und Finanzausschuss. Letztlich beschloss dieser in seiner Sitzung am 30.05.2023 (TOP 2.2.3, VO/0097/23-1), die Schenkung des Wasserrades anzunehmen. Weiterhin beschloss der Rat der Stadt Wegberg in seiner Sitzung am 13.06.2023, das Projekt zum Bau des Wasserrades an der Wegberger Mühle zu beginnen.
Stand der Maßnahme
Die Verwaltung hatte in der Vorlage zur Ratssitzung die Absicht geäußert, für die Planung der baulichen Maßnahme ortsansässige Planungsbüros gewinnen zu wollen, die Ihre Arbeit kostenlos („zum Wohle der Öffentlichkeit - pro bono“) zur Verfügung stellen. Dies war insofern erfolgreich, als dass sich einige darauf angesprochene Büros zu einem Projektauftakttermin einfanden, der am 07.11.2023 in der Wegberger Mühle stattfand.
Seitens der Verwaltung nahmen neben dem Technischen Beigeordneten weitere Vertreter aus dem Technischen Dezernat teil. Ergänzt wurde die Runde durch einen Vertreter des Schwalmverbandes und einen Sachkundigen zum Thema „Wassermühlen“. Die Untere Wasserbehörde des Kreis Heinsberg war leider verhindert.
Einige Tage vor dem Termin war vom Baubetriebshof eine Schürfung an der Giebelwand der Wegberger Mühle an derjenigen Stelle vorgenommen worden, an der sich früher das Wasserrad befand (siehe hierzu auch die beigefügten historischen Aufnahmen). Ziel war es, sich durch das Entfernen des Erdreichs an der Giebelwand erste Erkenntnisse über die tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten im Untergrund zu verschaffen.
Weiteres Vorgehen
Für den weiteren Fortgang des Projekts konnten die beim Auftakttermin anwesenden Büros dazu gewonnen werden, die Aufgaben der Gesamt- und der Tragwerksplanung für die Stadt Wegberg kostenlos zu übernehmen. Es wurde vereinbart, dass die ersten Planungsergebnisse von den Büros in einem nächsten Termin Anfang 2024 vorgestellt werden sollen. Die erforderlichen Abstimmungen hinsichtlich des Wasser- und des Denkmalrechts werden mit dem Schwalmverband, der Unteren Wasserbehörde des Kreises und der Unteren Denkmalbehörde (FB 301) vorgenommen.
Die Errichtung eines Wasserrades an der Mühle ist bauordnungsrechtlich genehmigungspflichtig.
Für die spätere bauliche Realisierung der Maßnahme ist es Ziel der Verwaltung, die Bauarbeiten weitestgehend vom städtischen Baubetriebshof durchführen zu lassen, zumindest soweit dies mit dessen technischer Ausstattung und personeller Kapazität möglich ist.
Aktuell wird von der Verwaltung die Antragstellung zur Erlangung von Fördermitteln aus dem Bereich Denkmalschutz vorbereitet.
Über die weitere Entwicklung des Projekts wird die Verwaltung im Ausschuss berichten.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung
Zur Realisierung des Projekts sind Kosten in Höhe von 30.000,- € veranschlagt. Eine genauere und belastbarere Kostenermittlung kann nach den ersten Planungsergebnissen vorgenommen werden.
Entgegen der Darstellung in der Vorlage für den KUVT handelt es sich bei der Errichtung eines Mühlrades an der Wegberger Mühle nicht um eine konsumtive, sondern um eine investive Maßnahme. Da eine solche im aktuellen Haushaltsplan 2023 nicht vorhanden ist, wurde sie vom Fachbereich Finanzwirtschaft eingerichtet und erhielt die Bezeichnung „Mühlrad Wegberger Mühle“ mit der Investitionsnummer 011304 H203.
Zur Finanzierung der Maßnahme, und um die bereits in diesem Jahr entstandenen Kosten (Geräte- und Maschinenkosten für die Schürfungen am Gebäude) über die Investivmaßnahme abrechnen zu können, wurde im aktuellen Haushalt eine Mittelübertragung in Gesamthöhe der veranschlagten Kosten von 30.000,- € vorgenommen.
(Die Übertragung erfolgte von der Investitionsmaßnahme 011304 H448 – Sanierung Gymnasium aus, bei der in diesem Jahr weniger finanzielle Mittel benötigt wurden als im Haushaltsplan 2023 vorhanden)
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,4 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
861,5 kB
|
