Entscheidungsvorlage - VO/0023/24

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Bereich der Flüchtlingsbetreuung sind seit 2022 erhebliche Förderprogramme aufgelegt worden.

 

1. Die Förderung aus dem Programm „Beteiligung des Bundes an den Kosten im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen aus der Ukraine“ wurde in drei Tranchen (vom 10.05.2022 bis zum 22.12.2022) ausgezahlt und betrug 369.931,04 €.

 

Diese Sondermittel standen für ukrainische Flüchtlinge und für die laufenden Zwecke

 

- Kosten der Unterkunft

- Kinderbetreuung

- Beschulung

- Gesundheits- und Pflegekosten

- Kosten für die Lebenshaltung

 

zur Verfügung und mussten bis zum 31.12.2023 verausgabt werden. Derzeit rechnet die Verwaltung das Programm ab. Der Verwendungsnachweis muss bis Ende März 2024 geführt werden.

 

 

2. Mit Zuwendungsbescheid vom 12.04.2023 sind insgesamt 688.604,59 € aus dem Förderprogramm „Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskrieges in der Ukraine“ gewährt worden. Hierbei handelt es sich um Landesmittel zur einmaligen Beteiligung des Landes an den Kosten der Kommunen für die Schaffung, Unterhaltung und Herrichtung von Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete.

 

Die Mittel wurden für den Zeitraum 24.02.2022 bis 31.12.2023 gewährt und werden wie folgt eingesetzt:

 

  • 320.000,00 € für die energetische Sanierung der Heizungsanlage auf der Nordstraße
  • 368.604,59 € für laufende Kosten aus dem Bereich Unterhaltung, Instandhaltung

 

Der Mittelverwendungsnachweis muss ebenfalls bis März 2024 geführt werden und ist derzeit in Vorbereitung.

 

 

3. Mit Zuwendungsbescheid vom 13.11.2023 sind insgesamt 789.848,77 € aus dem Förderprogramm „Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskrieges in der Ukraine“ sowie dem Förderprogramm „Beteiligung des Bundes an den Kosten der Kommunen im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen sowie zur Digitalisierung der Ausländerbehörden“ gewährt worden. Hierbei handelt es sich um Landesmittel zur einmaligen Beteiligung des Landes an den Kosten der Kommunen für die Schaffung, Unterhaltung und Herrichtung von Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete. Bau- und Sanierungskosten können ebenfalls hiervon geleistet werden. Eine Beschränkung auf Gemeinschaftsunterkünfte gibt es nicht. Die Mittel wurden für den Zeitraum 24.02.2022 bis 31.12.2024 gewährt. Die Mittelverwendung ist bis zum 15.03.2025 nachzuweisen.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, diese Mittel teilweise für die Ertüchtigung und Erweiterung der Unterbringungsmöglichkeiten in der Nordstraße einzusetzen. Insbesondere soll hier ein Schwerpunkt auf einen barrierefreien und familientauglichen Ausbau von Teilbereichen gelegt werden. Raumpotentiale im Gebäudebestand sollen damit erschlossen werden.

 

Ein anderer Teil dieser Summe soll dazu verwendet werden, weiteren zusätzlichen Wohnraum zu generieren, da sich die Zuweisungen von Flüchtlingen mit einer Wohnsitzverpflichtung in letzter Zeit häufen. Da der Verwendungszeitraum für einen Bau von Unterkünften zu kurz ist, sollen hier Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt angekauft werden. Die dann anschließende dezentrale Unterbringung anerkannter Flüchtlinge in familiärer Stärke und Unterbringungsart in diesen Wohnungen würde dann auch eine Integration fördern. Eine Nutzung zur Gemeinschaftsunterbringung soll dort nicht erfolgen.

 

Die Verwaltung wird über den Fortgang weiter berichten.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Kosten.

 

Alternativen:

Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und schlägt dem Rat vor der beabsichtigten Vorgehensweise zuzustimmen.

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