Entscheidungsvorlage - VO/0249/23
Grunddaten
- Betreff:
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Zweite Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) und von Fäkalschlämmen aus mobilen Toiletten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Stadtkämmerin
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
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Vorberatung
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28.11.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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19.12.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gebührensätze für Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben und von Fäkalschlämmen aus mobilen Toiletten wurden zuletzt 2021 neu kalkuliert.
Infolge einer Prüfung der Abwassergebührenkalkulation durch die beauftragte Kommunalagentur ergeben sich auch Veränderungen in der Kalkulation der vorgenannten Gebührenarten, die nun aufgegriffen werden.
Im Stadtgebiet sind heute noch 29 abflusslose Gruben (AG) und 118 Kleinkläranlagen erfasst.
Im Jahr 2018 wurden 968,1 m³, im Jahr 2019 1.002,2 m³ und im Jahr 2020 1.226,6 m³ Inhalte aus Kleinkläranlagen, abflusslosen Gruben und mobilen Toiletten bei der Kläranlage angeliefert.
2022 teilte sich die Anlieferung wie folgt auf:
- 1.020,5 m³ aus Kleinkläranlangen
- 551,5 m³ aus abflusslose Gruben
- 51,7 m³ aus mobilen Toiletten
Der Gebührensatz wurde dem jeweiligen Grad der Verschmutzung der abgefahrenen Schlämme angepasst. Hierbei wurden gerichtlich überprüfte Belastungswerte als auch Werte aus den Regelwerken der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. herangezogen.
Es wird auf die Kalkulation zur Satzung im Anhang verwiesen. Aus der Kalkulation ergibt sich, dass der Gebührensatz für Kleinkläranlagen stark angehoben werden muss. Hierdurch erhöht sich der Gesamtertrag der Gebühren auf ca. 21.200 €.
Im nächsten Jahr soll die Gebührenkalkulation gänzlich überarbeitet werden. Hierzu erfasst der Fachbereich Umwelt, Abwasser und Verkehr zunächst entsprechende Daten und trifft Vorbereitungen bzgl. der Transportübernahme des Abwassers. In diesem Rahmen müssen auch die Prüfprozesse organisiert werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Zweite Änderungssatzung der Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) und von Fäkalschlämmen aus mobilen Toiletten vom 21. Dezember 2017 zu beschließen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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383,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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139,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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188,4 kB
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