Mitteilungsvorlage - VO/0245/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt

In der Sitzung des Ausschusses für Klima, Umwelt, Verkehr und Tourismus am 09.05.2023 stellte die Verwaltung das Projekt vor, an der Giebelwand der Weg­ber­ger Mühle ein Wasser­rad als selbstständig stehen­des Bauwerk zu errichten (siehe hierzu TOP 4, VO/0097/93).

Der Ausschuss traf in der Sache keine Entscheidung, sondern verwies an den Haupt- und Finanzausschuss. Letztlich beschloss dieser in seiner Sitzung am 30.05.2023 (TOP 2.2.3, VO/0097/23-1), die Schenkung des Wasserrades anzunehmen. Weiterhin beschloss der Rat der Stadt Wegberg in seiner Sitzung am 13.06.2023, das Projekt zum Bau des Was­ser­rades an der Wegberger Mühle zu beginnen.

 

Stand der Maßnahme

Die Verwaltung hatte in der Vorlage zur Ratssitzung die Absicht geäußert, für die Pla­nung der baulichen Maßnahme orts­ansässige Planungsbüros gewinnen zu wollen, die Ihre Arbeit kostenlos („zum Woh­le der Öffentlichkeit - pro bono“) zur Verfügung stellen. Dies war insofern erfolgreich, als dass sich einige darauf angesprochene Büros zu ei­nem Projektauf­takt­­termin einfanden, der am 07.11.2023 in der Wegberger Mühle statt­fand.

Seitens der Verwaltung nahmen neben dem Technischen Beigeordneten wei­te­­re Ver­treter aus dem Technischen Dezernat teil. Ergänzt wurde die Runde durch einen Vertreter des Schwalmverbandes und einen Sachkundigen zum Thema „Was­ser­mühlen“. Die Untere Wasserbehörde des Kreis Heinsberg war leider verhindert.

Einige Tage vor dem Termin war vom Baubetriebshof eine Schürfung an der Giebel­wand der Wegberger Mühle an derjenigen Stelle vorgenommen worden, an der sich früher das Wasserrad befand (siehe hierzu auch die beigefügten historischen Aufnah­men). Ziel war es, sich durch das Entfernen des Erdreichs an der Giebelwand erste Erkennt­nisse über die tatsächlichen ört­lichen Gegebenheiten im Untergrund zu verschaffen.

 

Weiteres Vorgehen

Für den weiteren Fortgang des Projekts konnten die beim Auftakttermin anwesenden Büros dazu ge­won­nen werden, die Aufgaben der Gesamt- und der Trag­werks­pla­nung für die Stadt Wegberg kostenlos zu über­nehmen. Es wurde vereinbart, dass die ersten Planungsergebnisse von den Büros in einem näch­sten Termin An­fang 2024 vorgestellt werden sollen. Die erforderlichen Abstim­mungen hin­sichtlich des Wasser- und des Denkmalrechts werden mit dem Schwalm­verband, der Unteren Wasser­behörde des Kreises und der Unteren Denkmalbehörde (FB 301) vor­genom­men.

Die Errichtung eines Wasserrades an der Mühle ist bauordnungsrechtlich geneh­mi­gungs­pflichtig.

Für die spätere bauliche Realisierung der Maßnahme ist es Ziel der Verwaltung, die Bau­arbeiten weitestgehend vom städtischen Baubetriebshof durchführen zu lassen, zu­mindest soweit dies mit dessen technischer Ausstattung und personeller Kapazität mög­lich ist.

Aktuell wird von der Verwaltung die Antragstellung zur Erlangung von Fördermitteln aus dem Bereich Denkmalschutz vorbereitet.

Über die weitere Entwicklung des Projekts wird die Verwaltung im Ausschuss be­rich­ten.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung

Zur Realisierung des Projekts sind Kosten in Höhe von 30.000,- € veranschlagt. Eine genauere und belastbarere Kostenermittlung kann nach den ersten Planungs­ergeb­nissen vorgenom­men werden.

Entgegen der Darstellung in der Vorlage für den KUVT handelt es sich bei der Errich­tung eines Mühlrades an der Wegberger Mühle nicht um eine konsumtive, son­dern um eine investive Maßnahme. Da eine solche im aktuellen Haushaltsplan 2023 nicht vorhanden ist, wurde sie vom Fachbereich Finanzwirtschaft eingerichtet und erhielt die Bezeichnung „Mühlrad Wegberger Mühle“ mit der Investitionsnummer 011304 H203.

Zur Finanzierung der Maßnahme, und um die bereits in diesem Jahr entstandenen Kos­ten (Geräte- und Maschinenkosten für die Schürfun­gen am Gebäu­de) über die In­vestiv­maß­nahme abrechnen zu können, wurde im aktuellen Haushalt eine Mittel­über­tragung in Ge­samt­höhe der veranschlagten Kosten von 30.000,- € vorgenom­men.

(Die Übertragung erfolgte von der Investitionsmaßnahme 011304 H448 – Sanierung Gymna­sium aus, bei der in diesem Jahr weniger finanzielle Mittel benötigt wurden als im Haushalts­plan 2023 vorhanden)

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften nimmt Kenntnis.

 

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Anlagen

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