Entscheidungsvorlage - VO/0252/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt den folgenden Antrag:

 

Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, rechtliche und verbindliche Rahmenbedingungen für die Nutzung von Social-Media-Kanälen für die Stadt Wegberg und die Streetworkerin der Stadt Wegberg zu schaffen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Stadt Wegberg hat aktuell kein eigenes Social-Media-Angebot. In der Vergangenheit hat der Bürgermeister Informationen, die auch die Stadt Wegberg betreffen, über seinen privaten Account auf einer Social-Media-Plattform veröffentlicht.

 

Die Verwaltung sieht die Vorteile, die die Nutzung von Social-Media-Plattformen bringt. Sie sind kostengünstige und direkte Zugangsmedien zur Öffentlichkeit, steigern den Bekanntheitsgrad der Stadt, tragen zu einer Verbesserung des Images bei, erreichen neue Zielgruppen, stärken den Wirtschaftsstandort und sind besonders hilfreich bei der Darstellung der Stadt als moderner, familienfreundlicher und zukunftsorientierter Arbeitgeber.

Durch die Vernetzung der Stadt innerhalb der Sozialen Medien mit anderen Nutzenden dieser Plattformen entstehen Querverbindungen, die zu einer zusätzlichen Aufmerksamkeit und Bekanntheit führen. Insbesondere junge Menschen beziehen ihre Informationen vielfach nicht mehr aus den klassischen Medien, sondern informieren sich im Internet, insbesondere in den Sozialen Netzwerken.

 

Trotz der genannten Vorteile sind allerdings auch die datenschutzrechtlichen Bedenken zu berücksichtigen. Bislang wurden aufgrund der ungeklärten datenschutzrechtlichen Situation, Sozial-Media-Plattformen von der Verwaltung und den Außenstellen nicht genutzt. Durch ein aktuell anhängiges Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln wird in Zukunft die Klärung der Nutzungsmöglichkeit in Aussicht gestellt. Der Ausgang dieses Verfahrens wird durch die Verwaltung genau verfolgt. Mit einem zeitnahen abschließenden Ergebnis ist jedoch nicht zu rechnen.

 

Nach einer von der Verwaltung vorgenommenen Abwägung sieht die Verwaltung, wie oben dargestellt, einen großen und überwiegenden Vorteil durch die künftige Nutzung von Sozialen Netzwerken durch die Verwaltung sowie durch die Streetworkerin und die in der Schulsozialarbeit tätigen Mitarbeitenden schon vor einen endgültigen rechtlichen Klärung durch die Verwaltungsgerichte. Um möglichst viele Menschen zu erreichen, sollen zukünftig die Netzwerke „Facebook“ und „Instagram“ bedient werden, wie dies auch durch Bundes- und Landesbehörden sowie andere Kommunen, wie beispielsweise dem Kreis Heinsberg, bereits getan wird.

 

 

Für den Bereich der Verwaltung wird das Büro des Bürgermeisters, das bislang bereits für die Website der Stadt verantwortlich ist, die Pflege der Inhalte übernehmen. Dabei soll seitens der Nutzer auf die Kommentarfunktion verzichtet werden, um die im anderen Fall notwendigen zusätzlichen intensiven personellen Aufwendungen zu vermeiden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis. 

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