Mitteilungsvorlage - VO/0025/24

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beigefügte über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen unterhalb der Erheblichkeitsgrenze gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW sind im IV. Quartal 2023 erfolgt. Dadurch, dass sehr weitreichende Deckungskreise in der Haushaltssatzung festgelegt wurden, sind nur wenige Mittelübertragungen zur Kenntnisnahme bestimmt.

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Wegberg nimmt Kenntnis.

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Anlagen

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