Mitteilungsvorlage - VO/0262/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1.

Liste der unerledigten Anträge nach § 2 der Geschäftsordnung

Die aktuelle Liste der noch offenen Anträge nach § 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse sowie der Bürgeranträge, die in die Zuständigkeit des Ausschusses für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften fallen, ist der Vorlage beigefügt (Anlage 1).

 

 

2.

Liste der laufenden Bauleitplanverfahren

Mit Bezug auf den Beschluss des Rates vom 01.09.2020 und des WBVL vom 30.11.2021 wird der Ausschuss mittels der beigefügten Liste (Anlage 2) in Verbindung mit der Kartenübersicht (Anlage 3) über den aktuellen Stand und den perspektivischen Abschluss der Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der laufenden Bebauungsplanverfahren inkl. dem Stand der Erschließungsplanung / Baureifmachung informiert.

 

 

3.

Neue Anträge der Fraktionen nach § 2 der Geschäftsordnung

Es liegt ein neuer Antrag der Fraktionen im Bereich der Zuständigkeit des WBVL vor (Anlage 4).

 

 

4.

Neue Bürgeranträge

Es liegen keine neuen Bürgeranträge im Bereich der Zuständigkeit des WBVL vor.

 

 

5.

15. FNP-Änderung / Bebauungsplan III-05, Arsbeck - Helpensteinstraße

Die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Umwandlung von Flächen in Wohnbauflächen, Grünflächen und Flächen für Gemeindebedarf wurde durch den Rat der Stadt Wegberg in der Sitzung am 24.10.2023 beschlossen.

Mit Schreiben vom 21.12.2023 wurde die beschlossene Änderung des Flächennutzungsplanes durch die Bezirksregierung Köln gemäß § 6 des Baugesetzbuches - BauGB genehmigt.

 

Nach dieser Genehmigung kann das Bebauungsplanverfahren III-05, Arsbeck - Helpensteinstraße fortgesetzt werden. Hierzu wurde dem Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergabe und Liegenschaften und dem Rat der Stadt Wegberg im Jahr 2022 eine städtebauliche Planung vorgelegt. Gemäß Ratsbeschluss vom 05.04.2022 soll diese Planung bei der Aufstellung der Bauleitplanung berücksichtigt werden.

 

Zurzeit prüft die Verwaltung die Möglichkeit für das Baugebiet eine zentrale Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien vorzusehen. Sollten die Rahmbedingungen den Einsatz eines wirtschaftliche Nahwärmesystem ermöglichen, wären die erforderlichen Versorgungsflächen für eine zentrale Nutzung von Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien in den Entwurf des Bebauungsplans aufzunehmen.

Nach Klärung dieses Punktes ist eine kurzfristige Erstellung der Vorentwurfsunterlagen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange vorgesehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften nimmt Kenntnis.

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Anlagen

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