Entscheidungsvorlage - VO/0781/08
Grunddaten
- Betreff:
-
Verbesserung des Erscheinungsbildes der Friedhöfe im Stadtgebiet
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Beteiligt:
- Beigeordneter / Dezernat II
- Finale Freigabe:
- Schröder, Wilbert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Entscheidung
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05.06.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die CDU Fraktion im Rat
der Stadt Wegberg hat mit Schreiben vom August 2007 gem. § 20 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt
Wegberg den Antrag gestellt, das gesamte Erscheinungsbild der Friedhöfe im
Stadtgebiet durch geeignete Maßnahmen zu verbessern.
Vor einer Entscheidung
nimmt die Verwaltung zu den Punkten wie folgt Stellung:
Der Antrag der CDU Fraktion beinhaltet, dass die
Eingangstore zu den Friedhöfen die oftmals unansehnlich sind, gereinigt und neu
verzinkt werden sollen.
Die Friedhofstore in
Rath-Anhoven und Wildenrath sind in den letzten Jahren erneuert und die in
Wegberg und Rickelrath überarbeitet worden.
Die Friedhofstore in
Dalheim und Klinkum sind für das laufende Jahr 2008 zur Erneuerung bzw. Überarbeitung vorgesehen. Eine
Überarbeitung des Friedhofstores Dalheim ist laut Auskunft einer Fachfirma (s.
Anlage 1) nicht rentabel. Die Kosten für eine Neuanschaffung belaufen sich lt.
beiliegendem Kostenvoranschlag (s. Anlage 1) auf ca. 2.320,50
EURO. Alternative wäre der Verzicht auf ein Friedhofstor und das
Einsetzen eines Altstadtpollers. Diese
Vorgehensweise hat sich auf anderen Friedhöfen bewährt.
Das Friedhofstor Klinkum
wurde offensichtlich wieder mit einem Fahrzeug beschädigt. Die Überarbeitung
der Toranlage verursacht voraussichtlich Kosten von ca. 2.000,00 EURO (s. Anlage
2). Alternativ könnte auch hier das Tor durch einen Altstadtpoller ersetzt
werden.
Lt. tel. Auskunft der Fa.
Metallbau Theissen, Wegberg/Tüschenbroich wäre diese bereit, das Friedhofstor
Tüschenbroich zum Selbstkostenpreis von ca. 700,-- Euro zu überarbeiten (Sandstrahlen,
Entzinken und erneutes Verzinken, sowie Pulverbeschichten). Ebenso könnte auch
auf dem Friedhof Tüschenbroich ein Altstadtpoller das bisherige Tor ersetzen.
Die restlichen
Friedhofstore werden im Rahmen der laufenden Unterhaltung wenn nötig
überarbeitet.
Es wird geschildert, dass die Zaunanlagen teilweise
marode bzw. abgerissen oder umgeknickt sind. Um das optisch ansprechende Bild
des Friedhofes wieder herstellen zu können soll hier ggf. über die Einfassung
dieser Bereiche mit einer Hecke nachgedacht werden.
Auf den Friedhöfen
Rickelrath und Wildenrath sind die Zaunanlagen, die in einem sehr schlechten
Zustand waren, bereits erneuert worden. Es ist der Verwaltung zum jetzigen
Zeitpunkt kein anderer Friedhof bekannt, bei dem eine neue Zaunanlage dringend von
Nöten ist. Sollten aus Sicht des Ausschusses weitere Zaunanlagen ersetzt werden
müssen, sind die Kosten aus den beiliegenden Kostenvoranschlägen ersichtlich
(s. Anlagen 3 - 5).
Die Anpflanzung von Hecken,
wie im Antrag angeregt, wird aus Sicht der Verwaltung nicht favorisiert, da
hier der wiederkehrende Pflegeaufwand und damit die Folgekosten den Gebührenhaushalt
negativ belasten. (siehe Anlage 5).
Es wird angeregt, die Grabfelder für anonyme
Bestattungen mit einer kleinen Heckenbepflanzung einzufassen. Die Grabfelder
sollten gestalterisch ansprechend angelegt werden, zum Beispiel durch
Raseneinsaat oder Grobkies. Zudem sei die bisherige Kennzeichnung mit einem
kleinen Hinweisschild nicht ausreichend.
Die Kennzeichnung von
anonymen Grabfeldern durch Heckenbepflanzungen erscheint aus vorgenanntem Grund
(Pflegeaufwand) nicht empfehlenswert. Zudem würde jede Erweiterung oder
Veränderung des Grabfeldes zwangsläufig eine Veränderung der Heckenbepflanzung
nach sich ziehen. Des Weiteren ist bei einer Bepflanzung und Einfassung der
anonymen Grabfelder zu berücksichtigen, dass Zugang bzw. Zufahrt für Friedhofsfahrzeuge,
Sargwagen und Trauergäste erhalten bleiben müssen. Daher sollten anonyme
Grabflächen mindestens von 2 Seiten zugänglich sein.
Sollte der Ausschuss einen
Beschluss dahingehend fassen, die Anonymgrabfelder, wie im Antrag der CDU
Fraktion vorgeschlagen, zu verändern wird auf die anfallenden Kosten (s. Anlage
6) hingewiesen.
Berechnung: 53,55 EURO je lfd. m x 460 m = 24.633,00
EURO
Auch hier sind die
Folgekosten (jährlicher Heckenschnitt, verkleinerte Rasenschnittflächen) zu berücksichtigen.
Des Weiteren weist die
Verwaltung darauf hin, dass Buchsbaum seit einigen Jahren in der hiesigen
Gegend einer Pilzerkrankung unterliegt. Die Einfassung des Anonymfeldes
Rath-Anhoven wurde z. B. auf Grund dieser Erkrankung innerhalb von ca. 2. Jahren vernichtet.
Die Nachbearbeitung der
Anonymgrabflächen durch Raseneinsaat wird, wenn möglich, durchgeführt. Allerdings
stellt sich das Problem der Nutzung bei Folgebestattungen (Betreten und Befahren der Fläche,
Lagerung des Grabaushubs). Darüber hinaus ist Rasennachsaat nur während der
Vegetationszeit möglich.
Der Einsatz von Rollrasen
wird derzeit auf dem Wiesengrabfeld des Friedhofes Klinkum getestet, verursacht
jedoch erhöhte Kosten, die sich ebenfalls auf den Gebührenhaushalt auswirken. Eine
Darstellung der Kosten ergibt sich aus den beiliegenden Berechnungen des
Baubetriebshofes (s. Anlage 7.1)
Ermittelt wurde eine
vorhandene Anonymgrabfläche von ca. 2800 qm.
Unter Zugrundelegung der
Kostenaufstellung des Baubetriebshofes würde die Umgestaltung der
Anonymgrabflächen folgende Kosten verursachen:
Berechnung: 24,00
EURO x 2800 qm = 67.200,00 EURO
Die angeregte Gestaltung
ausschließlich mit Grobkies ist aus Sicht der Verwaltung nicht realisierbar.
Zunächst muss auch hier
wie bereits oben dargelegt, die Problematik der Nutzung (Sargwagen,
Friedhofsfahrzeuge, usw.) berücksichtigt werden. Hinzu kommt, dass Absackungen
und Fahrspuren beim wiederkehrenden Auffüllen mit Grobkies dazu führen, dass
die Bestattungsbereiche zunehmend aus Kies bestehen. Die Pflege der mit
Grobkies gestalteten Flächen kann auf Dauer nur als unzureichend empfunden
werden. Die gärtnerische Unterhaltung
der Fläche würde zwangsläufig einen hohen Einsatz von Spritzmitteln erfordern,
was aus Sicht der Verwaltung im Bereich
der Gräber nicht gewünscht ist. Im Übrigen sollten Herbizide nur sehr
zurückhaltend eingesetzt werden.
Die verwendeten
Hinweisschilder sind vor einiger Zeit dem Haupt- und Finanzausschuss
vorgestellt worden. Der Ausschuss sah die Größe der Hinweisschilder unter
Berücksichtigung der Bedeutung anonymer Grabfelder als ausreichend an.
Auf den Friedhöfen
Rath-Anhoven und Wegberg befinden sich keine Hinweisschilder zu den anonymen
Grabfeldern, da diese Grabfelder mit einem Gedenkstein versehen sind. Ein
solcher ist auch in Zusammenarbeit mit dem Dorfausschuss Dalheim für den
dortigen Friedhof geplant. Derartige Gedenksteine wurden von Bürgerinnen und
Bürgern bei der Karfreitagsführung auf dem Friedhof Wegberg im Rahmen der
"Kokiwoche" sehr begrüßt und auch für andere Bereiche, wie das
Aschestreufeld, gewünscht.
Evtl. fehlende
Hinweisschilder auf den Friedhöfen Merbeck, Rickelrath und Wildenrath werden
vom städtischen Baubetriebshof kurzfristig aufgestellt.
Es wird auf brachliegende Bestattungsflächen, die in
der Vegetationszeit gärtnerisch gepflegt werden müssen aufmerksam gemacht.
Diese Flächen sollten nicht zur Materiallagerung genutzt werden.
Auf den durch den
städtischen Baubetriebshof gepflegten Friedhöfen werden brachliegende
Bestattungsflächen als Rasen-, Gehölz- oder Waldflächen vorgehalten und ihrem
Bewuchs entsprechend gepflegt, damit sich diese nicht genutzten Flächen in ein
harmonisches Gesamterscheinungsbild einfügen.
Nur in besonderen Einzelfällen,
z. B. bei mehreren Bestattungen in kurzer Folge auf einem Friedhof, verbleibt
Material (Schaltafeln, Querstreben, Holzbohlen etc.) vor Ort. Auf Wunsch der Friedhofnutzer gibt es auf den
Friedhöfen einen Lagerplatz für Mutterboden und/oder Verfüllmaterial, damit absackende
Gräber neu angefüllt werden können (s.
Anlage 8: Schreiben des Baubetriebshofes).
Des Weiteren soll die Qualität der Rasenpflege
hinsichtlich der Sorgfalt und Gründlichkeit bei der Durchführung der Arbeiten
verbessert werden. Die Intervalle der Mäharbeiten sollen entsprechend angepasst
werden. Das Mähgut bleibt oftmals auf den Rasenflächen liegen bzw. wird teilweise auf Wege und Gräber ausgeworfen.
Auf den durch den
städtischen Baubetriebshof gepflegten Friedhöfen erfolgt ein regelmäßiger, der
Vegetation angepasster Rasenschnitt. Damit ist gewährleistet, dass eine
Grashöhe von 10 cm nicht überschritten wird. Die Friedhofsgärtner sind
angewiesen, eventuell verbleibendes Schnittgut unverzüglich aufzunehmen und
Gräber zu reinigen. In den letzten Jahren wurden keine Beschwerden
diesbezüglich vorgetragen (s. Anlage 8:
Schreiben des Baubetriebshofes).
Der gleiche Pflegestandard
wurde auch für die Pflege durch Privatunternehmen in Auftrag gegeben. Auch hier
sind in den letzten Jahren nur ganz vereinzelt Beschwerden bekannt geworden. Dem
Auftragnehmer, dem ab Mai 2008 der Zuschlag für die Pflege erteilt wurde, wurde
bei Vergabe durch die Verwaltung noch einmal schriftlich die Beachtung dieser
Vorgaben aufgetragen. In der vorgenannten Ausschreibung sind 16 Rasenschnitte
für eine Vegetationszeit festgeschrieben. Auch mit dem Baubetriebshof sind
diese Intervalle vereinbart.
Sollten weitere
Rasenschnitte beschlossen werden, würde ein erhöhter Kostenaufwand entstehen,
der lt. Berechnung des Baubetriebshofes (s. Anlage 7.1) jährliche Mehrkosten
von 800,00 EURO pro zusätzlichem Schnitt für die Großflächen verursachen würde.
Berechnung: 40.000 qm x
0,02 Euro = 800,00 EURO pro Mähgang.
Kleinflächen, deren qm
nicht bestimmbar sind, da sie sich ständig verändern (z. B. abgeräumte Gräber
bzw. Grabfelder) verursachen einen erheblich größeren Kostenaufwand (s.
Berechnung Baubetriebshof Anlage 7.1).
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die auf den
Friedhöfen befindlichen Bäume im Hinblick auf die Verkehrssicherungspflicht
regelmäßig zu überprüfen sind und gegebenenfalls notwendige Fäll- oder
Erhaltungsmaßnahmen zeitnah durchzuführen sind.
Die
Verkehrssicherungspflicht wird genauestens wahrgenommen. Die entsprechenden Bäume werden schnellst möglich
bearbeitet, geschnitten oder entfernt. Die Kosten für notwendige Fäll- oder
Erhaltungsmaßnahmen betrugen für das Jahr 2007 zum Beispiel 5.540,00 €.
Des Weiteren werden die unbefestigten Friedhofswege
bemängelt, die bei Tauwetter bzw. nach starken Niederschlägen derart
aufweichen, dass ein sicheres Begehen dieser Wege unmöglich ist. Eine Änderung
im Bereich des Unterbaues dieser Wege zur besseren Ableitung des
Niederschlagswassers wird angeregt.
In den letzten Jahren sind
die Wege auf den Friedhöfen des Stadtgebietes sukzessive bearbeitet und immer
wieder neue rote Asche aufgebracht worden. Die Wege wurden mit einer
Kreiselegge, zumindest teilweise, mit großem Erfolg überarbeitet. Lediglich die
Friedhöfe Merbeck, Arsbeck und teilweise Klinkum benötigen noch neue rote
Asche. Das Einarbeiten "Roter Asche" ist hier für das laufende Jahr
bei vorhandenen Haushaltsmitteln geplant.
Allerdings darf das bis
hier Geschilderte nicht so gewertet werden, dass daraus abzuleiten wäre, die
Friedhofswege im Stadtgebiet seien in einem guten Zustand. Eine stetige
Bearbeitung scheint jedoch, wie das Erreichte zeigt, im Rahmen der zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel eine Verbesserung zu bringen.
Eine Ausnahme stellt hier
aus Sicht der Verwaltung der alte Teil des Friedhofes Wegberg dar. Die Qualität
der Wege dort ist sehr schlecht. Hinzu kommt, dass diese Wege schon auf Grund
der Friedhofsgröße sehr stark mit Fahrzeugen frequentiert werden.
Hier stellt sich die
Frage, ob diese Wege nicht, wie im Antrag der CDU-Fraktion dargestellt, durch
Bearbeitung des Unterbaues verbessert werden können.
Dies ist jedoch unter
Berücksichtigung der nachstehend dargestellten Kostenaufstellung mit den
bereitstehenden Haushaltsmitteln nicht machbar.
Laut Aufmaßprotokoll des
Fachbereiches 201 vom Mai 2001 haben die Friedhöfe der Stadt Wegberg folgende
ersichtliche wassergebundene Wegeflächen:
Arsbeck
1.650 m²
Beeck
3.200 m²
Dalheim
1.940 m²
Klinkum
1.860 m²
Merbeck
1.950 m²
Rath-Anhoven
2.798 m²
Rickelrath 560 m²
Tüschenbroich 800 m²
Wegberg
4.050 m²
Wildenrath 1.465
m²
20.273 m²
Eine Verbesserung des
Unterbaus, wie im Antrag für alle wassergebundenen Wege angeregt, würde
nachfolgende Kosten, basierend auf beiliegender Berechnung des Baubetriebshofes
(pro m² 13,63 € / siehe Anlage 9), verursachen.
Berechnung: 20.273 m² x 13,63
€ = 276.320,00 €
In diesem Betrag ist der
erhöhte Aufwand bei Wegen, die schmäler als 3 m sind (s. Berechnung des
Baubetriebshofes), unberücksichtigt.
Basierend auf den neueren
Kostenrechnungsmodellen für das Friedhofswesen und der Vorgabe, dass Friedhöfe
kostenrechnende Einrichtungen sind, ist dieser Betrag auf alle Grabarten zu
gleichen Teilen umzulegen.
Würde der ermittelte
Kostenaufwand als einmalige investive Maßnahme auf 20 Jahre abgeschrieben,
würde die jährliche kalkulatorische Abschreibung 13.816,00 € betragen,
die jährliche kalkulatorische Verzinsung
8.289,60 €. Dadurch bedingt müsste die Gebühr je Grab, unabhängig von der
Grabart, um 85,00 € angehoben werden.
Berechnung:
Kalkulatorische
Abschreibung, Afa: 276.320,00 € : 20 = 13.816,00 € : 261 = 52,93
€
Kalkulatorische Verzinsung
im Durchschnitt: 276.320,00 € : 2 x 6% : 261 = 31,76 €
Afa + Zinsen: 52,93
€ + 31,76 € = 84,69 € je vergebenem Grab im Jahr
Wird die Investition über
mehrere Jahre mit Teilbeträgen abgewickelt, würde sich der Erhöhungsbetrag
gestaffelt von Jahr zu Jahr aufbauen.
Angeregt, wird diese
Maßnahme/n bei der anstehenden Anpassung der Friedhofsgebühren bereits zu
berücksichtigen. Die tatsächliche Umsetzung sollte aber zeitnah erfolgen, da
sonst die Abschreibung und Verzinsung als periodenfremder Aufwand wieder aus der
Gebührenbedarfsberechnung herauszurechnen wären.
Im Zuge der Vorlage des hier behandelten CDU-Antrages
an den Haupt- und Finanzausschuss und der dort angeregten Verweisung des
Antrages in den Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr hat die
SPD-Fraktion angeregt, im Zusammenhang mit dem o. a. Antrag auch Aussagen zu
a) Reinigung der Friedhofshallen und
b) das Befahren der Friedhöfe
zu machen.
Die Verwaltung nimmt
hierzu wie folgt Stellung:
zu a)
Die Friedhofshallen im
Stadtgebiet (Ausnahme: Beeck) werden auf Grund vertraglicher Vereinbarungen von
der Fa. Spelters – Gebäudereinigung - vor und nach jeder Nutzung
gereinigt. Wird die Nutzung einer Friedhofshalle beim Friedhofsamt angemeldet,
wird die o. a. Firma per Fax über den anstehenden Termin informiert, damit die
Halle termingerecht gereinigt werden kann.
Die Nutzungszahlen für die
städtischen Friedhofshallen sind auf Grund der von den Bestattern angebotenen
Verabschiedungsräume stark rückläufig. Dadurch, dass die kath. Kirche in
jüngster Zeit verstärkt Trauerfeiern nach den Totenmessen in den jeweiligen
Pfarrkirchen gestaltet, verringert sich die Nutzung der Trauerhallen auch
hierdurch. Besonders in den ohnehin geringer genutzten Friedhofshallen, z. B.
in Dalheim, Rath-Anhoven und Wildenrath, kann es dadurch zu größeren
Reinigungsintervallen kommen.
zu b)
Nach § 5 Abs. 3 der
Friedhofssatzung ist es auf den Friedhöfen im Stadtgebiet insbesondere nicht
gestattet
„a) die Wege mit
Fahrzeugen aller Art zu befahren, ausgenommen sind Kinderwagen und Rollstühle
sowie Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung und für den Friedhof zugelassener
Gewerbetreibender wie Bestatter, Steinmetze und Gärtner bis zu einem zulässigen
Gesamtgewicht von 3,5 t."
Laut Auskunft des
Baubetriebshofes entsprechen die auf den Friedhöfen genutzten Fahrzeuge diesen
Anforderungen. Gewerbetreibende, die ihre Tätigkeit auf den Friedhöfen im
Stadtgebiet ausüben, müssen gem. § 6 Abs. 1 der Friedhofsordnung eine Zulassung
zur Gewerbeausübung beantragen. Im Zulassungsschreiben wird u. a. darauf hingewiesen, dass nur Hauptwege
befahren werden dürfen, wo eine Beschädigung der Wegränder und Gräber
ausgeschlossen ist.
Unter den gleichen
Voraussetzungen wird auch Schwerbehinderten, auf Antrag die Genehmigung erteilt
Friedhöfe im Stadtgebiet zu befahren.
Werden Verstöße gegen
diese Auflagen bekannt, werden diese durch die Friedhofsverwaltung geahndet.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschläge:
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Friedhofstore |
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Auf beiden Friedhöfen sind
die Toranlagen durch den Einsatz von 4 Altstadtpollern (Kosten lt.
Baubetriebshof insgesamt ca. 1.000,00 EURO) zu ersetzen. Die Mittel sind für
das kommende Jahr in den Teilfinanzplan „Investitionen“ unter
Produkt 13 05 00 „Friedhöfe“ aufzunehmen. |
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Alternative:
Ø Das Friedhofstor Dalheim ist zu erneuern. Die Mittel
in Höhe von 2.320 € sind für das kommende Jahr in den Teilfinanzplan
„Investitionen“ unter Produkt 13 05 00 „Friedhöfe“
aufzunehmen. Ø Das Friedhofstor Klinkum ist zu restaurieren. Ø Das Friedhofstor Tüschenbroich soll durch die Fa.
Metallbau Theissen überarbeitet werden. Kosten:
ca. 5.700 EURO. Die
Mittel in Höhe von 3.380 € stehen im Teilergebnisplan „Sicherheit
und Ordnung“ des
laufenden Haushalts unter dem Produkt 13 05 00 „Friedhöfe“ als Unterhaltungsaufwand zur Verfügung. |
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Zaunanlagen, Anonymfelder, Hecken |
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Die Verwaltung schlägt vor, es bei der bisherigen
Vorgehensweise zu belassen. Mehrkosten: Keine. |
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Alternative: Anpflanzung von Hecken bzw. Erstellen von
Zaunanlagen Es entstehen erhebliche Mehrkosten entsprechend der
in den Anlagen dargestellten Kalkulationen. Konkrete Zahlen hängen von dem
differenzierten Auftrag je Friedhof ab. Hierzu ist jeweils ein konkretes
Leistungsverzeichnis, eine Ausschreibung und ggf. ein Beschluss vor
Auftragsvergabe erforderlich. |
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Anonymfelder / Rollrasen |
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Die Verwaltung schlägt vor, es bei der bisherigen
Vorgehensweise zu belassen. Mehrkosten: Keine |
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Alternative: Anonymgrabfelder auf den Friedhöfen im Stadtgebiet
Wegberg werden mit Rollrasen ausgelegt. Kosten: Die entstehenden Mehrkosten (s. Anlagen zur Beschlussvorlage)
sind im Haushalt überplanmäßig bereitzustellen und bei der Friedhofsgebührenkalkulation
zu berücksichtigen. |
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Hinweisschilder |
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Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung
auf Grund der früher geführten Diskussion zur Kenntnis. Mehrkosten: Keine |
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Alternative: Aufstellung einer größeren Beschilderung Kosten: Die Mittel stehen im Teilergebnisplan
„Sicherheit und Ordnung“
des laufenden Haushalts unter dem Produkt 13 05 00 „Friedhöfe“
als Unterhaltungsaufwand zur Verfügung. Die konkrete Höhe hängt von der noch
auszuwählenden Gestaltung ab. |
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Rasenpflege
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Die Verwaltung schlägt vor, die bisherige Praxis
beizubehalten. Mehrkosten: Keine |
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Alternative: Zusätzliche
Pflegeschnitte Kosten: je Pflegegang ca. 1.600,00 EURO (800 €
Großflächen, 800 € Kleinflächen) Mittel sind überplanmäßig bereitzustellen. Friedhofsgebühren sind entsprechend dem
Kostendeckungsprinzip anzupassen. Für die fremdvergebenen Friedhöfe sind
entsprechende Aufträge durch die Verwaltung zu erteilen. |
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Verkehrssicherungspflicht |
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Die Stadt ist der Verkehrssicherungspflicht
nachgekommen. Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zur Kenntnis. |
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Alternativen: Keine |
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Überarbeitung der wassergebundenen Friedhofswege |
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Die Verwaltung schlägt vor, mit Rücksicht auf die
Gebührenhöhe an der bisherigen Praxis zunächst festzuhalten und die Wege bei
Bedarf zu überarbeiten. Kosten: Die Kosten werden jährlich als
Unterhaltsaufwand für den jeweiligen Haushalt kalkuliert. |
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Alternative: Die Verwaltung möge die Wegeflächen entsprechend
den in der Vorlage dargestellten Maßnahmen in Folgejahren ausbauen. Kosten und Finanzierung: Die Überarbeitung der gesamten wassergebundenen
Wegefläche verursacht Kosten in Höhe von 276.320,00 EURO. Die erforderlichen
Mittel sind als Gesamtmaßnahme oder als Teilmaßnahme für das kommende Jahr oder die weiteren
Jahre jeweils in den Teilfinanzplan
„Investitionen“ unter Produkt 13 05 00 „Friedhöfe“
aufzunehmen. Die kalkulatorischen Kosten sind in der Gebührenbedarfsberechnung
zu berücksichtigen. |
Anlagen
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