Entscheidungsvorlage - VO/0781/08

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die CDU Fraktion im Rat der Stadt Wegberg hat mit Schreiben vom August 2007 gem.  § 20 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg den Antrag gestellt, das gesamte Erscheinungsbild der Friedhöfe im Stadtgebiet durch geeignete Maßnahmen zu verbessern.

 

Vor einer Entscheidung nimmt die Verwaltung zu den Punkten wie folgt Stellung:

 

 

Der Antrag der CDU Fraktion beinhaltet, dass die Eingangstore zu den Friedhöfen die oftmals unansehnlich sind, gereinigt und neu verzinkt werden sollen.

 

Die Friedhofstore in Rath-Anhoven und Wildenrath sind in den letzten Jahren erneuert und die in Wegberg und Rickelrath überarbeitet worden.

Die Friedhofstore in Dalheim und Klinkum sind für das laufende Jahr 2008 zur Erneuerung  bzw. Überarbeitung vorgesehen. Eine Überarbeitung des Friedhofstores Dalheim ist laut Auskunft einer Fachfirma (s. Anlage 1) nicht rentabel. Die Kosten für eine Neuanschaffung belaufen sich lt. beiliegendem Kostenvoranschlag (s. Anlage 1) auf ca.  2.320,50  EURO. Alternative wäre der Verzicht auf ein Friedhofstor und das Einsetzen eines Altstadtpollers.  Diese Vorgehensweise hat sich auf anderen Friedhöfen bewährt.

 

Das Friedhofstor Klinkum wurde offensichtlich wieder mit einem Fahrzeug beschädigt. Die Überarbeitung der Toranlage verursacht voraussichtlich Kosten von ca. 2.000,00 EURO (s. Anlage 2). Alternativ könnte auch hier das Tor durch einen Altstadtpoller ersetzt werden.

 

Lt. tel. Auskunft der Fa. Metallbau Theissen, Wegberg/Tüschenbroich wäre diese bereit, das Friedhofstor Tüschenbroich zum Selbstkostenpreis von ca. 700,-- Euro zu überarbeiten (Sandstrahlen, Entzinken und erneutes Verzinken, sowie Pulverbeschichten). Ebenso könnte auch auf dem Friedhof Tüschenbroich ein Altstadtpoller das bisherige Tor ersetzen.

 

Die restlichen Friedhofstore werden im Rahmen der laufenden Unterhaltung wenn nötig überarbeitet.

 

 

Es wird geschildert, dass die Zaunanlagen teilweise marode bzw. abgerissen oder umgeknickt sind. Um das optisch ansprechende Bild des Friedhofes wieder herstellen zu können soll hier ggf. über die Einfassung dieser Bereiche mit einer Hecke nachgedacht werden.

 

Auf den Friedhöfen Rickelrath und Wildenrath sind die Zaunanlagen, die in einem sehr schlechten Zustand waren, bereits erneuert worden. Es ist der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt kein anderer Friedhof bekannt, bei dem eine neue Zaunanlage dringend von Nöten ist. Sollten aus Sicht des Ausschusses weitere Zaunanlagen ersetzt werden müssen, sind die Kosten aus den beiliegenden Kostenvoranschlägen ersichtlich (s. Anlagen 3 - 5).

Die Anpflanzung von Hecken, wie im Antrag angeregt, wird aus Sicht der Verwaltung nicht favorisiert, da hier der wiederkehrende Pflegeaufwand und damit die Folgekosten den Gebührenhaushalt negativ belasten. (siehe Anlage 5).

 

 

Es wird angeregt, die Grabfelder für anonyme Bestattungen mit einer kleinen Heckenbepflanzung einzufassen. Die Grabfelder sollten gestalterisch ansprechend angelegt werden, zum Beispiel durch Raseneinsaat oder Grobkies. Zudem sei die bisherige Kennzeichnung mit einem kleinen Hinweisschild nicht ausreichend.

 

Die Kennzeichnung von anonymen Grabfeldern durch Heckenbepflanzungen erscheint aus vorgenanntem Grund (Pflegeaufwand) nicht empfehlenswert. Zudem würde jede Erweiterung oder Veränderung des Grabfeldes zwangsläufig eine Veränderung der Heckenbepflanzung nach sich ziehen. Des Weiteren ist bei einer Bepflanzung und Einfassung der anonymen Grabfelder zu berücksichtigen, dass Zugang bzw. Zufahrt für Friedhofsfahrzeuge, Sargwagen und Trauergäste erhalten bleiben müssen. Daher sollten anonyme Grabflächen mindestens von 2 Seiten zugänglich sein.

Sollte der Ausschuss einen Beschluss dahingehend fassen, die Anonymgrabfelder, wie im Antrag der CDU Fraktion vorgeschlagen, zu verändern wird auf die anfallenden Kosten (s. Anlage 6) hingewiesen.

 

Berechnung:   53,55 EURO je lfd. m x 460 m = 24.633,00 EURO

 

Auch hier sind die Folgekosten (jährlicher Heckenschnitt, verkleinerte Rasenschnittflächen)  zu berücksichtigen.

 

Des Weiteren weist die Verwaltung darauf hin, dass Buchsbaum seit einigen Jahren in der hiesigen Gegend einer Pilzerkrankung unterliegt. Die Einfassung des Anonymfeldes Rath-Anhoven wurde z. B. auf Grund dieser Erkrankung  innerhalb von ca. 2. Jahren vernichtet. 

 

Die Nachbearbeitung der Anonymgrabflächen durch Raseneinsaat wird, wenn möglich, durchgeführt. Allerdings stellt sich das Problem der Nutzung bei Folgebestattungen             (Betreten und Befahren der Fläche, Lagerung des Grabaushubs). Darüber hinaus ist Rasennachsaat nur während der Vegetationszeit möglich.

         

Der Einsatz von Rollrasen wird derzeit auf dem Wiesengrabfeld des Friedhofes Klinkum getestet, verursacht jedoch erhöhte Kosten, die sich ebenfalls auf den Gebührenhaushalt auswirken. Eine Darstellung der Kosten ergibt sich aus den beiliegenden Berechnungen des Baubetriebshofes (s. Anlage 7.1)

 

Ermittelt wurde eine vorhandene Anonymgrabfläche von ca. 2800 qm.

Unter Zugrundelegung der Kostenaufstellung des Baubetriebshofes würde die Umgestaltung der Anonymgrabflächen folgende Kosten verursachen:

 

Berechnung:  24,00  EURO x 2800 qm = 67.200,00 EURO

 

Die angeregte Gestaltung ausschließlich mit Grobkies ist aus Sicht der Verwaltung nicht realisierbar.

 

Zunächst muss auch hier wie bereits oben dargelegt, die Problematik der Nutzung (Sargwagen, Friedhofsfahrzeuge, usw.) berücksichtigt werden. Hinzu kommt, dass Absackungen und Fahrspuren beim wiederkehrenden Auffüllen mit Grobkies dazu führen, dass die Bestattungsbereiche zunehmend aus Kies bestehen. Die Pflege der mit Grobkies gestalteten Flächen kann auf Dauer nur als unzureichend empfunden werden.  Die gärtnerische Unterhaltung der Fläche würde zwangsläufig einen hohen Einsatz von Spritzmitteln erfordern, was  aus Sicht der Verwaltung im Bereich der Gräber nicht gewünscht ist. Im Übrigen sollten Herbizide nur sehr zurückhaltend eingesetzt werden.

 

Die verwendeten Hinweisschilder sind vor einiger Zeit dem Haupt- und Finanzausschuss vorgestellt worden. Der Ausschuss sah die Größe der Hinweisschilder unter Berücksichtigung der Bedeutung anonymer Grabfelder als ausreichend an.

 

Auf den Friedhöfen Rath-Anhoven und Wegberg befinden sich keine Hinweisschilder zu den anonymen Grabfeldern, da diese Grabfelder mit einem Gedenkstein versehen sind. Ein solcher ist auch in Zusammenarbeit mit dem Dorfausschuss Dalheim für den dortigen Friedhof geplant. Derartige Gedenksteine wurden von Bürgerinnen und Bürgern bei der Karfreitagsführung auf dem Friedhof Wegberg im Rahmen der "Kokiwoche" sehr begrüßt und auch für andere Bereiche, wie das Aschestreufeld,  gewünscht.

 

Evtl. fehlende Hinweisschilder auf den Friedhöfen Merbeck, Rickelrath und Wildenrath werden vom städtischen Baubetriebshof kurzfristig aufgestellt.

 

 

Es wird auf brachliegende Bestattungsflächen, die in der Vegetationszeit gärtnerisch gepflegt werden müssen aufmerksam gemacht. Diese Flächen sollten nicht zur Materiallagerung genutzt werden.

 

Auf den durch den städtischen Baubetriebshof gepflegten Friedhöfen werden brachliegende Bestattungsflächen als Rasen-, Gehölz- oder Waldflächen vorgehalten und ihrem Bewuchs entsprechend gepflegt, damit sich diese nicht genutzten Flächen in ein harmonisches Gesamterscheinungsbild einfügen.

 

Nur in besonderen Einzelfällen, z. B. bei mehreren Bestattungen in kurzer Folge auf einem Friedhof, verbleibt Material (Schaltafeln, Querstreben, Holzbohlen etc.) vor Ort.  Auf Wunsch der Friedhofnutzer gibt es auf den Friedhöfen einen Lagerplatz für Mutterboden und/oder Verfüllmaterial, damit absackende Gräber neu angefüllt werden können (s.  Anlage 8: Schreiben des Baubetriebshofes).

 

Des Weiteren soll die Qualität der Rasenpflege hinsichtlich der Sorgfalt und Gründlichkeit bei der Durchführung der Arbeiten verbessert werden. Die Intervalle der Mäharbeiten sollen entsprechend angepasst werden. Das Mähgut bleibt oftmals auf den Rasenflächen liegen bzw. wird  teilweise auf Wege und Gräber ausgeworfen.

 

Auf den durch den städtischen Baubetriebshof gepflegten Friedhöfen erfolgt ein regelmäßiger, der Vegetation angepasster Rasenschnitt. Damit ist gewährleistet, dass eine Grashöhe von 10 cm nicht überschritten wird. Die Friedhofsgärtner sind angewiesen, eventuell verbleibendes Schnittgut unverzüglich aufzunehmen und Gräber zu reinigen. In den letzten Jahren wurden keine Beschwerden diesbezüglich vorgetragen (s. Anlage 8:  Schreiben des Baubetriebshofes).

 

Der gleiche Pflegestandard wurde auch für die Pflege durch Privatunternehmen in Auftrag gegeben. Auch hier sind in den letzten Jahren nur ganz vereinzelt Beschwerden bekannt geworden. Dem Auftragnehmer, dem ab Mai 2008 der Zuschlag für die Pflege erteilt wurde, wurde bei Vergabe durch die Verwaltung noch einmal schriftlich die Beachtung dieser Vorgaben aufgetragen. In der vorgenannten Ausschreibung sind 16 Rasenschnitte für eine Vegetationszeit festgeschrieben. Auch mit dem Baubetriebshof sind diese Intervalle vereinbart.

 

Sollten weitere Rasenschnitte beschlossen werden, würde ein erhöhter Kostenaufwand entstehen, der lt. Berechnung des Baubetriebshofes (s. Anlage 7.1) jährliche Mehrkosten von 800,00 EURO pro zusätzlichem Schnitt für die Großflächen verursachen würde.

 

Berechnung: 40.000 qm x 0,02 Euro = 800,00 EURO pro Mähgang.

 

Kleinflächen, deren qm nicht bestimmbar sind, da sie sich ständig verändern (z. B. abgeräumte Gräber bzw. Grabfelder) verursachen einen erheblich größeren Kostenaufwand (s. Berechnung Baubetriebshof Anlage 7.1).

 

 

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die auf den Friedhöfen befindlichen Bäume im Hinblick auf die Verkehrssicherungspflicht regelmäßig zu überprüfen sind und gegebenenfalls notwendige Fäll- oder Erhaltungsmaßnahmen zeitnah durchzuführen sind.

 

Die Verkehrssicherungspflicht wird genauestens wahrgenommen.  Die entsprechenden Bäume werden schnellst möglich bearbeitet, geschnitten oder entfernt. Die Kosten für notwendige Fäll- oder Erhaltungsmaßnahmen betrugen für das Jahr 2007 zum Beispiel 5.540,00 €.

 

 

Des Weiteren werden die unbefestigten Friedhofswege bemängelt, die bei Tauwetter bzw. nach starken Niederschlägen derart aufweichen, dass ein sicheres Begehen dieser Wege unmöglich ist. Eine Änderung im Bereich des Unterbaues dieser Wege zur besseren Ableitung des Niederschlagswassers wird angeregt.

 

In den letzten Jahren sind die Wege auf den Friedhöfen des Stadtgebietes sukzessive bearbeitet und immer wieder neue rote Asche aufgebracht worden. Die Wege wurden mit einer Kreiselegge, zumindest teilweise, mit großem Erfolg überarbeitet. Lediglich die Friedhöfe Merbeck, Arsbeck und teilweise Klinkum benötigen noch neue rote Asche. Das Einarbeiten "Roter Asche" ist hier für das laufende Jahr bei vorhandenen Haushaltsmitteln geplant.

 

Allerdings darf das bis hier Geschilderte nicht so gewertet werden, dass daraus abzuleiten wäre, die Friedhofswege im Stadtgebiet seien in einem guten Zustand. Eine stetige Bearbeitung scheint jedoch, wie das Erreichte zeigt, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel eine Verbesserung zu bringen.

           

Eine Ausnahme stellt hier aus Sicht der Verwaltung der alte Teil des Friedhofes Wegberg dar. Die Qualität der Wege dort ist sehr schlecht. Hinzu kommt, dass diese Wege schon auf Grund der Friedhofsgröße sehr stark mit Fahrzeugen frequentiert werden.

 

Hier stellt sich die Frage, ob diese Wege nicht, wie im Antrag der CDU-Fraktion dargestellt, durch Bearbeitung des Unterbaues verbessert werden können.

Dies ist jedoch unter Berücksichtigung der nachstehend dargestellten Kostenaufstellung mit den bereitstehenden Haushaltsmitteln nicht machbar.

 

Laut Aufmaßprotokoll des Fachbereiches 201 vom Mai 2001 haben die Friedhöfe der Stadt Wegberg folgende ersichtliche wassergebundene Wegeflächen:

 

Arsbeck                                              1.650 m²

Beeck                                                 3.200 m²

Dalheim                                              1.940 m²

Klinkum                                              1.860 m²

Merbeck                                             1.950 m²

Rath-Anhoven                                    2.798 m²

Rickelrath                                               560 m²

Tüschenbroich                                       800 m²

Wegberg                                            4.050 m²

Wildenrath                                          1.465 m²

                                                            20.273 m²

 

Eine Verbesserung des Unterbaus, wie im Antrag für alle wassergebundenen Wege angeregt, würde nachfolgende Kosten, basierend auf beiliegender Berechnung des Baubetriebshofes (pro m² 13,63 € / siehe Anlage 9), verursachen.

 

Berechnung:                          20.273 m² x 13,63 € = 276.320,00 € 

 

In diesem Betrag ist der erhöhte Aufwand bei Wegen, die schmäler als 3 m sind (s. Berechnung des Baubetriebshofes), unberücksichtigt.

 

Basierend auf den neueren Kostenrechnungsmodellen für das Friedhofswesen und der Vorgabe, dass Friedhöfe kostenrechnende Einrichtungen sind, ist dieser Betrag auf alle Grabarten zu gleichen Teilen umzulegen.

 

Würde der ermittelte Kostenaufwand als einmalige investive Maßnahme auf 20 Jahre abgeschrieben, würde die jährliche kalkulatorische Abschreibung 13.816,00 € betragen, die  jährliche kalkulatorische Verzinsung 8.289,60 €. Dadurch bedingt müsste die Gebühr je Grab, unabhängig von der Grabart, um 85,00 € angehoben werden.

 

Berechnung:             

Kalkulatorische Abschreibung, Afa: 276.320,00 € : 20 = 13.816,00 € : 261 = 52,93 €

Kalkulatorische Verzinsung im Durchschnitt: 276.320,00 € : 2 x 6% : 261 = 31,76 €

Afa + Zinsen: 52,93 € + 31,76 € = 84,69 € je vergebenem Grab im Jahr

 

Wird die Investition über mehrere Jahre mit Teilbeträgen abgewickelt, würde sich der Erhöhungsbetrag gestaffelt von Jahr zu Jahr aufbauen.

 

Angeregt, wird diese Maßnahme/n bei der anstehenden Anpassung der Friedhofsgebühren bereits zu berücksichtigen. Die tatsächliche Umsetzung sollte aber zeitnah erfolgen, da sonst die Abschreibung und Verzinsung als periodenfremder Aufwand wieder aus der Gebührenbedarfsberechnung herauszurechnen wären.

 

 

Im Zuge der Vorlage des hier behandelten CDU-Antrages an den Haupt- und Finanzausschuss und der dort angeregten Verweisung des Antrages in den Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr hat die SPD-Fraktion angeregt, im Zusammenhang mit dem o. a. Antrag auch Aussagen zu

a) Reinigung der Friedhofshallen und

b) das Befahren der Friedhöfe

zu machen.

 

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

zu a)

Die Friedhofshallen im Stadtgebiet (Ausnahme: Beeck) werden auf Grund vertraglicher Vereinbarungen von der Fa. Spelters – Gebäudereinigung - vor und nach jeder Nutzung gereinigt. Wird die Nutzung einer Friedhofshalle beim Friedhofsamt angemeldet, wird die o. a. Firma per Fax über den anstehenden Termin informiert, damit die Halle termingerecht gereinigt werden kann.

 

Die Nutzungszahlen für die städtischen Friedhofshallen sind auf Grund der von den Bestattern angebotenen Verabschiedungsräume stark rückläufig. Dadurch, dass die kath. Kirche in jüngster Zeit verstärkt Trauerfeiern nach den Totenmessen in den jeweiligen Pfarrkirchen gestaltet, verringert sich die Nutzung der Trauerhallen auch hierdurch. Besonders in den ohnehin geringer genutzten Friedhofshallen, z. B. in Dalheim, Rath-Anhoven und Wildenrath, kann es dadurch zu größeren Reinigungsintervallen kommen. 

 

zu b)

Nach § 5 Abs. 3 der Friedhofssatzung ist es auf den Friedhöfen im Stadtgebiet insbesondere nicht gestattet

„a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren, ausgenommen sind Kinderwagen und Rollstühle sowie Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung und für den Friedhof zugelassener Gewerbetreibender wie Bestatter, Steinmetze und Gärtner bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t."

 

Laut Auskunft des Baubetriebshofes entsprechen die auf den Friedhöfen genutzten Fahrzeuge diesen Anforderungen. Gewerbetreibende, die ihre Tätigkeit auf den Friedhöfen im Stadtgebiet ausüben, müssen gem. § 6 Abs. 1 der Friedhofsordnung eine Zulassung zur Gewerbeausübung beantragen. Im Zulassungsschreiben wird u. a.  darauf hingewiesen, dass nur Hauptwege befahren werden dürfen, wo eine Beschädigung der Wegränder und Gräber ausgeschlossen ist.

 

Unter den gleichen Voraussetzungen wird auch Schwerbehinderten, auf Antrag die Genehmigung erteilt Friedhöfe im Stadtgebiet zu befahren.

 

Werden Verstöße gegen diese Auflagen bekannt, werden diese durch die Friedhofsverwaltung geahndet.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschläge:

 

Friedhofstore

 

Auf beiden Friedhöfen sind die Toranlagen durch den Einsatz von 4 Altstadtpollern (Kosten lt. Baubetriebshof insgesamt ca. 1.000,00 EURO) zu ersetzen. Die Mittel sind für das kommende Jahr in den Teilfinanzplan „Investitionen“ unter Produkt 13 05 00 „Friedhöfe“ aufzunehmen.

 

 

Alternative:  

Ø      Das Friedhofstor Dalheim ist zu erneuern. Die Mittel in Höhe von 2.320 € sind für das kommende Jahr in den Teilfinanzplan „Investitionen“ unter Produkt 13 05 00 „Friedhöfe“ aufzunehmen.

 

Ø      Das Friedhofstor Klinkum ist zu restaurieren.

Ø      Das Friedhofstor Tüschenbroich soll durch die Fa. Metallbau Theissen überarbeitet werden.

            Kosten: ca. 5.700 EURO.

            Die Mittel in Höhe von 3.380 € stehen im Teilergebnisplan „Sicherheit und             Ordnung“ des laufenden Haushalts unter dem Produkt 13 05 00 „Friedhöfe“ als             Unterhaltungsaufwand zur Verfügung.

 

 

 

Zaunanlagen, Anonymfelder, Hecken

 

Die Verwaltung schlägt vor, es bei der bisherigen Vorgehensweise zu belassen.

Mehrkosten: Keine.

 

 

Alternative:

Anpflanzung von Hecken bzw. Erstellen von Zaunanlagen

Es entstehen erhebliche Mehrkosten entsprechend der in den Anlagen dargestellten Kalkulationen. Konkrete Zahlen hängen von dem differenzierten Auftrag je Friedhof ab. Hierzu ist jeweils ein konkretes Leistungsverzeichnis, eine Ausschreibung und ggf. ein Beschluss vor Auftragsvergabe erforderlich.

 

 

 

Anonymfelder / Rollrasen

 

Die Verwaltung schlägt vor, es bei der bisherigen Vorgehensweise zu belassen.

Mehrkosten: Keine

 

 

Alternative:

Anonymgrabfelder auf den Friedhöfen im Stadtgebiet Wegberg werden mit Rollrasen ausgelegt.

 

Kosten:

Die entstehenden Mehrkosten (s. Anlagen zur Beschlussvorlage) sind im Haushalt überplanmäßig bereitzustellen und bei der Friedhofsgebührenkalkulation zu berücksichtigen.

 

 

 

Hinweisschilder

 

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung auf Grund der früher geführten Diskussion zur Kenntnis.

Mehrkosten: Keine

 

 

Alternative:

Aufstellung einer größeren Beschilderung

Kosten:

Die Mittel stehen im Teilergebnisplan „Sicherheit und     Ordnung“ des laufenden Haushalts unter dem Produkt 13 05 00 „Friedhöfe“ als Unterhaltungsaufwand zur Verfügung. Die konkrete Höhe hängt von der noch auszuwählenden Gestaltung ab.

 

 

 

Rasenpflege

 

Die Verwaltung schlägt vor, die bisherige Praxis beizubehalten.

Mehrkosten: Keine

 

 

Alternative:

Zusätzliche  Pflegeschnitte

Kosten:

je Pflegegang ca. 1.600,00 EURO (800 € Großflächen, 800 € Kleinflächen)

Mittel sind überplanmäßig bereitzustellen.

Friedhofsgebühren sind entsprechend dem Kostendeckungsprinzip anzupassen.

Für die fremdvergebenen Friedhöfe sind entsprechende Aufträge durch die Verwaltung zu erteilen.

 

 

 

Verkehrssicherungspflicht

 

Die Stadt ist der Verkehrssicherungspflicht nachgekommen.

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

Alternativen:   Keine

 

 

 

Überarbeitung der wassergebundenen Friedhofswege

 

Die Verwaltung schlägt vor, mit Rücksicht auf die Gebührenhöhe an der bisherigen Praxis zunächst festzuhalten und die Wege bei Bedarf zu überarbeiten.

Kosten: Die Kosten werden jährlich als Unterhaltsaufwand für den jeweiligen Haushalt kalkuliert.

 

 

Alternative:

Die Verwaltung möge die Wegeflächen entsprechend den in der Vorlage dargestellten Maßnahmen in Folgejahren ausbauen.

 

Kosten und Finanzierung:

Die Überarbeitung der gesamten wassergebundenen Wegefläche verursacht Kosten in Höhe von 276.320,00 EURO.

Die  erforderlichen Mittel sind als Gesamtmaßnahme oder als Teilmaßnahme  für das kommende Jahr oder die weiteren Jahre  jeweils in den Teilfinanzplan „Investitionen“ unter Produkt 13 05 00 „Friedhöfe“ aufzunehmen.

Die kalkulatorischen Kosten sind in der Gebührenbedarfsberechnung zu berücksichtigen.

 

 

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Anlagen

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