Entscheidungsvorlage - VO/0255/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Haushaltsplan ist intern abgestimmt. Die letzten Eingaben und Plausibilitätsprüfungen werden nun vorgenommen. Hieraus wird der Vorbericht mit dem analytischen Teil generiert.

Die Planungsvoraussetzungen und das Planergebnis werden in der Ratssitzung vorgestellt. Die momentan noch bestehende gesetzliche Grenze zur verpflichtenden Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes (vgl. § 76 GO NRW) wird nur sehr knapp unterschritten. Vor dem Hintergrund dieser engen Vorgabe und den weitgehend ausgeschöpften Planungsspielräumen ist im Jahr 2024 äußerste Haushaltsdisziplin geboten.

Die Kämmerin ist stark bemüht, den Entwurf der Haushaltssatzung in der Sitzung des Rates vorzulegen. Sollten die Unterlagen nun doch bis zum 19.12. nicht fertig gestellt werden können, erfolgt jedoch noch eine Veröffentlichung und zumindest ein digitaler Versand der Unterlagen vor dem Jahreswechsel.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt Kenntnis.

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Anlagen

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