Entscheidungsvorlage - VO/0780/08

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit der Verwaltungsvorlage Nr. VO/0560/07 hat die Verwaltung über die Inhalte einer Denkmalbereichssatzung sowie über das Verfahren zur Aufstellung informiert. Der Ausschuss hatte seinerzeit empfohlen, frühzeitig die Dorfgemeinschaft Beeck sowie den Vorstand des Flachsmuseums über die Absicht zu informieren und anschließend die Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

 

Auf der Grundlage eines Gutachtenentwurfes des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege hat sodann das Informationsgespräch stattgefunden, zu dem zusätzlich noch Vertreter des Heimatvereines sowie des Kirchenvorstandes eingeladen worden waren (die Beteiligung der Öffentlichkeit steht noch aus). Die Absicht einer Unterschutzstellung fand bei allen Vertretern uneingeschränkte Zustimmung. Die zuständige Mitarbeiterin des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege nahm an diesem Gespräch teil. Sie hat Anregungen aus dem Gesprächskreis aufgenommen und in die mit Schriftsatz vom 17. 04. 2008 übersandte Fassung eingearbeitet. Das Gutachten liegt der Vorlage als Anlage 1 bei.

 

Des Weiteren ist ein von ihr entwickelter Entwurf eines Satzungstextes beigefügt (Anlage 2).

 

Zwischenzeitlich hat sich die Verwaltung auf Anregung der Ortsvereine erneut auch noch einmal mit dem Problem des Parkens auf dem Dorf-/Kirchplatz befasst.

Die Vertreter der Dorfvereine hatten bereits in der Aussprache über die Denkmalbereichssatzung nachgefragt, ob eine Stellplatzneuordnung Bestandteil der Satzung werden könne. Dies ist aber aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Veränderungen werden aus denkmalpflegerischen Gründen durchaus begrüßt, müssen aber nach anderen Rechtsgrundlagen (Straßen- und Wegerecht) durchgeführt werden.

In einem nachfolgenden Gespräch mit Vertretern der Dorfvereine wurde die Möglichkeit erörtert, die Platzfläche zukünftig nur noch zwischen der Häuserzeile Kirchplatz Nrn. 6 - 12 und der vorhandenen Lindenreihe als Stellplätze für Bewohner und Besucher zu nutzen. Die übrige Platzfläche (zwischen Lindenreihe und Kirche) könnte so insgesamt für Außengastronomie genutzt und der Kirchplatz hierdurch städtebaulich aufgewertet werden. 

 

 

Die Verwaltung hat die Absicht, die Öffentlichkeit im Rahmen der Beteiligung über die Denkmalbereichssatzung auch über eine geänderte Nutzung des Parkraumes für PKW zu informieren. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse können dann Grundlage für eine weitere, separate Beratung sein.

 

Letztlich wäre im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung noch die Anregung des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege aufzugreifen, ob und in welchem Umfange örtliche Gestaltungsvorschriften nach der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen erlassen werden sollten, um dadurch abschließend noch solche Lücken zu schließen, die dem Gesamtcharakter des Dorfplatzes unzuträglich sind (z.B. Beschränkung der Größe von Werbeanlagen, einheitliche Farbgestaltung der Dachflächen u.dgl.)  

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch diesen Beschluss entstehen die üblichen Verwaltungskosten.

 

Alternativen:

keine Vorschläge

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr nimmt Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung für den geplanten Denkmalbereich durchzuführen und über das Ergebnis und das weitere Vorgehen zu berichten.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...