Entscheidungsvorlage - VO/0256/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Datum vom 03.12.23 hat die Fraktion Freie Wähler Wegberg den Antrag gestellt, für das Jahr 2024 ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen.

 

§ 76 GO NRW bestimmt, unter welchen Voraussetzungen zwingend ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen ist.

Seit dem 7. November 2023 liegt dem Landtag der Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung des NKF vor, der den Wegfall des § 76 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW beinhaltet. Dies bedeutet, dass eine Entnahme von der allgemeinen Rücklage von mehr als 5 % in zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren nicht zu der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes verpflichtet. Statt dieser gesetzlichen Vorgabe, soll die Kommunalaufsicht darüber entscheiden, ob die Kommune bei einer Entnahme der allgemeinen Rücklage ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen muss. Die zeitliche Planung sieht vor, dass das Gesetz im Februar 2024 in Kraft treten soll und somit bei der Haushaltsplanung 2024 angewendet werden kann.

 

Die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes erfordert eine hohe Bereitschaft von Politik und Verwaltung, sich mit der Haushaltslage intensiv auseinander zu setzen und Maßnahmen zur Konsolidierung zu entwickeln.

Dieser Prozess ist sehr zeitaufwendig und blockiert bis zur Bekanntmachung der Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept den Beginn neuer Investitionsvorhaben. Weiterhin beschränkt ein Haushaltssicherungskonzept den Handlungsspielraum insofern, dass zum Beispiel keine neuen freiwilligen Leistungen erbracht werden dürfen. Ein Haushaltssicherungskonzept bedarf der Genehmigung der Kommunalaufsicht, sodass ein solcher Haushalt auch von dieser Seite kritisch hinterfragt wird.

Andererseits eröffnet ein Haushalt mit Haushaltssicherungskonzept auch Möglichkeiten, höhere Fördersätze in Anspruch nehmen zu können.

 

Die Verwaltung legt 2023 den Entwurf einer Haushaltssatzung ohne ein Haushaltssicherungskonzept vor, um die Ausführung des Haushaltes zu beschleunigen. Nichtsdestotrotz sieht die Verwaltung die Notwendigkeit, auch ohne Vorgaben aus einem Haushaltssicherungskonzept, strenge Haushaltsdisziplin zu üben. Im Laufe des Jahres könnten Sparmaßnahmen weiterentwickelt werden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Wegberg erkennt, dass die Stadt Wegberg in ihrer mittelfristigen Finanzplanung einen nicht zu unterschätzenden Eigenkapitalverzehr vorsieht. Der Rat ist sich darüber bewusst, dass Maßnahmen zur Ertragssteigerung und Aufwandsreduzierung entwickelt werden müssen. Dies soll jedoch nicht im Rahmen eines Haushaltssicherungskonzeptes geschehen, sondern im Laufe des Jahres entwickelt werden und Niederschlag bei Beschlüssen mit finanziellen Belastungen finden. Insofern beschließt der Rat der Stadt Wegberg, den Antrag der Fraktion Freie Wähler Wegberg zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes abzulehnen.

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Anlagen

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