Entscheidungsvorlage - VO/0778/08

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Kath. Kirchengemeinde St. Maternus Merbeck hatte angeregt, die auf dem Friedhof Merbeck befindlichen "Priestergräber" unter Denkmalschutz zu stellen. Es handelt sich um vier auf einer zusammenhängenden Grabfläche stehende Grabkreuze aus der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts. Sie bezeichnen die Ruhestätten von vier der ersten sechs Pfarrer der Pfarrgemeinde (s. Gutachten).

 

Das Antragsgesuch wurde an den Landschaftsverband Rheinland - Rheinisches Amt für Denkmalpflege - mit der Bitte um Erstellung eines Gutachtens weitergeleitet.

 

Aus dem vorliegenden Gutachten geht hervor, dass die Voraussetzungen des § 2 Denkmalschutzgesetz für die Einstufung als Baudenkmal erfüllt sind und eine Eintragung befürwortet wird. Die gutachterliche Stellungnahme ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Die hier wiedergegebene Empfehlung einer Eintragungsbegründung wird übernommen.

 

Unter der laufenden Nr. 65 der Denkmalliste ist zunächst die Kirche Merbeck seit 1985 erfasst. Im Jahre 1990 erfolgte eine Ergänzung des Eintrages u. a. bezüglich der gusseisernen Einfriedigung des Friedhofes sowie der neugotischen Kapelle. Es wird vorgeschlagen, die bestehenden Einträge nunmehr noch um einen Eintrag "Priestergräber" zu ergänzen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Es entstehen keine Kosten.

 

Alternativen:

… werden nicht vorgeschlagen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr beschließt, die Priestergräber auf dem Friedhof Merbeck in die Denkmalliste der Baudenkmäler einzutragen. Der bestehende Eintrag Nr. 65 ist entsprechend zu ergänzen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...