Entscheidungsvorlage - VO/0780/08
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung über den Erlass einer Denkmalbereichssatzung für den Ortskern Beeck; Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beteiligt:
- Erste Beigeordnete / Dezernat III
- Finale Freigabe:
- Tellers, Artur
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Entscheidung
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05.06.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit der Verwaltungsvorlage
Nr. VO/0560/07 hat die Verwaltung über die Inhalte einer Denkmalbereichssatzung
sowie über das Verfahren zur Aufstellung informiert. Der Ausschuss hatte
seinerzeit empfohlen, frühzeitig die Dorfgemeinschaft Beeck sowie den Vorstand
des Flachsmuseums über die Absicht zu informieren und anschließend die
Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Auf der Grundlage eines
Gutachtenentwurfes des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege hat sodann das
Informationsgespräch stattgefunden, zu dem zusätzlich noch Vertreter des
Heimatvereines sowie des Kirchenvorstandes eingeladen worden waren (die
Beteiligung der Öffentlichkeit steht noch aus). Die Absicht einer
Unterschutzstellung fand bei allen Vertretern uneingeschränkte Zustimmung. Die
zuständige Mitarbeiterin des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege nahm an diesem
Gespräch teil. Sie hat Anregungen aus dem Gesprächskreis aufgenommen und in die
mit Schriftsatz vom 17. 04. 2008 übersandte Fassung eingearbeitet. Das
Gutachten liegt der Vorlage als Anlage 1 bei.
Des Weiteren ist ein von
ihr entwickelter Entwurf eines Satzungstextes beigefügt (Anlage 2).
Zwischenzeitlich hat sich
die Verwaltung auf Anregung der Ortsvereine erneut auch noch einmal mit dem
Problem des Parkens auf dem Dorf-/Kirchplatz befasst.
Die Vertreter der
Dorfvereine hatten bereits in der Aussprache über die Denkmalbereichssatzung
nachgefragt, ob eine Stellplatzneuordnung Bestandteil der Satzung werden könne.
Dies ist aber aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Veränderungen werden aus
denkmalpflegerischen Gründen durchaus begrüßt, müssen aber nach anderen
Rechtsgrundlagen (Straßen- und Wegerecht) durchgeführt werden.
In einem nachfolgenden
Gespräch mit Vertretern der Dorfvereine wurde die Möglichkeit erörtert, die
Platzfläche zukünftig nur noch zwischen der Häuserzeile Kirchplatz Nrn. 6 - 12
und der vorhandenen Lindenreihe als Stellplätze für Bewohner und Besucher zu
nutzen. Die übrige Platzfläche (zwischen Lindenreihe und Kirche) könnte so
insgesamt für Außengastronomie genutzt und der Kirchplatz hierdurch
städtebaulich aufgewertet werden.
Die Verwaltung hat die
Absicht, die Öffentlichkeit im Rahmen der Beteiligung über die
Denkmalbereichssatzung auch über eine geänderte Nutzung des Parkraumes für PKW
zu informieren. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse können dann Grundlage für
eine weitere, separate Beratung sein.
Letztlich wäre im Rahmen
der Öffentlichkeitsbeteiligung noch die Anregung des Rheinischen Amtes für
Denkmalpflege aufzugreifen, ob und in welchem Umfange örtliche
Gestaltungsvorschriften nach der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
erlassen werden sollten, um dadurch abschließend noch solche Lücken zu
schließen, die dem Gesamtcharakter des Dorfplatzes unzuträglich sind (z.B.
Beschränkung der Größe von Werbeanlagen, einheitliche Farbgestaltung der
Dachflächen u.dgl.)
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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222,6 kB
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