Entscheidungsvorlage - VO/0248/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach § 6 Kommunalabgabengesetz für das Land NRW (KAG) soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die Aufwendungen der kostenrechnenden Einrichtung decken.

 

Die Grundlage der Gebührenkalkulation im Bereich „Gewässerunterhaltung“ bilden die zu erwartenden Kosten und die endgültigen Betriebskostenabrechnungen.

 

Mit der Neufassung des Landeswassergesetzes Ende 2016 können auch die Personal- und Verwaltungskosten zur Durchführung und Ermittlung der Umlage umgelegt werden (vgl. § 64 Abs. 1 Satz 2 LWG). Als Gebührenmaßstab ist nur noch der Quadratmeter Grundstücksfläche für befestigte Flächen und unbefestigte Flächen zu Grunde zu legen. Dabei tragen die Eigentümer der befestigten Flächen 90 Prozent und die Eigentümer der übrigen Flächen 10 Prozent der Kosten (vgl. § 64 Abs. 1 Satz 7 LWG).

 

Für das Jahr 2024 werden Gesamtkosten in Höhe von 452.192 Euro (2023 waren es noch 378.651 Euro) erwartet. Da keine Überschusse mehr bestehen, konnten keine gebührenmindernd eingerechnet werden. Planerische Fehlbeträge müssen aufgefangen werden und erhöhen die Kosten.

 

Die Umlage des Schwalmverbandes beträgt 425.445 Euro (2023: 316.287 Euro). Der Eifel-Rur Verband erhebt 26.747 Euro (2023: 22.000 Euro) Umlage. Der große Unterschied zwischen den Verbänden besteht deshalb, weil die Stadt Wegberg beim Eifel-Rur Verband eine Umlage ohne Gegenleistung zahlt. Der Schwalmverband hingegen führt Leistungen im Stadtgebiet durch und hat zusätzlich ein viel größeres Einzugsgebiet. 62,2 km² Fläche befinden sich im Einzugsgebiet des Schwalmverbandes und 19,4 km² beim Eifel-Rur Verband.

 

Aufgrund der Gebührenbedarfsberechnung 2024 sind die Gebühren für die Einzugsgebiete Schwalmverband und Wasserverband Eifel-Rur anzupassen.

 

Aus den veränderten Kostenansätzen wurden nach der vorliegenden Gebührenkalkulation die neuen Gebührensätze ermittelt. Zum Vergleich werden die bisher geltenden Gebührensätze den neuen Sätzen gegenübergestellt:

 

 

 

Gebührensätze Schwalmverband:

 

Nutzungsart

Gebühr € / Ar 2023

Gebühr € / Ar 2024

nominale Veränderung gegenüber Vorjahr in €

prozentuale Veränderung zum Vorjahr

Befestigte Flächen

8,00

9,70

1,70

21,3%

Freiflächen

0,06

0,07

0,01

16,7%

Acker-, Weide-, Brachlandflächen

0,06

0,07

0,01

16,7%

Wald- und Forstflächen

0,06

0,07

0,01

16,7%

 

Gebührensätze Wasserverband Eifel-Rur:

 

Nutzungsart

Gebühr € / Ar 2023

Gebühr € / Ar 2024

Veränderung gegenüber Vorjahr in €

prozentuale Veränderung zum Vorjahr

Befestigte Flächen

1,68

1,78

0,10

6%

Freiflächen

0,01

0,01

-           

-           

Acker-, Weide-, Brachlandflächen

0,01

0,01

-           

-           

Wald- und Forstflächen

0,01

0,01

-           

-           

 

 

Aufgrund der für 2024 zu erwartenden Kosten- und Erlössituation schlägt die Verwaltung vor, die Gebührensätze für die befestigten und unbefestigten Flächen im Einzugsbereich der beiden Verbände zu erhöhen. 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die Verwaltung wir die aus der Gebührenkalkulation abgeleiteten Erträge und Aufwendungen in der Haushaltssatzung 2024 entsprechend berücksichtigen. Ein nicht unerheblicher Teil des Aufwandes an die Verbände darf nicht umgelegt werden.

 

Aus Gründen des Hochwasserschutzes war der Ankauf eines Objektes an der Hauptstraße erforderlich. Dieses Objekt wird nun abgerissen und danach erfolgt der Ausbau des Beeckbachs an der Stelle. Hierdurch verbleibt 2024 eine Summe von rund 70.000 €, die nicht umlagefähig ist und den städtischen Haushalt in voller Höhe belastet. Eine ähnliche Summe wird auch noch für 2025 erwartet, sodass sich diese Einzelmaßnahme auf über 200.000 € summiert.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg,

 

1. sich die in der Anlage beigefügte Kalkulation zu eigen zu machen.

 

2. Die anliegende Siebte Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Wegberg zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG zu beschließen.

 

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Anlagen

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