Mitteilungsvorlage - VO/0251/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzbericht 2023 und Prognose 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Stadtkämmerin
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
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Kenntnisnahme
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28.11.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Ergebnis 2023
a) feststellbare Abweichungen in der Ergebnisrechnung
- Grundsteuer B
Für das Jahr 2023 war in der Planung eine Erhöhung des Hebesatzes um 50 Prozentpunkte vorgesehen. Dementsprechend war ein Haushaltsansatz in Höhe von rund 6.185.500 € im Plan berücksichtigt. Die Hebesatzerhöhung ist letztlich aufgrund des gegenüber der Planung positiveren Ergebnisses für das Jahr 2022 nicht vollzogen worden, sodass das Grundsteueraufkommen ohne die Hebesatzanhebung ca. 5.653.500 € beträgt und somit die Planung um ca. 532.000 € unterschreitet.
- Einkommenssteuer- und Umsatzsteueranteile
Für das Jahr 2023 wurde im Doppelhaushalt ein Planansatz in Höhe von 17.262.455 € auf Basis des Orientierungsdatenerlasses aus August 2021[1] angesetzt. Das Buchungsergebnis beträgt nach Einbuchung des 3. Quartals 11.638.512 €. Aus dem Orientierungsdatenerlass aus August 2023 lässt sich ein Anteil an der Einkommenssteuer für Wegberg in Höhe von 16.556.963 € ableiten. Es ist also sehr wahrscheinlich mit einem starken Minderertrag zu rechnen. Auf Basis dieser Zahl wird wiederum die Steigerung der Folgejahre berechnet, sodass diese geringer als zuvor angenommen ausfällt (siehe Prognose 2024).
Der Umsatzsteueranteil wurde für das Jahr 2023 nach den zum Zeitpunkt der Planung vorliegenden Orientierungsdaten mit 1.501.204 € angesetzt. Nach den aktuellen Orientierungsdaten ist ein Buchungsergebnis von rund 1.424.000 € zu erwarten.
- Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer entwickelt sich in Wegberg äußerst stark. Nachfolgend werden die Ist-Ergebnisse der vergangenen Jahre einschl. 2023 dargestellt. Die Zeitreihe zeigt jedoch auch auf, dass die Entwicklung nicht zwangsläufig ansteigend ist. 2013 kam es beispielsweise zu einem unerwartet starken Einbruch der Gewerbesteuer. Aus der Entwicklung der Gewerbesteuer lässt sich kaum eine valide Planung ableiten. Das Portfolio der Gewerbesteuerpflichtigen ist in Wegberg breit gefächert. In 2023 sind nicht ausschließlich Veranlagungen des Jahres 2023 abgebildet, sondern auch Festsetzungen vergangener Jahre. Manche Unternehmen haben relativ stabile Gewinnverläufe, andere Unternehmen haben ein äußerst starkes Jahr zu verzeichnen. Ohne Branchen- und Unternehmenskenntnisse lässt sich keine Zukunftsprognose aufstellen. Auch erlaubt weder die Vielzahl der Betriebe noch die derzeit vorhandene personelle Situation im Steueramt eine tiefergehende Analyse (Gewinnverlauf, Branche, Zerlegungsanteile, Struktur,…). Eine Wirtschaftsförderung, die sich mit dem Portfolio der Betriebe beschäftigt, ist in Wegberg nicht vorhanden.
2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 |
8.934.222 | 8.365.351 | 8.931.128 | 8.046.904 | 6.996.629 |
2020 | 2021 | 2022 | Buchungsergebnis Oktober 2023 | |
7.552.018 | 10.127.434 | 10.049.307 | 13.993.120 | |
- Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Die Schlüsselzuweisungen fallen um rund 154.000 € mit 6.988.000 € niedriger als geplant aus.
Die Zuweisungen vom Bund fallen wahrscheinlich um ca. 500.000 € niedriger als geplant aus, weil der Fortschritt der geförderten Baumaßnahmen noch keinen dementsprechenden Mittelabruf zugelassen hat.
- Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Bei den Baugebühren sind Mehrerträge in Höhe von 130.000 € verbucht. Dies ist vor allem einem gewerblichen Unternehmen geschuldet.
- Kostenerstattungen und -umlagen
Auch für das Jahr 2023 konnten ungeplante Erstattungen für die Versorgung und Unterbringung von Asylbewerbern in Höhe von ca. 720.000 € verbucht werden. Eine weitere Zahlung ist anvisiert, es ist jedoch noch zu untersuchen, welcher Buchungsperiode der Ertrag zuzuordnen ist.
- Sonstige ordentliche Erträge
Die Erträge aus Grundstücksveräußerungen bleiben erneut stark hinter den Erwartungen zurück, sie werden planerisch in das Folgejahr vorgetragen (>1.000.000 €).
- Budgetüberschreitungen im Aufwand
Die Personal- und Versorgungsaufwendungen lassen sich noch nicht abschließend bewerten. Vor allem müssen zunächst die Rückstellungen (Urlaubs-, Überstunden- und Pensions- und Beihilferückstellungen) verbucht werden.
- Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Momentan zeichnet sich, wie auch in Vorjahren, eine bedeutende Ansatzunterschreitung und Überschätzung von umzusetzenden Sanierungsmaßnahmen ab. Vor allem die Instandhaltungs- und Bewirtschaftungskonten weichen sehr stark von den Erwartungen der Fachbereichen ab. Allerdings müssen die Jahresschlussabrechnungen der Versorger noch abgewartet werden. Vereinzelt wie beispielsweise bei der Instandhaltung Kläranlagen sind massive Ansatzüberschreitungen feststellbar.
Das Buchungsergebnis für die Betreuung im OGS-Bereich übertrifft den Ansatz in Höhe von 1.424.000 € um rund 474.000 €.
Die Aufwendungen für die Schülerbeförderung überschreiten die Ansätze insgesamt deutlich. Ein Ergebnis kann jedoch noch nicht ermittelt werden, da noch einige Monate abzurechnen sind.
- Transferaufwendung
Bei den Transferaufwendungen sind einige negative Ansatzüberschreitungen feststellbar:
Name | Ansatz | Gebucht | Differenz | Spalte1 |
Gewerbesteuerumlage (normal) | 833.170 € | 693.499 € | 139.671 € | Die Gewerbesteuerumlage für das vierte Quartal muss noch festgesetzt werden, sodass der Ansatz deutlich überschritten wird. |
Allgemeine Kreisumlage | 12.908.452 € | 13.087.605 € | - 179.153 € | Festsetzungen haben die 2022 geplante Steigerungsrate überstiegen |
Kreisumlage-Mehrbelastung f. Kosten d. Jugendhilfe | 10.919.608 € | 11.163.207 € | - 243.599 € | Festsetzungen haben die 2022 geplante Steigerungsrate überstiegen |
Kreisumlage sonst. Mehrbelastung | 87.786 € | 167.198 € | - 79.412 € | Mehrbelastung für Kreismusikschule und die Förderschulen |
Sonstige Transferaufwendungen | 424.957 € | 486.046 € | - 61.089 € | Krankenhausumlage |
| 25.173.973 € | 25.597.554 € | - 423.581 € |
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- Zinsaufwendungen
Der Ansatz für Zinsaufwendungen wird um ca. 210.000 € unterschritten, weil die geplanten Kreditneuaufnahmen aufgrund der niedrigen Investitionsquote nicht notwendig sind.
b) Investitionsentwicklung
Die Investitionsquote wird in der Anlage dargestellt. Die Auswertung vom 24.10.23 zeigt auf, dass von dem Ansatz zzgl. der Ermächtigungsübertragungen in einer Gesamthöhe von 38.636.947 € bis zum Zeitpunkt der Auswertung 10.310.077 € verausgabt und 8.898.897 € durch Aufträge gebunden war.
Nach derzeitigem Stand ist zu erwarten, dass das Jahresergebnis 2023 besser als die Planung ausfällt. Ursächlich hierfür ist in erster Linie das unerwartet hohe Gewerbesteuerergebnis.
Prognose 2024 und mittelfristige Finanzplanung
Für das Jahr 2024 ist eine finanzpolitisch schwierige Lage zu erwarten. In einer Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalen zur Finanzausstattung der Kommunen heißt es, dass die Städte und Gemeinde „kurz- bis mittelfristig eine nie dagewesene Kumulation gleichzeitig auftretender Herausforderungen bewältigen müssen.“ Das Haushaltsvolumen steige um ca. 7,6 %, die Mittel zugunsten der Kommunen würden aber nur um 0,3 % angehoben. Das Land hält an der eigenen Schuldenbremse zulasten der kommunalen Haushalte fest und begründet diese Entscheidung mit einer angestrebten nachhaltigen, soliden und generationengerechten Haushaltspolitik.
Neben der schwachen Finanzausstattung durch das Land[2] haben nachfolgende Faktoren wesentliche Effekte auf das Planergebnis 2024 und den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum:
- Der Tarifabschluss und die voraussichtliche Anhebung der Besoldung[3] führen neben neu besetzten Stellen beispielsweise für den Klimaschutz und die Nachhaltigkeit und noch zu besetzenden Planstellen zu einer Steigerung der Personal- und Versorgungsaufwendungen von rund 4,39 Million Euro (+ 27 %) gegenüber dem Ergebnis 2022.
- Erhöhung der Kreis- und Jugendamtsumlage um ca. 2,8 Mio Euro gegenüber dem Ergebnis 2022 auf insgesamt 25.834.869 € in 2024 (+12,24 %).
- Kostenmehrungen und Inflationsentwicklung: Während sich Preissteigerungen stark bemerkbar machen, steigt der Anteil der Einkommenssteuer, welcher insbesondere bei der Finanzkraft für Wegberg eine entscheidende Rolle spielt, nur mäßig. Die ab 2024 bis 2027 anzuwendende Schlüsselzahl für die Einkommenssteuerverteilung ist leicht gesunken (ca. -0,5 %). Das Aufkommen der Einkommenssteuer für die Kommunen hat sich infolge von Steuerrechtsänderungen, dem Zukunftsfinanzierungsgesetz, dem Inflationsausgleichsgesetz, dem Jahressteuergesetz 2022 sowie dem noch zu verabschiedenden Wachstumschancengesetz nicht entsprechend der ursprünglichen Erwartungen entwickelt.
- Durch den Wegfall der Möglichkeit, eine Bilanzierungshilfe für finanzielle Folgeschäden aus der Corona- und der Ukraine-Krise einzustellen, kann die Ergebnisverschlechterung nicht mehr „vorgetragen“ werden.
- Die Betreuungskosten für die offene Ganztagsschule haben sich aufgrund der Neuausschreibung und den damit verbundenen höheren Anforderungen stark erhöht.
- Die Kosten für die Unterbringung, Versorgung und Integration von Asylsuchenden fällt in Wegberg nicht so schwer ins Gewicht, da der Erstaufnahmeeinrichtung immer noch mit 400 Plätzen angerechnet werden, sodass Wegberg relativ wenige Zuweisungen von Asylbegehrenden erhält, jedoch bei den Kostenerstattungen vollumfänglich entschädigt wird.
- Die bilanziellen Abschreibungen erhöhen sich durch die Anhebung des Vermögenswertes bei den Straßen und die voraussichtlich in Betrieb genommenen Anlagen. So beträgt die Abschreibung für die neue Feuerwache jährlich ca. 200.000 €.
- Bezüglich der Zinsentwicklung wird auf die Vorlage zum Schuldenbericht verwiesen.
- Es ist außerordentlich schwierig, die Höhe der volatilen Gewerbesteuer zu planen, zumal das Jahr 2023 mit einem Anstieg von knapp 40 % einen „Ausreißer“ in der Zeitreihe darstellt. Der Orientierungsdatenerlass sah eine Steigerung von 2022 nach 2023 um 4,2 % landesdurchschnittlich vor. 2022 wurde in Wegberg sogar ein leicht geringeres Ergebnis als 2021 erzielt. Im Vergleich zu 2019 hat sich das Gewerbesteuerergebnis ohne Anhebung des Hebesatzes und ohne die Ausweitung von Gewerbegebieten verdoppelt. Im nachfolgend ermittelten vorläufigen Gesamtergebnis ist die Gewerbesteuer eher zurückhaltend auf Basis des Ergebnisses aus 2022 nach den Vorgaben des Orientierungsdatenerlasses geplant. Eine hiervon abweichende optimistischere Planung bedarf sicher einer entsprechenden Begründung, welche die Kämmerin aufgrund vorgenannter Erläuterungen momentan nicht abgegeben werden kann. Es muss noch mit der Kommunalaufsicht erörtert werden, welche Steigerungsraten in dieser Fallgestaltung zulässig sind. Wenn die Vorgaben eines HSK gelten, muss allerdings nach einem bestimmten Berechnungsschema vorgegangen werden, welches in der nachstehenden Ergebnisplanung zunächst einmal zugrunde gelegt ist.
Die Stadt Wegberg hat keine üppige Eigenkapitalausstattung, sodass bei geplanten Fehlbeträgen relativ schnell über die fünfprozentigen Entnahmen, die ein HSK auslösen, zu diskutieren ist. Auch die Höhe der Ausgleichsrücklage ist nicht so stark, dass hiervon unter diesen Umständen lange gezehrt werden kann. Außerdem ist nicht zu verkennen, dass ein Sanierungsstau und das Aufschieben von Maßnahmen zu positiven Jahresabschlüssen in der Vergangenheit geführt hat.
Folgende tabellarische Auflistung zeigt auf, welche Ergebnisse der aktuell vorliegende, verwaltungsintern noch weiter zu diskutierende Planentwurf ausweist und welche Zielwerte zur Abwendung eines Haushaltssicherungskonzeptes zu erreichen wären:
| 31.12.2022 | 31.12.2023 | 31.12.2024 | 31.12.2025 | 31.12.2026 | 31.12.2027 |
Planergebnis nach Erfassung der Mittelanmeldungen und Prüfung von Planungsfehlern, jedoch vor Abschluss der Haushaltsgespräche mit den Fachbereichen |
| - 2.729.801 € | - 8.600.000 € | - 7.900.000 € | - 6.950.000 € | - 6.700.000 € |
Bestand Ausgleichsrücklage | 7.446.478 € | 4.716.677 € [4]
| - € |
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Bestand allgemeine Rücklage | 46.601.393 € | 46.601.393 € | 42.718.070 € | 34.818.070 € | 27.868.070 € | 21.168.070 € |
Entnahme nach Planergebnissen |
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| -8,33% | -18,49% | -19,96% | -24,04% |
5 % Entnahme entspricht: | 2.330.070 € | 2.330.070 € | 2.135.904 € | 1.740.904 € | 1.393.404 € | 1.058.404 € |
Die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes richtet sich nach den in § 76 GO NRW festgeschriebenen Eigenkapitalentnahmen:
- Verringern der allgemeinen Rücklage innerhalb eines Haushaltsjahres um ein Viertel oder
- in zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren um jeweils um mehr als ein Zwanzigstel.
Da die Ergebnisse nach vorliegendem Planstand nicht nur ein wenig über den vorgenannten Grenzen liegen, ist wahrscheinlich, dass ein neues Haushaltssicherungskonzept aufzustellen ist und Planverbesserungen zu entwickeln sind.
Für diesen Prozess ist entsprechend viel Zeit einzuplanen, zumal die Maßnahmenfindung sich erfahrungsgemäß nicht ganz einfach gestaltet.
Entwurf des 3. NKF Weiterentwicklungsgesetzes
Am 8.11.23 hat der Städte- und Gemeindebund NRW über den Referentenentwurf zum 3. NKF Weiterentwicklungsgesetz informiert, nachdem das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW am Vortag im Rahmen einer kurzfristig einberufenen Hauptverwaltungskonferenz hierüber berichtet hatte.
Schwerpunkte des Gesetzesentwurfes sind Nachbesserungen, die sich aus der Anwendungspraxis der letzten Jahre ergeben haben. Zum Beispiel hat kaum eine Stadt das Zeitziel erfüllt, den Jahresabschluss bis zum 31.03. des Folgejahres aufzustellen. Die Frist für die Zuleitung soll nun von drei auf sechs Monate verlängert werden.
Weiterhin ist landesweit feststellbar, dass die Jahresabschlüsse überwiegend bessere Ergebnisse als die vorweggegangene Planung ausweisen. Da es den wenigsten Städten gelingt, exaktere Ansätze zu bestimmen, soll die Möglichkeit der Erhöhung des globalen Minderaufwandes von 1 % auf maximal 2 % dazu beitragen, eine pauschale Verbesserung in der Planung einzurichten. Das Ministerium begründet in seinem Gesetzesentwurf, dass hierin kein Verstoß gegen die Haushaltsgrundsätze der Wahrheit und Klarheit gesehen wird zumal der globale Minderaufwand auf einzelne Teilpläne aufzuteilen ist.
Außerdem soll mit dem Gesetz die nachhaltige Finanzwirtschaft der Kommunen gestärkt werden. Dies soll durch die Ausweitung der Prüfungen von Finanzierungen erfolgen.
Eine weitere Erleichterung soll dadurch geschaffen werden, dass ein Jahresfehlbetrag in der mittelfristigen Ergebnisplanung vorgetragen werden kann. Weiterhin sollen Fehlbeträge aus Vor-Jahresabschlüssen mit der allgemeinen Rücklage verrechnet werden können.
Ob hierdurch in bestimmten Fällen die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes umgangen werden kann, bleibt abzuwarten. Jedenfalls entscheidet nach dem Gesetzesentwurf bei der Entnahme der allgemeinen Rücklage die Kommunalaufsicht, ob sie die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes verlangt. Neu ist ebenfalls die Regelung, dass der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung durch die Kommunalaufsicht zu genehmigen ist, wenn die Kommune ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen muss.
Es ist beabsichtigt, dass der Landtag im Februar 2024 über das Gesetz beschließen soll, erst danach darf es Anwendung beim Haushaltsbeschluss finden. Laut Städte- und Gemeindebund müssten „Kommunen, deren Haushalt auf der neuen Rechtslage beruhen solle, die Verkündung des Gesetzes abwarten.“[5]
Weiterer Verlauf der Haushaltsplanung 2024
In der Kämmerei und im Fachbereich Finanzen sind derzeit einige Stellen unbesetzt. Faktisch ist zur Zeit ein „Notbetrieb“ organisiert, sodass zwar die Haushaltsführung einschließlich Rechnungsworkflow, Kassen- und Steueramtsangelegenheiten bearbeitet werden, jedoch die Haushaltsplanung mit ganz geringer Personalstärke ausgestattet ist. Es besteht momentan nicht die Aussicht, dass verschiedene Stellen zügig nachbesetzt werden können, weil auf dem Arbeitsmarkt zur Zeit bekanntlich keine entsprechenden Bewerber/innen zu finden sind.[6]
Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingung wird folgende Zeitplanung vorgeschlagen:
November 2023:
- Abschluss der Besprechung mit den Fachbereichen, um etwaige Kürzungspotentiale zu identifizieren. In den ersten Besprechungen sind schon Kürzungen vorgenommen und zusätzlich ist eine Liste mit „diskutablen“ Ansätzen erstellt worden.
- Besprechung mit der Kommunalaufsicht, um Einvernehmen zur Anwendung von Steigerungsraten und zum Umgang mit dem Vorjahresergebnis zu erzielen.
Dezember 2023:
- Mitteilung an die Politik, welche Ergebnisse erzielt wurden. Falls es aufgrund von Fortschreibungen, durch den Einbezug eines verbesserten Ergebnisses aus 2023, durch Möglichkeiten, die das 3. NKF Weiterentwicklungsgesetz einräumt oder durch zulässige positive Annahmen von Steigerungsraten gelingen sollte, die Plandefizite derart zu verbessern, dass die HSK-Grenzen nicht überschritten werden, könnte ggfls. am 19.12. ein Haushaltsentwurf eingebracht werden. Voraussetzung ist allerdings, dass das 3. NKF Weiterentwicklungsgesetz schon angewendet werden dürfte. Für diesen Fall muss eine Erhöhung von Hebesätzen (Grundsteuer und Gewerbesteuer) eingeplant und bis zum 30.06.24 beschlossen werden.
Oder:
Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes
Dieser Prozess nimmt sehr viel mehr Zeit in Anspruch, da hier auch der Rat bei der Maßnahmenfindung und -auswahl einzubeziehen ist.
Januar 2024:
Hier wäre ggfls. unter Beteiligung eines externen Dritten, ein Zeitplan für die Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes aufzustellen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass im Hinblick auf eine sechswöchige Beratungszeit der Fraktionen zwischen Haushaltseinbringung und Haushaltsbeschluss und der mindestens vierwöchigen Genehmigungsphase eine straffe Zeittaktung erforderlich ist, um spätestens in der 2. Jahreshälfte einen bekanntgemachten Haushalt zu erhalten, mit dem gearbeitet werden kann.
Zur Haushaltseinbringung könnte der reguläre Termin am 12.03.24 und zur Beschlussfassung der 30.04.24 angesetzt werden.
[1] Der Orientierungsdatenerlass wurde in 2022 verspätet im November bekanntgegeben, daher war ein Zugriff hierauf planerisch nicht mehr möglich.
[2] Schlüsselzuweisungen lt. Modellrechnung für 2024: 7.568.172 €; Vorjahr: 6.988.323 €
[3] Es sind 8,5 % Besoldungssteigerung kalkuliert, für die Tariflich Beschäftigten sind momentan 12,5 % Steigerung durchschnittlich seitens des zuständigen Fachbereichs kalkuliert.
[4] Abzgl. Planergebnis 2023 (-3.089.848 €) einschl. konsumtive Ermächtigungsübertragungen (362.126 €). Bevor der Jahresabschluss 2023 nicht aufgestellt ist, muss der Planansatz zugrunde gelegt werden.
[5] Vgl. Mitteilung des StgB NRW vom 08.11.23 (Nr. 377/2023)
[6] Eine Stellenausschreibung aus dem Bereich Steuern wird derzeit gerade zum dritten Mal veröffentlicht
Anlagen
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(wie Dokument)
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