Mitteilungsvorlage - VO/0271/24

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

Sachverhalt

In seiner Sitzung am 19.05.2020 (VO/103/20) beschloss der damalige Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergaben die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf den Dächern der vier städtischen Gebäude am Philosophenweg 88, der Grundschule in Wildenrath sowie der KiTa´s in Harbeck und in Merbeck.

Mit einer Mitteilung im WBVL am 24.05.2022 (TOP 1.10, VO/0108/22) hatte die Verwaltung über Zuwendungsbescheide für die vier PV-Anlagen aus dem Programm progress.nrw – Bereich Klimaschutztechnik „Förderung von PV-Dachanlagen mit einem Batteriespeicher auf kommunalen Gebäuden“  berichtet, über das die Verwal­tung zuvor Förderanträge gestellt hatte.

Die Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung der PV-Anlagen wurde vom Pla­nungs­büro Stickel aus Heinsberg durchgeführt. Den Auftrag zur Errichtung der Anlagen erhielt nach einem freihändigen Vergabe­verfahren die Firma Dirk Bürgstein Elektrotechnik aus Wassenberg am 20.10.2022.

Alle vier Anlagen wurden im April und Mai 2023 fertiggestellt und in Betrieb genom­men.

In der nachfolgenden Tabelle sind technischen Daten sowie die Gesamtbaukosten und die finanziellen Zuwendungen zusammengestellt.

 

Errichtete PV-Anlage

Leistung in kWp

Batterie-speicher in kWh

CO²-Ersparnis in Tonnen *1)

Zuwendung

Gesamt-baukosten *2)

Philosophenweg 88

011304 H916

8,61

5,12

61

*3) 27.000,- €

29.958,- €

GS Wildenrath

011304 H921

22,14

16,60

130

*3) 49.500,- €

61.243,- €

KiTa Harbeck

011304 H927

13,50

22,10

92

*3) 27.000,- €

48.997,- €

KiTa Merbeck

011304 H929

20,91

16,60

137

*4) 45.000,- €

58.174,- €

Summe

65,16

 

420

 

 

 

Folgende Erläuterungen zu den gelb hervorgehobenen Ziffern in der Tabelle:

*1)   Die CO²-Ersparnis ist über die Abschreibungsdauer der PV-Anlagen von 20 Jahren

gerechnet.

*2)   In den Gesamtbaukosten sind die Kosten der Lieferung und Installation der PV-Anla-

ge enthalten, sowie die Honorarkosten für die Anlagenplanung und für statische Über­prüfungen der Tragfähigkeit der Dach­konstruktion.

Aufgrund der Mehrwertsteuerbefreiung für die Errichtung von PV-Anlagen im Jahr 2023 sind die Kosten für die Anlagen selber als Nettobetrag in den jeweiligen Gesamt­kosten ent­halten.

*3)   Die Zuwendung wurde noch nicht ausgezahlt. Aufgrund der durch die Mehrwert- steuerbefreiung geringeren Gesamtbaukosten kann die Zuwendung gegebenenfalls geringer ausfallen als ursprünglich beschieden.

*4)   Die Zuwendung wurde bereits ausgezahlt.

 

 

Kosten und Finanzierung

Bei der Errichtung der Photovoltaikanlagen handelt es sich um Investitions­maß­nahmen. Die finanziellen Mittel wurden bereits im Haushaltsplan 2022 unter den in der Tabelle genannten Investitionsnummern zur Verfügung gestellt.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften nimmt Kenntnis.

 

Loading...